[NW] Erfahrungswerte Laufbahnwechsel Justiz zu Gemeinde

Begonnen von Kaffeekanzler, 20.08.2026 08:28

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Kaffeekanzler

Ein Laufbahnwechsel innerhalb des Landes NRW (bspw. von der Lgr. 1.2 der Justiz zur Lgr. 1.2 des allg. Verw. in den Gemeinden) richtet sich nach § 22 LBG i. V. m. § 11 LVO. Hiernach entscheidet über Art und Umfang der Maßnahmen (etwa Unterweisung, Qualifizierungsmaßnahmen oder berufliche Tätigkeiten) die für die Ordnung der neuen Laufbahn zuständige oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Gleiches gilt für die Entscheidung über den den Laufbahnwechsel an sich.

Gibt es hierzu zufällig Erfahrungswerte aus der Praxis? Wie lange muss die Abordnung dauern? Welche Qualifiezerungen werden gefordert?

Ist die für die Ordnung der neuen Laufbahn zuständige oberste Dienstbehörde das IM NRW? Hat das MHKBD auch mitzuentscheiden? Oder wurde für diesen Fall eine andere Stelle bestimmt? Über die o. g. §§ hinaus sind mir keine Regelungen (etwa in Erlassen) bekannt.

Vielen lieben Dank vorab!