[MV] Amtsangemessene Alimentation

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 25.07.2026 20:31

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Altoran

Danke für den WELT-Artikel. Mal gucken, wie groß Frau Färbers Einfluss auf die Besoldungsgesetzgebung in MV ist.

Ich würde die Diskussion nicht ausschließlich auf Grundgehalt oder Familienzuschläge verengen. Die tatsächliche Alimentation setzt sich inzwischen aus so vielen Komponenten zusammen: Grundgehalt, Zulagen, Familienzuschläge, Sonderzahlungen und letztlich sollte man auch die Beihilfe nicht aus dem Blick verlieren. Von mir aus gerne auch freie Heilfürsorge für alle Beamten. ;-)

Für mich macht letztlich die Mischung den Unterschied: ein angemessenes Grundgehalt und dazu sinnvolle ergänzende Bestandteile. Bei Vergleichen zwischen den Ländern müsste man deshalb eigentlich immer das Gesamtpaket betrachten.

Interessant ist gerade, wie unterschiedlich die Länder auf die neue Rechtsprechung reagieren. Brandenburg hat sich erfreulicherweise gegen ein weiteres Aufpumpen der Familienzuschläge entschieden und will stattdessen die Besoldung strukturell deutlich anheben. Schleswig-Holstein geht einen Mittelweg aus allgemeinen Erhöhungen und Familienergänzungszuschlag. Hamburg und Thüringen nutzen allgemeine Jahressonderzahlungen als wesentlichen Baustein. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vertreten bislang eher die Linie, dass die regulären Anpassungen im Wesentlichen ausreichen, wobei auch das Partnereinkommen eine Rolle spielt. Sachsen wiederum zeigt, dass auch über die Beihilfe erhebliche Verbesserungen möglich sind.

Und dann wäre da noch der Bund (und einige Länder): Dort plante man mit dem ,,alimentativen Ergänzungszuschlag" (AEZ) gleich noch einen weiteren Besoldungsbestandteil, abhängig unter anderem von Familienkonstellation und Mietenstufe.

Je länger ich darüber nachdenke, desto unsinniger erscheint mir dieses immer unübersichtlichere Zulagenflickwerk. Irgendwann stellt sich schon die Frage, ob es nicht wesentlich sinnvoller wäre, zunächst eine vernünftige und verfassungsgemäße Grundbesoldung sicherzustellen und ergänzende Bestandteile tatsächlich wieder als das zu behandeln, was sie sein sollten: Ergänzungen.

Für MV hoffe ich daher, dass der Blick diesmal stärker nach Brandenburg als nach Schleswig-Holstein geht. Die bisherige ausgeprägte Nordorientierung hat MV jedenfalls einen der hintersten Tabellenplätze und eine deutlich unterdurchschnittliche Besoldung beschert.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 06:06Sinnhaft und Verfassungsgemäß, sind allerdings zwei verschiedene Dinge.

Begrüssenswert ist natürlich das die Eltern Ihre Kinder auch nach der Pflicht diese zu unterhalten, weiterhin unterstützen und dafür mit 90% in der Beihilfe belohnt werden. Allerdings damit den rechtlichen Anspruch und die Ungleichbehandlung zu Kinderlosen herzuleiten, finde ich aus der Sicht der Kinderlosen, nicht haltbar. Mit derselben Begründung, könnte ja auch der DH die FamZ lebenslang weiter bezahlen.

Daher würde ich immer noch auf Gleichbehandlung klagen ud die 90% Beihilfe ab dem ersten Tag im Beamtenverhältnis, einfordern.

Damit wäre man dann auch ein Stück weiter mit der Herstellung der aA.

Sehe ich auch so. Bislang ist es m.W.n. z.B. auch im Sozialrecht so, dass Leistungen, bzw. deren Höhen, an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Fällt der Grund komplett weg, fällt auch die Leistung weg. Ändern sich die Voraussetzungen, so wird die Leistung angepasst.

Weshalb sollte man hier jetzt bei Beamten eine Ausnahme machen, wenn deren Kinder eben nicht mehr zum Haushalt gehören und ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Das hat dann aber nichts damit zu tun, dass man hier gesellschaftlich die Erziehungszeit des Beamten nicht würdigt.

Man schafft hier aber einen bedenklichen Präzedenzfall. Wenn man hier eine lebenslange Beihilfe von 90% mit der genannten Begründung umsetzt, dann stellt sich gleich die Frage, weshalb man dann aber die FamZ kürzt.

Wenn man dann aber bei der Frage angekommen ist, dann kann man die Frage auch gleich auf die Grundsicherung erweitern. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsste man sich hier auch die Frage stellen ,ob nicht auch hier die Grundsicherung für die ehemals in der Bedarfsgemeinschaft vorhandenen Kinder, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen längst entfallen sind, nicht auch weiterhin und dann lebenslang der Grundsicherungsanteil für die Kinder an die Eltern zu zahlen wäre!?

Ebenso müsste man dann ja auch darüber nachdenken, ob das Kindergeld dann nicht auch unbefristet zu zahlen wäre.

Selbstverständlich sind diese Gedanken absurd. Das macht aber deutlich, dass eine solche "Dankbarkeitsklausel" bei der Beihilfe durchaus schnell in andere Rechtskreise ausstrahlen kann.

Es ist gut, wenn Familien mit Kindern, nach Wirtschaftskraft der Eltern gefördert und unterstützt werden. Wer sich aber für Kinder entscheidet, dem muss klar sein, dass er primär Verantwortung für die Kinder trägt und auch primär seine Kinder aus eigener Kraft zu versorgen hat. Da wo das nicht geht, übernimmt ausnahmsweise das der Staat.

Jede Förderung und Unterstützung muss jedoch endlich sein. Weder das Beamtenrecht noch das Sozialrecht kennt so etwas, wie eine lebenslange Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch zeitlich unbefristete Gewährung kinderbezogener Leistungen.

Selbstverständlich strahlen diese Zeiten auch langfristig aus, wenn z.B. ein Elternteil einige Jahre wegen Kindererziehung nicht gearbeitet hat und ihm daher vielleicht Beförderungen entgangen sind oder ihm nachher Zeiten bei der Pension fehlen und die Maximalpension nicht erreicht werden kann.

Das alles rechtfertigt m.E. aber nicht, hier lebenslang den Beihilfesatz für Beamte mit Kindern dem Beamten lebenslang zu gewähren.

Ich sage das ausdrücklich als Vater von vier Kindern.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Altoran in Gestern um 08:47Danke für den WELT-Artikel. Mal gucken, wie groß Frau Färbers Einfluss auf die Besoldungsgesetzgebung in MV ist.

Ich würde die Diskussion nicht ausschließlich auf Grundgehalt oder Familienzuschläge verengen. Die tatsächliche Alimentation setzt sich inzwischen aus so vielen Komponenten zusammen: Grundgehalt, Zulagen, Familienzuschläge, Sonderzahlungen und letztlich sollte man auch die Beihilfe nicht aus dem Blick verlieren. Von mir aus gerne auch freie Heilfürsorge für alle Beamten. ;-)

Für mich macht letztlich die Mischung den Unterschied: ein angemessenes Grundgehalt und dazu sinnvolle ergänzende Bestandteile. Bei Vergleichen zwischen den Ländern müsste man deshalb eigentlich immer das Gesamtpaket betrachten.

Interessant ist gerade, wie unterschiedlich die Länder auf die neue Rechtsprechung reagieren. Brandenburg hat sich erfreulicherweise gegen ein weiteres Aufpumpen der Familienzuschläge entschieden und will stattdessen die Besoldung strukturell deutlich anheben. Schleswig-Holstein geht einen Mittelweg aus allgemeinen Erhöhungen und Familienergänzungszuschlag. Hamburg und Thüringen nutzen allgemeine Jahressonderzahlungen als wesentlichen Baustein. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vertreten bislang eher die Linie, dass die regulären Anpassungen im Wesentlichen ausreichen, wobei auch das Partnereinkommen eine Rolle spielt. Sachsen wiederum zeigt, dass auch über die Beihilfe erhebliche Verbesserungen möglich sind.

Und dann wäre da noch der Bund (und einige Länder): Dort plante man mit dem ,,alimentativen Ergänzungszuschlag" (AEZ) gleich noch einen weiteren Besoldungsbestandteil, abhängig unter anderem von Familienkonstellation und Mietenstufe.

Je länger ich darüber nachdenke, desto unsinniger erscheint mir dieses immer unübersichtlichere Zulagenflickwerk. Irgendwann stellt sich schon die Frage, ob es nicht wesentlich sinnvoller wäre, zunächst eine vernünftige und verfassungsgemäße Grundbesoldung sicherzustellen und ergänzende Bestandteile tatsächlich wieder als das zu behandeln, was sie sein sollten: Ergänzungen.

Für MV hoffe ich daher, dass der Blick diesmal stärker nach Brandenburg als nach Schleswig-Holstein geht. Die bisherige ausgeprägte Nordorientierung hat MV jedenfalls einen der hintersten Tabellenplätze und eine deutlich unterdurchschnittliche Besoldung beschert.

Zwei Anmerkungen zu Deinem Beitrag:

1. Freie Heilfürsorge für alle Beamten? Ich hätte nichts dagegen, sehe aber jetzt schon die Schlagzeilen in den Medien.....
2. Tendenziell lieben die DH Zuschläge und Zulagen und vermeiden möglichst jede strukturelle Verbesserung der Grundbesoldung. Die Erhöhung der Grundbesoldung ist eine definitive Einbahnstraße. Soll heißen, die Grundbesoldung ist in verbindlichen Besoldungstabellen festgeschrieben. Hier eine Reduzierung durchzusetzen dürfte sehr schwer sein. Zulagen und Zuschläge sind die Elemente bei denen man eher gestalterisch eingreifen kann. Hier kann man dann ja auch Belastungen der Zukunft vermeiden oder reduzieren.  Das ist schön bei dem kinderbezogenen FamZ zu sehen. Wenn man die Besoldung durch Erhöhung der FamZ verbessert, dann hat man zwar den kurz- bis mittelfristigen Effekt auf die Besoldung, spart aber bei der Pension.  Würde man stattdessen die Grundbesoldung erhöhen, hätte man diesen Spareffekt nicht.
Deus hic finitur

Rheini

Das BVerfG hat allerdings ausgeführt, dass die Zuschlage nicht unbegrenzt sein dürfen (z. B. bei FamZ Kind 1 und 2) und für die aA die sonstigen Zulage nur zählen, wenn jeder Beamter diese erhalten.

Somit werden dem DH liebstes Kind (Zulagen an ausgewählte Personenkreise in zeitlicher Befristung), Grenzen gesetzt.

Und der Aufschrei der Bevölkerung sollte efolgen. Allerdings in Richtung der DH wie man es zulassen konnte, die Beamten seit Jahrzehnten als Sparsäckel des Staates zu nutzen und jetzt wo es gerade gezogen wird, die Auswirkungen schultern zu müssen.


Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:17Das BVerfG hat allerdings ausgeführt, dass die Zuschlage nicht unbegrenzt sein dürfen (z. B. bei FamZ Kind 1 und 2) und für die aA die sonstigen Zulage nur zählen, wenn jeder Beamter diese erhalten.

Somit werden dem DH liebstes Kind (Zulagen an ausgewählte Personenkreise in zeitlicher Befristung), Grenzen gesetzt.

Und der Aufschrei der Bevölkerung sollte efolgen. Allerdings in Richtung der DH wie man es zulassen konnte, die Beamten seit Jahrzehnten als Sparsäckel des Staates zu nutzen und jetzt wo es gerade gezogen wird, die Auswirkungen schultern zu müssen.



Der Aufschrei der Bevölkerung ist ja schon da, jedoch nicht in Form von Empörung, dass man uns lange Zeit als Sparschweine missbraucht hat.

Die Empörung ist groß, weil Beamte jetzt noch mehr Geld haben wollen und Richter dies auch noch unterstützen.

Die öffentliche Meinung empört sich nicht darüber, dass man jetzt die Folgen jahrelanger Sparpolitik ausbaden muss. Die Empörung überschlägt sich, weil man sich allgemein gegenüber den Beamten benachteiligt sieht und man in Anbetracht der aktuellen Entwicklung bei der Besoldung argwöhnt, dass die Benachteiligung  noch weiter zunimmt.

Ein Bekannter ist Lagerarbeiter und aktiver SPD Genosse. Der hat mich unlängst gefragt, mit welcher Rechtfertigung ich deutlich mehr verdiene als er und ob ich das noch vor meinem Gewissen verantworten könne, dass ich jetzt ggf. noch mehr bekomme.

Das ist die Denke in der Bevölkerung, angestachelt von den Medien und der Politik.

Niemand empört sich in unserem Sinne.

In meinem Umfeld verhalten sich die Leute bestenfalls neutral. Das ist aber eine Minderheit.

Das verhält sich im Allgemeinen wie im Fußball, wo es ja bekanntlich 30 Millionen bestens ausgebildete Bundestrainer gibt.

Es gibt erstaunlich viele Leute, sich gut im Beamtenrecht im Allgemeinen und im Besoldungsrecht im Besonderen auskennen. Die kennen sich so gut aus, dass sie Korrekturen von Insidern nicht gelten lassen, weil sie es einfach besser wissen ( mir alles schon passiert).

Diese Leute empören sich aufgrund ihres klischeebehaftetes Wissen über das Berufsbeamtentum, über dieses parasitäre System der Ausbeutung des Steuerzahlers. Sie empören sich nicht über die jahrelange Unteralimentation der Beamten.

Beistand der Öffentlichkeit ist daher nicht zu erwarten.

Ich habe Leserbriefe gelesen, in diesen wurde die Aussage getroffen, dass Beamte insgesamt weniger bekommen sollen, weniger Sold und weniger Pension. Dann würde es einem selber zwar wirtschaftlich nicht besser gehen, es wäre aber gerechter.

Deutschland 2026! Solidarität mit den Beamten? Eher stimmen die Leute noch einer Erhöhung der Grundsicherung zu, bevor sie uns einen Euro mehr gönnen.
Deus hic finitur

Rheini

Mag sein das die Empörung in diese Richtung geht. Die interessiert mich aner nicht und das BVerfG hoffentlich auch nicht.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:51Mag sein das die Empörung in diese Richtung geht. Die interessiert mich aner nicht und das BVerfG hoffentlich auch nicht.

Unmittelbar interessiert mich die auch nicht. Man darf die öffentliche Meinung aber nicht unterschätzen. Zumindest die Politik ignoriert selbige nicht. Inwiefern sich das BVerfG davon beeindrucken lässt, dass vermag ich nicht einzuschätzen.
Deus hic finitur

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:50Unmittelbar interessiert mich die auch nicht. Man darf die öffentliche Meinung aber nicht unterschätzen. Zumindest die Politik ignoriert selbige nicht. Inwiefern sich das BVerfG davon beeindrucken lässt, dass vermag ich nicht einzuschätzen.

Wenn man auf die Rufe der öffentlichen Meinung zählen würde, würden alle 80 Std. arbeiten müssen und max. Bürgergeld erhalten. Ausser natürlich man selber, weil man ja der einzige ist, der es verdient. Da dürfen es dann 10 Mio. pro Tag und max. ne Minute Arbeit sein .....

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:54Wenn man auf die Rufe der öffentlichen Meinung zählen würde, würden alle 80 Std. arbeiten müssen und max. Bürgergeld erhalten. Ausser natürlich man selber, weil man ja der einzige ist, der es verdient. Da dürfen es dann 10 Mio. pro Tag und max. ne Minute Arbeit sein .....

Ich gebe Dir ja Recht. Gleichwohl hinterlässt diese Grundstimmung in der Bevölkerung sicherlich irgendwo auch ihre Spuren bei den Entscheidungsträgern. Richtig ist das nicht. Das ist aber halt die Realität.💁
Deus hic finitur

Altoran

Der Hinweis auf den Lagerarbeiter trifft meines Erachtens einen wichtigen Punkt. Gerade hierzulande scheint ein möglichst anspruchsloses, beinahe asketisches Leben als erstrebenswerte Tugend zu gelten. Wer mehr als das absolute Minimum verdient, soll sich dafür möglichst rechtfertigen. Und wer eine Verbesserung fordert, gilt schnell als gierig.

Ein gutes Beispiel ist der aktuelle Artikel über eine angebliche junge Lehrerin aus MV, die mit etwas mehr als 4.000 Euro ,,netto" dargestellt wird und bei der medial der Eindruck entsteht, sie schäme sich für ihr Einkommen.

Gleichzeitig haben Tarifentgelte und Besoldung im öffentlichen Dienst über Jahre nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten. In anderen Bereichen, etwa in der tarifgebundenen Industrie, haben sich die Einkommen längst in eine ganz andere Richtung entwickelt. Solche Vergleichsgruppen bleiben aber regelmäßig außen vor. Verglichen wird fast immer nach unten: mit dem schlechtest bezahlten Arbeitnehmer, dem  Mindestlohn oder dem niedrigsten Einkommen, das sich irgendwo finden lässt.

Die Konsequenz lautet häufig: Der andere soll ebenfalls weniger bekommen. Dem Lagerarbeiter bringt es aber keinen einzigen Euro mehr, wenn Richter, Polizisten oder andere Beamte schlechter bezahlt werden. Man verwaltet damit nur gemeinsam den Mangel.

In dieses Bild passt für mich auch der Gedanke, bei einer allgemeinen Besoldungsanhebung ausgerechnet Minister und Staatssekretäre auszunehmen. Das halte ich ehrlich gesagt für alberne Symbolpolitik. Natürlich kann man über die konkrete Höhe ihrer Bezüge diskutieren. Aber entweder will man ein in sich stimmiges, an Verantwortung und Ämterwert orientiertes Besoldungsgefüge, oder man will es nicht. Eine Nullrunde an der Spitze macht niemanden im Land wohlhabender und saniert auch keinen Haushalt. Sie bedient lediglich wieder die Vorstellung, Verzicht sei schon für sich genommen etwas moralisch Wertvolles.

Auch hohe politische und administrative Verantwortung darf angemessen vergütet werden. Wenn jede Anpassung bei Ministern oder Staatssekretären reflexartig als Selbstbedienung dargestellt wird, verstärkt man genau jene Mentalität, die auch bei allen anderen Beschäftigten jede Verbesserung verdächtig erscheinen lässt.

Ich halte Verzicht und Anspruchslosigkeit nicht für die höchsten Tugenden. Mit dieser Haltung erreicht man weder Fortschritt noch Verbesserungen. Für den Dienstherrn ist sie allerdings ausgesprochen praktisch, weil sich mit ihr jede jahrelange Sparpolitik als moralisch gebotene Bescheidenheit verkaufen lässt.


Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 15:43Ich gebe Dir ja Recht. Gleichwohl hinterlässt diese Grundstimmung in der Bevölkerung sicherlich irgendwo auch ihre Spuren bei den Entscheidungsträgern. Richtig ist das nicht. Das ist aber halt die Realität.💁

Es ist aber auch eine Frage des Auftretens. Gerade im Beamtenbereich schein die vorauseilende Selbstkasteiung irgendwie normal zu sein. Das habe ich seltenst bei Managern oder Politikern wahrgenommen.

Zum Glück scheinen derzeit zumindest die Richterbünde eine hartere und selbstbewusstere Gangart anzuschlagen.

Altoran

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 08:55Sehe ich auch so. Bislang ist es m.W.n. z.B. auch im Sozialrecht so, dass Leistungen, bzw. deren Höhen, an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Fällt der Grund komplett weg, fällt auch die Leistung weg. Ändern sich die Voraussetzungen, so wird die Leistung angepasst.

Weshalb sollte man hier jetzt bei Beamten eine Ausnahme machen, wenn deren Kinder eben nicht mehr zum Haushalt gehören und ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Das hat dann aber nichts damit zu tun, dass man hier gesellschaftlich die Erziehungszeit des Beamten nicht würdigt.

Man schafft hier aber einen bedenklichen Präzedenzfall. Wenn man hier eine lebenslange Beihilfe von 90% mit der genannten Begründung umsetzt, dann stellt sich gleich die Frage, weshalb man dann aber die FamZ kürzt.

Wenn man dann aber bei der Frage angekommen ist, dann kann man die Frage auch gleich auf die Grundsicherung erweitern. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsste man sich hier auch die Frage stellen ,ob nicht auch hier die Grundsicherung für die ehemals in der Bedarfsgemeinschaft vorhandenen Kinder, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen längst entfallen sind, nicht auch weiterhin und dann lebenslang der Grundsicherungsanteil für die Kinder an die Eltern zu zahlen wäre!?

Ebenso müsste man dann ja auch darüber nachdenken, ob das Kindergeld dann nicht auch unbefristet zu zahlen wäre.

Selbstverständlich sind diese Gedanken absurd. Das macht aber deutlich, dass eine solche "Dankbarkeitsklausel" bei der Beihilfe durchaus schnell in andere Rechtskreise ausstrahlen kann.

Es ist gut, wenn Familien mit Kindern, nach Wirtschaftskraft der Eltern gefördert und unterstützt werden. Wer sich aber für Kinder entscheidet, dem muss klar sein, dass er primär Verantwortung für die Kinder trägt und auch primär seine Kinder aus eigener Kraft zu versorgen hat. Da wo das nicht geht, übernimmt ausnahmsweise das der Staat.

Jede Förderung und Unterstützung muss jedoch endlich sein. Weder das Beamtenrecht noch das Sozialrecht kennt so etwas, wie eine lebenslange Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch zeitlich unbefristete Gewährung kinderbezogener Leistungen.

Selbstverständlich strahlen diese Zeiten auch langfristig aus, wenn z.B. ein Elternteil einige Jahre wegen Kindererziehung nicht gearbeitet hat und ihm daher vielleicht Beförderungen entgangen sind oder ihm nachher Zeiten bei der Pension fehlen und die Maximalpension nicht erreicht werden kann.

Das alles rechtfertigt m.E. aber nicht, hier lebenslang den Beihilfesatz für Beamte mit Kindern dem Beamten lebenslang zu gewähren.

Ich sage das ausdrücklich als Vater von vier Kindern.

Ich verstehe euren systematischen Einwand, teile aber nicht zwingend die Schlussfolgerung.

Familienzuschlag oder Kindergeld sind unmittelbar an eine bestehende Familien- bzw. Unterhaltssituation geknüpft. Dass diese Leistungen mit Wegfall der Voraussetzungen enden, erscheint mir völlig logisch.

Bei der Beihilfe sehe ich das nicht zwingend genauso. Sie ist ein eigenständiger Bestandteil der beamtenrechtlichen Fürsorge und eben kein nachträglich weitergezahlter Familienzuschlag. Sachsen hat sich bewusst dafür entschieden, einen aufgrund von Kindern erreichten höheren Bemessungssatz zu verstetigen.

Ob diese Ausgestaltung verfassungsrechtlich zwingend ist, bezweifle ich ebenfalls. Daraus folgt für mich aber noch nicht, dass sie gleichheitswidrig sein muss. Langjährige Kindererziehung und die damit verbundenen finanziellen Belastungen können durchaus einen sachlichen Grund für eine dauerhafte Begünstigung darstellen.

Die dauerhafte Begünstigung kinderreicher Beamter war schon immer ein bewusstes Strukturprinzip des sächsischen Beihilferechts. Früher verstetigten sich die 70 % (zwei Kinder), nun eben die 90 %.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang letztendlich eigentlich nur die Beihilfe als Instrument an sich: Eine Erhöhung des Bemessungssatzes kann beim Beamten eine erhebliche Nettowirkung entfalten, weil entsprechend weniger über die PKV abgesichert werden muss. Gleichzeitig zahlt der Dienstherr nicht einfach monatlich einen weiteren pauschalen Bruttozuschlag, sondern übernimmt einen höheren Anteil der tatsächlich entstehenden beihilfefähigen Aufwendungen. Ob das für den Dienstherrn unter dem Strich günstiger ist, müsste man natürlich durchrechnen. Im Land von Adam Ries hat das bestimmt jemand getan.

Gerade deshalb würde ich bei der amtsangemessenen Alimentation nicht immer nur auf Grundgehalt und Familienzuschläge schauen sondern auch auf die Beihilfe.

Rheini

Ich kann da deine Gedanken nicht nachvollziehen. Warum soll bei der Beihilfe als Bestandteil der aA eine Verstetigung richtig sein, ansonsten aber in allen sonstigen Bereichen nicht?

Ich bleibe dabei. Ich würde klagen.

Altoran

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:27Ich kann da deine Gedanken nicht nachvollziehen. Warum soll bei der Beihilfe als Bestandteil der aA eine Verstetigung richtig sein, ansonsten aber in allen sonstigen Bereichen nicht?

Ich bleibe dabei. Ich würde klagen.

Weil ich nicht der Auffassung bin, dass alle Bestandteile der Alimentation zwingend nach derselben Systematik funktionieren müssen.

Der Familienzuschlag knüpft unmittelbar an eine aktuell bestehende familiäre Situation an und fällt deshalb mit Wegfall der Voraussetzungen wieder weg. Bei der Beihilfe sehe ich nicht, warum der Gesetzgeber zwingend dieselbe Systematik anwenden müsste. Sie ist ein eigenständiger Bestandteil der beamtenrechtlichen Fürsorge. Ich behaupte dabei ausdrücklich nicht, dass eine Verstetigung verfassungsrechtlich zwingend wäre – ich sehe nur nicht, warum sie deshalb automatisch unzulässig sein sollte.

Auch Baden-Württemberg kennt übrigens diese Verstetigung.

Rheini

Ich finde deine Erklärung nicht schlüssig. Und nur weil es zwei DH machen bedeutet es nicht, dass es richtig ist 🤷.