[All] Rente / Pension abschlagsfrei nach 45 Berufsjahren

Begonnen von Zauberberg, Gestern um 17:16

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epilog

Zitat von: AndreasS in Heute um 10:48@ Zauberberg

die Antworten sind allesamt nicht korrekt!

Ich spreche jetzt mal vom Bund, da du deine Frage keinem BL zugeordnet hast.

Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst können berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie unmittelbar vor der Verbeamtung lagen und als Grundlage für die Verbeamtung dienten.

Beim Bund einschlägig hierbei der
§ 10 BeamtVG. Es werden unter den Bedingungen alle Zeiten einer Beschäftigung im ÖD anerkannt, also falls bei dir erfüllt , die Zeit nach der Ausbildung bis 2001.

Lass dir auf jeden Fall eine Versorgungsauskunft ausstellen, dann hast du Gewissheit.


Meine Antwort war schon auch korrekt, jedenfalls für Mecklenburg-Vorpommern
Ich möchte amtsangemessen und Grundgesetzkonform alimentiert werden.
Besser darfs gern sein, aber nicht schlechter !
Nur der Dienstherr steht hier in der Pflicht !

MoinMoin

Zitat von: Zauberberg in Heute um 14:57Da ich seit dem 16 . Lebensjahr gearbeitet haben und Rentenansprüche und Pensionsansprüche erwirtschaftet habe, war meine Vorstellung, dass, wenn ich insgesamt 45 Jahre gearbeitet habe, ich meine bis dann quasi,  mit 63 Jahren , meine Ansprüche aus Rente und Pension nehmen kann und nach Hause gehen kann oder ob ich irgendwelche Abschläge habe oder Vorschriften dagegen sprechen.
Ob und wann du Rente beziehen kannst hängt primär a) vom Jahrgang ab (welcher Jahrgang bist du?), weil sich danach dein Altersrenteneintrittdatum festlegt und b) ob man entsprechende Anrechnungszeiten hat. Und das ist bei dir 67 oder noch später.
Und da du kein 35 Jahre voll hast, kannst du auch nicht vor 67 Rente bekommen, auch nicht mit Abschlägen.

MoinMoin

Zitat von: AndreasS in Heute um 10:48die Antworten sind allesamt nicht korrekt!
Kannst du mich darüber aufklären was bzgl. des Rentenbezuges nicht korrekt war?

AndreasS

#18
Zitat von: MoinMoin in Heute um 20:00Kannst du mich darüber aufklären was bzgl. des Rentenbezuges nicht korrekt war?

Natürlich. Laut Zauberberg hat dieser Zeiten nach § 6 BeamtVG und nach seinen Angaben zu urteilen unmittelbar davor auch Beschäftigungszeiten im ÖD, die ebenfalls als berücksichtungsfähige Zeiten bzw. ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt werden könnten und somit bei der Feststellung, ob ein Versorgungsabschlag erfolgt, Berücksichtigung finden - § 10 BeamtVG. Dies findet auch Anwendung bei der Feststellung, ob die 45 Jahre ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten erfüllt sind (§ 14 (3) S. 4 BeamtVG).

Diese Kenntnisse habe ich, weil ich mir bereits eine Versorgungsauskunft eingeholt habe und Zeiten als Beschäftigter in der PW, als Tarifbeschäftigter und aktuell als Beamter habe.

Bezogen auf Bund, da ich bis vorhin nicht wusste, ob Bund oder BL. Jetzt weiß ich, dass es Bremen ist. Da habe ich natürtlich keine besondere Kenntnis über das Versorgungsgesetz.

Edit:
Ich habe deinen Beitrag #2 nochmals durchgelesen. Du betrachtest die Seite Rente. Ich habe nur die beamtenrechtliche Seite betrachtet. Deine Angaben die Rente betreffend sind natürlich richtig. Die Frage die sich stellen wird ist, in wieweit eine Ruhensbetrag nach § 55 BeamtVG Anwendung findet, wenn man eine Rente nicht beantragt, nur abschlagsfrei beantragen will, bzw. erst mit Regelsaltersrente die Rente beantragen kann.

MoinMoin

Zitat von: AndreasS in Heute um 20:33Ich habe deinen Beitrag #2 nochmals durchgelesen. Du betrachtest die Seite Rente. Ich habe nur die beamtenrechtliche Seite betrachtet. Deine Angaben die Rente betreffend sind natürlich richtig. Die Frage die sich stellen wird ist, in wieweit eine Ruhensbetrag nach § 55 BeamtVG Anwendung findet, wenn man eine Rente nicht beantragt, nur abschlagsfrei beantragen will, bzw. erst mit Regelsaltersrente die Rente beantragen kann.
Ok, das beruhigt mich, denn ich habe nur den Rentenbezug betrachtet und mich von deiner Aussage "alles Falsch" angesprochen gefühlt und war irritiert.

Nach meiner Meinung wird er halt keine Wahl haben bzgl. der Art der Rente: Er kann keine abschlagsfreie Rente beziehen, er kann nur die Altersrente (mit 67+) beziehen und beantragen.

Bleibt die Frage die den TE mutmaßlich umtreibt: kann er früher als 67 in Pension gehen (ohne Rente und lässt der DH ihn frei), was bekommt er dann bis 67 und was bekommt er dann, wenn er 67 ist und seine Altersrente bekommt.


Zauberberg

Es bleibt interessant. Vielen Dank für Eure Antworten !