Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben – trotz Zusage andere Stelle annehmen?

Begonnen von Meteor38292, 10.08.2026 22:32

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Meteor38292

Guten Abend in die Runde,

zuallererst: ich bin neu in dem Forum. Bitte verzeiht mir, sollte ich bestimmte Regeln des Forums nicht einhalten. Gebt gerne Bescheid sollte dies der Fall sein.

ich habe gerade ein etwas kompliziertes Dilemma und würde mich über eure Einschätzung freuen.

Mitte Juni habe ich eine Zusage für eine Stelle als Mutterschutz- und anschließend Elternzeitvertretung (TV-L) bekommen. Die Stelle ist zunächst für vier Wochen und anschließend für zwei weitere Jahre befristet. Nach dem Online-Vorstellungsgespräch habe ich die Abteilung noch persönlich besucht und mich anschließend für das nette Gespräch bedankt und auf die zukünftige Zusammenarbeit gefreut. Dies habe ich auch so mitgeteilt.

Ende Juni bekam ich von der Personalabteilung die Einstellungsunterlagen (Personalbogen etc.) mit dem Hinweis, dass die Einstellung u. a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrats sowie der Mittelfreigabe steht. Die Unterlagen habe ich Anfang Juli ausgefüllt zurückgeschickt. Seit Anfang Juli habe ich allerdings nichts mehr gehört. Der letzte Stand war, dass man sich meldet, sobald der Arbeitsvertrag zur Unterschrift bereit ist. Einen Arbeitsvertrag habe ich bislang nicht unterschrieben.

Parallel hatte ich mich noch auf eine andere Stelle im öD beworben. Das Verfahren dort begann etwas später (Mitte/Ende Juli), und letzte Woche habe ich auch dort eine Zusage bekommen, die ich bereits angenommen habe.

Nun ist die zweite Stelle für mich deutlich attraktiver: Sie ist unbefristet, inhaltlich interessanter und bietet ein wesentlich höheres Entgelt. Deshalb würde ich diese Stelle gerne antreten.
Meine Frage ist nun: Bin ich durch die Zusage und das Zurückschicken der Einstellungsunterlagen bei der ersten Stelle bereits eine verbindliche Verpflichtung eingegangen? Oder kann ich die erste Stelle noch absagen, da ich keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe? Ich warte seit mindestens 5 Wochen auf den Arbeitsvertrag der anderen Stelle. Nachgefragt hatte ich auch schon.

Dergeplante Arbeitsbeginn der ersten Stelle wäre in etwa sieben Wochen. Mir ist bewusst, dass es menschlich etwas unangenehm ist, eine bereits zugesagte Stelle wieder abzusagen. Andererseits möchte ich natürlich die für mich deutlich bessere Stelle annehmen.
Hat jemand schon einmal eine ähnliche Situation erlebt oder kennt sich aus ?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend! :)

Organisator

Zitat von: Meteor38292 in 10.08.2026 22:32Meine Frage ist nun: Bin ich durch die Zusage und das Zurückschicken der Einstellungsunterlagen bei der ersten Stelle bereits eine verbindliche Verpflichtung eingegangen?

Nein, da du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Und selbst wenn, könntest du diesen üblicherweise auch vor Arbeitsbeginn kündigen.

Spricht nix gegen die Annahme der zweiten Stelle. Muss dir auch nicht unangenehm sein die erste Stelle abzusagen, die hätten ja schneller sein können.

E15TVL

Ich würde auch ganz ruhigen Gewissens die erste Stelle absagen. Wenn sich dort seit etwa 6 Wochen kein Rad mehr dreht, haben die es auch nicht anders verdient. Das muss Dir überhaupt nicht "menschlich etwas unangenehm" sein.

Zitat von: Meteor38292 in 10.08.2026 22:32Die Unterlagen habe ich Anfang Juli ausgefüllt zurückgeschickt. Seit Anfang Juli habe ich allerdings nichts mehr gehört. Der letzte Stand war, dass man sich meldet, sobald der Arbeitsvertrag zur Unterschrift bereit ist.

Rowhin

Stimme meinen Vorrednern zu - du hast noch nicht unterschrieben, also ist rein rechtlich alles sauber. Man kann das ja auch ganz offen kommunizieren, dass ein besseres Angebot vorliegt - musst du aber natürlich nicht. Einfach nur eine freundliche Absage, dass du nicht mehr zur Verfügung stehst, genügt auch.

NWB

Ist auch kein unüblicher Vorgang. Passiert bei uns immer mal wieder.
Du bist niemandem etwas schuldig und es ist völlig okay, dass du deine Interessen in den Vordergrund stellst

Faunus

Keine Frage: eine freundliche Absage und aus Höflichkeit auch warum (unbefristet...). Ich denke, da hat jeder normale Mensch Verständnis und "Man sieht sich immer 2x im Leben" ;)

Meteor38292

Vielen Dank an alle! Eure Antworten helfen mir sehr und nehmen mir auch viele Sorgen. Menschlich ist's mir unangenehm, weil die Stelle hätte früher besetzt (1-2 Monate vorher) werden sollen, man mich aber wollte und ich jetzt 7 Wochen vorher absage. Dass ich in der Behörde durch bin, ist mir völlig bewusst und verstehe ich auch absolut.

Ich hoffe nur ich bin da nichts verbindliches mündlich/ per Mailverkehr eingegangen.Das letzte was ich der Personalsachbearbeiterin geantwortet hatte war, dass ich meine Original Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung mitbringen würde (sie meinte sie würde sich melden wenn der Vertrag zur Unterschrift bereit wäre und, dass ich die Original Unterlagen zu dem Zeitpunkt mitbringen könnte).

Faunus

Wer eine Absage mit absolut verständlichen Gründen persönlich nimmt und deswegen der potentielle MA bei ihm "unten durch ist", scheint einen Arbeitsvertrag mit einer Eheschließung zu verwechslen ;) Da möchte ich dann persönlich nicht arbeiten.

Du könntest auch nichts mitteilen und einfach nicht am 1. Arbeitstag erscheinen - rechtl. hätte es keine Konsequenzen, aber menschlich finde ich es nicht o.k. und das würde auch auf Dich bei "der 2ten Begegnung" u.U. zurückfallen - falls man sich erinnert!

Allgemein: Du hast eine Arbeitskraft zu bieten und verkaufst diese auf dem Arbeitsmarkt so teuer wie möglich - Loyalität muss sich dann erst aufbauen, denn auch die gibt es nicht zum 0-Tarif!

clarion

Du musst kein schlechtes Gewissen haben. Wenn du jetzt die Etikette wahren möchtest, schreibst Du, dass Du inzwischen ein interessanteres Angebot erhalten hast, das Du wahrnehmen möchtest und daher absagst.

Tante Hilde

Schließe mich an! Eine freundliche Absage, gern auch mit Begründung der zwischenzeitlich angebotenen unbefristeten Stelle, wird jeder vernünftige Mensch verstehen. Du hast noch nichts unterschrieben und bist damit "raus".

TVOEDAnwender

"Ende Juni bekam ich von der Personalabteilung die Einstellungsunterlagen (Personalbogen etc.) mit dem Hinweis, dass die Einstellung u. a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrats sowie der Mittelfreigabe steht."

Aus deiner Schilderung würde ich noch keinen wirksam zustande gekommenen Arbeitsvertrag ableiten.

Entscheidend ist nicht, dass der schriftliche Vertrag noch fehlt. Ein Arbeitsvertrag kann auch vorher zustande kommen. Hier spricht aber der ausdrückliche Hinweis, dass die Einstellung noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrats und der Mittelfreigabe steht, gegen einen bereits endgültigen Rechtsbindungswillen des Arbeitgebers.

Die Übersendung von Personalbogen und sonstigen Einstellungsunterlagen ist dann eher als Vorbereitung der beabsichtigten Einstellung zu verstehen. Auch das ArbG Köln hat in einem vergleichbaren Fall aus dem Bundesbereich bei ausdrücklich erklärten Vorbehalten noch keinen verbindlichen Vertragsschluss angenommen.


LogiJöw

Zitat von: Faunus in 11.08.2026 09:57Keine Frage: eine freundliche Absage und aus Höflichkeit auch warum (unbefristet...). Ich denke, da hat jeder normale Mensch Verständnis und "Man sieht sich immer 2x im Leben" ;)

Bester Weg.