Frage zur A14-Besoldung als ständiger Vertreter des Schulleiters in Thüringen

Begonnen von dunaspex, Heute um 08:53

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dunaspex

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Besoldung in Thüringen: Wann wird die A14-Besoldung gezahlt, wenn man während der Probezeit als ständiger Vertreter des Schulleiters eingesetzt ist?

Ich bin seit inzwischen drei Monaten in dieser Funktion, bekomme aber weiterhin A13. Mir wurde bereits schriftlich mitgeteilt, dass der übertragene Posten mit A14 verknüpft ist.

Daher frage ich mich, ob die A14-Besoldung erst nach erfolgreicher Probezeit gezahlt wird oder grundsätzlich bereits während der Probezeit, sobald man die entsprechende Funktion tatsächlich ausübt.

Hat jemand Erfahrungen damit – möglichst aus Thüringen bzw. dem Thüringer Schuldienst? Mich würde insbesondere interessieren, ob bei euch die Höherbesoldung rückwirkend ab Übernahme der Funktion erfolgt ist.

Vielen Dank!

NWB

Ohne Urkunde keine wirksame Beförderung.
Ohne wirksame Beförderung keine höhere Besoldung.

Neuling2016

Zitat von: NWB in Heute um 10:30Ohne Urkunde keine wirksame Beförderung.
Ohne wirksame Beförderung keine höhere Besoldung.

Und innerhalb der Probezeit keine Beförderung.

Alphonso

Solche Fragen eines Akademikers mit Referendariat zu lesen, schmerzt einfach ungemein... Was passiert denn da in den Hochschulen und Unis?

Organisator

Zitat von: Alphonso in Heute um 11:41Solche Fragen eines Akademikers mit Referendariat zu lesen, schmerzt einfach ungemein... Was passiert denn da in den Hochschulen und Unis?

Offenbar werden die Basics des Berufsbeamtentums nicht vermittelt :(

Gewerbler

Die Frage wäre evtl., ob es ein Beamtenverhältnis auf Probe ist oder es um Führung auf Probe geht. Dann wäre allerdings trotzdem eine Urkunde fällig, womit wir uns im Kreis drehen...  :)

NWB

Und da es auch keinen Anspruch auf eine Urkunde/Beförderung gibt, drehen wir uns fleißig weiter.