Frage zu mehrtägigen Dienstreisen und deren Pflicht

Begonnen von Boba, 11.08.2026 18:43

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Boba

Hallo zusammen,

ich könnte mal euer geballtes Schwarmwissen zu folgender Situation gebrauchen.

Unser Referat ist aufgeteilt auf zwei Standorte, zwischen beiden liegen etwas mehr als 500km. Da aufgrund von falscher Urlaubsplanung und Personalausfällen ist der andere Standort bis min. Ende des Jahres unterbesetzt. Daher möchte unsere Sachgebietsleitung durchgängig immer zwei Mitarbeiter im 7-Tage Rhythmus auf Dienstreise dort hin schicken. Da es auf freiwilliger Basis keine große Resonanz gab, wird nun von "oben" entschieden wer fährt ohne direktes Mitspracherecht.

Ich bin verbeamtet also ist mir klar, das man natürlich seinen Dienst leisten muss. Allerdings bin ich auch alleinerziehend und kann schlecht den Nachwuchs so lange alleine Zuhause lassen.
Daher wollte ich mal wissen, welche Möglichkeiten mir offen stehen um mich dagegen zu wehren, da unsere Sachgebietsleitung nicht offen für Gespräche oder private Umstände ist.

Vielen Dank an euch.

BalBund

Das wäre ein typischer Fall für die Gleichstellungsbeauftragte, solche Fälle kommen da immer wieder vor und werden, dem direkten Vortragsrecht bei der Amtsleitung sei Dank, meist relativ schnell abgehandelt.

Allerdings verleiht es einem natürlich einen Stempel, das wird die SGL nicht vergessen.

Boba

Danke @Bal
Das die SGL sich das merkt, ist mir klar, allerdings ist diese (relativ neu) gerade dabei massig Mitarbeiter mit ihrer Art und weise zu vergraulen, daher ist mir das weniger wichtig als die Betreuung des Nachwuchses. :)
Mit ner 48 Std Schicht Woche und derzeit knapp 400 Überstunden leiste ich ja meinen beruflichen Beitrag. Nur Dienstreisen sind leider ein Problem.

LG

GeBeamter

Zitat von: Boba in 11.08.2026 18:56Nur Dienstreisen sind leider ein Problem.

LG

Gleichstellungsbeauftragte ist ja schon genannt worden.

Zweite Möglichkeit wäre Zentralabteilung. Nachfrage dort, ob der Dienstposten und seine DP-Beschreibung die Bereitschaft zu Dienstreisen umfasst. Des Weiteren kann man dort auch fragen, ob der DH einem eine 24/7 Kinderbetreuung vermitteln kann, bezahlen muss er sie ohnehin gemäß  § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG. Zu der Vermittlung wird er nicht in der Lage sein, du wirst auch keine so intensive Betreuung finden. Damit dürfte der DH keine Dienstreise mehr durchsetzen können, weil er jede Beschwerde vor dem VG verlieren würde.

Mig82

Für mich klingt das nicht nach Dienstreise, sondern nach einer Abordnung zur Dienstleistung. Und diese kann aus dienstlichen Gründen grds. natürlich auch eher ohne Einverständnis der betroffenen Person entschieden werden.
Dennoch sollte natürlich der soziale Aspekt mitbetrachtet werden durch die personalbearbeitende Stelle.

Aber gerade bei zwingenden dienstlichen Gründen wird das aus meiner Sicht schwierig. Das Dienst- und Treueverhältnis ist halt keine Einbahnstraße und der Dienstherr darf hier auch bestimmte Forderungen stellen, die natürlich mit einem Fürsorgedanken und Vereinbarkeit Familie und Beruf in Einklang stehen sollten.

Eine abschließende Bewertung oder Hilfestellung finde ich daher schwierig.

2strong

Wie alt ist der Nachwuchs?

Falls es mit der notwensigen Betreuung tatsächlich ein ernsthaftes Problem gebe sollte und daa Dienstgeschäft am Dienstort von überragender Wichtigkeit ist, läge m. E. nahe, zunächst den gewährten Urlaub zu widerrufen.

Boba

Als Abordnung würde ich es tatsächlich weniger sehen. Da es bisher auch nichts wirklich schriftliches gibt. Es gab lediglich eine Rundmail an alle dass uns das erwartet und kurzfristig (ca. 1 -2 Wochen) entschieden wird, wer jeweils fahren soll.
Eine Abordnung wäre dagegen ja ein ganz offizieller Vorgang.
Der Nachwuchs ist im Teenager alter, daher war die Schichtarbeit nie ein wirkliches Problem aber es ist nun mal ein Unterschied, ob man jeden Tag "irgendwann" mal nach Hause kommt und sich um das nötigste kümmern kann oder man 7 Tage am Stück 500km entfernt ist.

Dass das Dienst und Treueverhältnis keine Einbahnstraße ist, ist mir natürlich bewusst. Bevor ich alleinerziehend wurde habe ich über die vielen Jahre regelmäßig Dienstreisen geleistet aber vor allem mit der Situation des Alleinerziehenden die Stelle eben gewechselt, da diese halt nicht mehr möglich sind, die vorherige Sachgebietsleitung wusste auch dass mein Wechsel dahin, aus genau diesen Gründen war.
Neben dem Eid ist man nun mal auch den Schutzbefohlenen Kindern gegenüber verpflichtet.

Pumpe14

Also nach deiner Beschreibung isses für mich auch eine Abordnung. Die Dienstreise wird deine Leitung vorschieben, da sie nicht beteiligungspflichtig durch den Personalrat ist. Das ist schonmal das erste Indiz dafür, dass es Gemauschel ist, genauso wie eine kurzfristige Entscheidung den Einfluss der Personalvertretung untergräbt. Schließlich ist der Bedarf jetzt schon absehbar und was spricht dagegen, im Sinne der Planbarkeit jetzt schon festzulegen wer fahren soll?! Den Personalrat kannst du auch mal darauf ansprechen.
Teenageralter ist auch ein wenig unkonkret, wie alt genau?

Ansonsten weiße deinen Chef mal darauf hin, dass er dir bitte eine Kostenzusage für die Kinderbetreuungskiaten schriftlich geben soll. Deine Nanny muss die Kinder von 15 Uhr nachmittags bis Morgens um 07 Uhr betreuen, mit Mindestlohn und Nachtzulage sind das 250 Euro pro Tag - das sollte ihn zum Umdenken bewegen.

Bevor man zu dieser Drohung greift, solltest du wohl aber nochmal das Gespräch suchen und ihm deine Situation schildern, vielleicht lässt er oder sie sich ja erweichen

Finanzer

Aber bisher reden wir nur von einer theoretischen Möglichkeit, oder? Schriftliches, das der TE betroffen ist gibt es noch nicht?

Vorab tätig werden und Angebote für die Kinderbetreuung einholen. Die kann man dann im Falle des Falles dem Chef direkt vor den Latz knallen, genau wie Pumpe14 es beschrieben hat.
Ansonsten Ruhe bewahren.

Und ja, das Dienstverhältnis ist keine Einbahnstraße.... aber warum soll hier jemand völlig schuldlos an der verfehlten Urlaubsplanung des Dienstherren leiden?
Gewährten Urlaub kann man auch wiederrufen.

Zwillingsopa

Die Sachgebietsleitung offenbart mit ihrer dargelegten Absicht ein erschreckendes Maaß an Unkenntnis beamtenrechtlicher Vorschriften.

Die beabsichtigten Personalmaßnahmen sind weder Dienstreisen, noch handelt es sich um Abordnungen.
Dienstreisen dienen nach dem Bundesreisekostengesetz (§2) der Durchführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle.
Die Tätigkeit in einem ausgelagerten Teil der Dienststelle kann schon deswegen keine Dienstreise sein.
 
Abordnungen sind nach § 27 Bundesbeamtengesetz dadurch gekennzeichnet, dass ein vorübergehender Wechsel der Dienststelle unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur "Stammdienststelle" erfolgen soll. Auch dies trifft hier nicht zu.

Es handelt sich hier hingegen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 der Trennungsgeldverordnung des Bundes um eine "vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde" (wörtliches Zitat beendet).

Über derartige Personalmaßnahmen entscheiden in der Bundesverwaltung, der ich mehr als 45 Jahre u.a. auch langjährig als zeichnungsberechtigter Klage-und Widerspruchsbearbeiter im Reise-und Umzugskosten- sowie Trennungsgeldrecht angehört habe, üblicherweise nicht Sachgebietsleiter, sondern die für die Personalbearbeitung zuständigen Organisationseinheiten. Damit liegen diese Entscheidungen bei den Personalsachbearbeitenden, die über wesentlich weitreichendere Kompetenzen in den zu beachtenden Rechtsgebieten verfügen.

Es bietet sich also zunächst an, die tatsächlich erfolgenden Entscheidungen der Sachgebietsleitung abzuwarten und, erst bei tatsächlicher Betroffenheit auf meine Ausführungen hin zu weisen und sich dann ggf. an den jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter und evtl. auch PersRat und Gleichstellungsgedöns zu wenden.   

Boba

Ich danke euch für eure hilfreichen Kommentare, das hilft mir tatsächlich sehr weiter.

Derzeit hoffe ich noch, dass der Kelch an mir vorbei geht, da wir ein recht großes Referat sind. Aber man sollte ja stets vorbereitet sein. Da unsere aktuelle SGl derzeit in allen Bereichen sehr aus dem Rahmen läuft und auch schon einige Konfrontationen mit dem Personalrat hatte, ist man umso skeptischer bei allen sehr spontanen Entscheidungen.

Zwillingsopa

Beim nochmaligen Lesen ist mir ein Fehler aufgefallen: Das letzte Wort meines dritten Satzes in meinem Text vom heutigen Tage muss richtig lauten: "Dienststätte", nicht "Dienststelle".

Inhaltlich bleibt meine Darlegung aber dennoch korrekt.

Hier ist § 1 Abs. 2 Nr. 8 der TGV einschlägig.