Elternzeit / Resturlaub

Begonnen von Sozialer, 20.08.2026 14:45

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Sozialer

Hallo  :)

Ich habe mal eine Frage... vielleicht habe ich einen Denkfehler oder meine Personalabteilung kann es mir nicht richtig erklären.

Entschuldigt schon mal, falls ich einfach etwas übersehen habe - das sind die Hormone :)

Ich bin Kommunalbeamtin in NRW im mittleren Dienst.

Ich bekomme Anfang November unsere Tochter und möchte gerne so wenig dienstrechtliche Nachteile in Kauf nehmen wie möglich. Mir wurde bereits durch unsere Personalstelle gesagt, dass ich bei einer vollständigen Elternzeit (1 Jahr) nicht bei der Beförderung nächstes Jahr berücksichtigt werden könnte, da ich ab dem Tag meiner Elternzeit aus meiner Stelle genommen werde, und dann den Stellenwert nach A9 (habe aktuell A8) nicht mehr besetze. Hier könnte es sein, dass nach meiner Elternzeit keine A9 Stelle mehr für mich frei ist und ich dann entsprechend meines Statusamtes auf A8 gesetzt werden könnte.

Da ich ungern dieses Risiko eingehen möchte, würde ich gerne so viel Zeit wie möglich mit unserer Tochter verbringen, aber gleichzeitig bei der Beförderung nächstes Jahr im August (wir haben eine jährliche Runde) berücksichtigt werden. Hierzu müsste ich mindestens 50% der Stunden arbeiten.

Betreuungstechnisch könnte ich vier Tage mit meinem Freund und meinen Eltern und Schwiegereltern bis dahin abdecken. Nur der Freitag ginge nicht. Daher habe ich gedacht, ich könnte nach dem Mutterschutz mit Elterngeld plus vier Tage die Woche (50%) arbeiten und hier auch meinen Resturlaub aus 2026 verwenden, um die Zeit Zuhause zu strecken. Da ich dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen habe, stehen mir hier 30 Tage zu.

Jetzt wurde mir seitens der Personalstelle gesagt, dass mein Urlaubsanspruch in dem Fall gekürzt würde. Statt 30 Tage aus 2026 (Vollzeit, fünf-Tage-Woche), nur noch 24 Tage.

Ich dachte, dass ich nur ab dem Zeitpunkt der Teilzeit weniger Urlaubsanspruch erwirtschafte, aber mein Resturlaub ist ja unter ganz anderen Voraussetzungen erarbeitet worden? Dann würde ich auch finanziell ja deutlich schlechter gestellt, wenn ich zwar in beiden Szenarien sechs Wochen freinehmen könnte, hier aber in Teilzeit natürlich viel weniger Geld erhalten würde.

Habe ich einen Denkfehler, dass in Vollzeit erwirtschafteter Urlaubsanspruch in der Anzahl bestehen bleibt, auch wenn man dann nach Mutterschutz sofort in Teilzeit wechselt? Oder hat die Personalstelle Recht? (habe hier leider in der Vergangenheit oft schlechte Erfahrung gemacht, zu wenig bezahlte Bezüge, Fehler bei Beurteilungen, Lebenszeit etc., daher traue ich dem Urteil nicht mehr ganz)

Es wäre super lieb, falls jemand hier vielleicht dieselbe oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mich aufklären könnte :)

Dankeschön  :)


10481178

Leider ist das so für Beamte in Ordnung.

Anders als bei Tarifbeschäftigten werden bei Beamten sämtliche Urlaubsansprüche auf die entsprechende Teilzeit gekürzt. Grundlage ist die FrUrlV.

Autodoc

Hi,

Einen älterer Beitrag aus dem Forum, könnte sein, dass der aber noch zielführend ist.
Ich selbst hab eine Kollegin gehabt, die trotz Elternzeit befördert wurde.
Aber ein Anspruch auf Beförderung besteht natürlich grundsätzlich nicht aber man darf halt keine Nachteile durch den Mutterschutz bekommen.

,,in NRW ist das In § 9 Laufbahnverordnung geregelt....danach sind die dienstlichen Beurteilungen bei Elternzeit (§ 9 Abs. 1 Nr.3) fiktiv fortzuschreiben...mit der Folge, dass natürlich auch während der Elternzeit befördert werden kann (vorausgesetzt, deine alte Stelle beinhaltet eine Beförderungsmöglichkeit)..."