[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Neugieriger

Zustimmung... Schneewittchen.

Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts verkommen zu einer Verhandlungsmasse, über die also in Koalitionsverhandlungen gestritten wird, anstatt sie vorbehaltlos und zügig umzusetzen.

"Weil das Thema alle Bundesländer betrifft, sind die für das Personal zuständigen Minister und Senatoren in enger Abstimmung, um zu verhindern, dass die Beamtengehälter die öffentlichen Haushalte sprengen."

Auch diese Aussage ist bemerkenswert, da deutlich wird, dass es primär nicht darum geht, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen und amtsangemessen zu besolden, sondern so kostengünstig wie möglich aus der Nummer zu kommen - wohlwissend, dass das den Beamten vorenthaltene Geld irgendwo im Nirgendwo versenkt wurde.

Ich hoffe sehr, dass das BVerfG mitliest.

Schneewitchen

Nur mal angenommen, dass BVerfG würde einen Beschluss veröffentlichen, wonach die Diäten der Bundestags- und Landtagsabgeordneten um 40% zu niedrig wären.

Wie lange würde es wohl dauern, bis dieser Missstand dann durch die Politik behoben werden würde? 4 Wochen? Ein Monat? Würde man die notwendigen Anpassungen vor anstehenden Wahlen erst einmal liegen lassen, um darüber dann in Koalitionsverhandlungen dann zu verhandeln?

Aber das wäre ja auch wieder etwas ganz anderes......
Deus hic finitur

Unknown

Was passiert denn, wenn Berlin oben links in der Tabelle nicht das passende MÄE berücksichtigt hat und ebenso das fiktiven Partnereinkommen ab Januar 2027 munter verwendet? Ich meine wenn Berlin wieder nicht den Beschluß vom letzten Jahr umsetzt, sei es einmal für die Vergangenheit und für die Zukunft. Die werden ja nicht freiwillig die unterste Besoldungsgruppe oben links um 20k oder so anheben.

DeltaR95

Zitat von: Unknown in Heute um 13:03Was passiert denn, wenn Berlin oben links in der Tabelle nicht das passende MÄE berücksichtigt hat und ebenso das fiktiven Partnereinkommen ab Januar 2027 munter verwendet? Ich meine wenn Berlin wieder nicht den Beschluß vom letzten Jahr umsetzt, sei es einmal für die Vergangenheit und für die Zukunft. Die werden ja nicht freiwillig die unterste Besoldungsgruppe oben links um 20k oder so anheben.

Dann geht der Klageweg von neuem los, damit das BVerfG irgendwann das neue Gesetz prüft und nach 10 Jahren feststellt, dass es halt wieder unzureichend ist. Diese Klagespielchen geht ja seit mindestens 1977 wie ein Pendel hin und her, ohne dass man das Ziel der aA für die "Normalfamilie 4K" in den letzten 50 Jahren jemals wieder erreicht hätte.

Ich denke eher, man geht den Weg von Bremen: Da wird mit dem Alleinverdienermodell gearbeitet i.V.m. mit Familien- und Familienergänzungszuschlägen, die beim kleinsten Beamten bei 4K mehr als 50 % des Grundbesoldung übertreffen.

Der Weg wäre sogar clever, denn erstens hat das BVerfG Familienzuschläge für 4K nicht per se für unzulässig erklärt und zweitens auch nicht geurteilt, bis zu welcher Höhe diese zulässig sind. Mit diesem Trick gewinnen die Dienstherrn bestimmt noch mal 5 bis 10 Jahre  ::)  ;D