Umsetzungsantrag, ist das Angebot vom AG bindend?

Begonnen von Progressiv, Gestern um 07:15

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Progressiv

Hallo,
ich würde gerne eine Frage zum Umsetzungsantrag im TV-L stellen.
Derzeit möchte ich unbedingt einen Umsetzungsantrag stellen, bin mir aber unsicher, ob eine mögliche passende Stelle, die mir vom Arbeitgeber angeboten wird, von mir verbindlich angenommen werden muss?

MoinMoin

Zitat von: Progressiv in Gestern um 07:15Hallo,
ich würde gerne eine Frage zum Umsetzungsantrag im TV-L stellen.
Derzeit möchte ich unbedingt einen Umsetzungsantrag stellen, bin mir aber unsicher, ob eine mögliche passende Stelle, die mir vom Arbeitgeber angeboten wird, von mir verbindlich angenommen werden muss?
Der AG ist weisungsbefugt und kann dich hinsetzen wo er will, solange nichts gegenteiliges im AV steht.
Er muss dich auch nicht umsetzen, nur weil du es möchtest.
Also alles eine Frage des goodwill des AGs.

Tagelöhner

Umsetzung ist Beamtensprech, eine Begrifflichkeit die es im Tarifbereich gar nicht gibt. Gemeinhin auch "Umbettung genannt"

Der AG ist weisungsbefugt nach § 106 GewO und § 315 BGB, also dem Ausüben des sog. Direktionsrechts, hat dabei also auch eine Abwägung gegenseitiger Interessen vorzunehmen. Alles ist durch ein Arbeitsgericht auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfbar.
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Tante Hilde

ich habe (allerdings schon 2007) einen Versetzungsantrag in einen anderen Standort gestellt. Habe dabei ausgeführt, welche Vorteile das auch für den AG hätte.
Mir wurde daraufhin eine Stelle angeboten, die ich annehmen konnte oder eben nicht. Hätte ich abgelehnt, wäre ich einfach auf meiner bisherigen Stelle geblieben.
Ich habe das vorher bei meinem Chef kommuniziert, weil sowas immer rauskommt und falls man bleibt, hat man dann einen Chef, der angesäuert ist. Das wollte ich nicht riskieren. Es hat aber geklappt und ging auch recht schnell über die Bühne.