Teilrente bei mehren Arbeitgebern TVöD Kommunen

Begonnen von Schwäble66, 11.08.2026 18:15

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Schwäble66

Welche Optionen hast du wenn du bei mehreren Arbeitgebern im TVöD angestellt bist und Teilrente magst. Beispiel
1.Arbeitgeber 60%
2.Arbeitgeber 30%
3 Arbeitgeber 10% Anstellung.
Musst du mit allen verhandeln ?
Einen Arbeitgeber kündigen?
Dort wo du 30 % hast immer noch weiterarbeiten auch wenn du insgesamt nur 20 % weiterarbeiten möchtest.
Bin dankbar für alle Informationen, ich habe keine Ahnung. Danke Schwäble66

MoinMoin

Wenn du aufhörst zu arbeiten, dann musst du bei deinem AG kündigen.
Wenn du vor erreichen der Altersrente Rente beziehst, dann läuft dein Arbeitsvertrag weiter.
Da dein Arbeitsvertrag mit erreichen der Altersrente beendet ist, musst du einen neuen verhandeln, wenn du weiterarbeiten willst.
In deinem Fall würde ich also sagen, dass du bei AG 1 und 3 kündigen musst und bei 2 nichts machen brauchst.

Schwäble66

Zitat von: MoinMoin in 12.08.2026 06:08Wenn du aufhörst zu arbeiten, dann musst du bei deinem AG kündigen.
Wenn du vor erreichen der Altersrente Rente beziehst, dann läuft dein Arbeitsvertrag weiter.
Da dein Arbeitsvertrag mit erreichen der Altersrente beendet ist, musst du einen neuen verhandeln, wenn du weiterarbeiten willst.
In deinem Fall würde ich also sagen, dass du bei AG 1 und 3 kündigen musst und bei 2 nichts machen brauchst.

Bin 1966 geboren , falls möglich mit 63 und Abschlägen in Teilrente , noch was beachten ? KVBW (Württemberg) und BVK (Bayern ) Zusatzrente

BAT

Ich denke bei so komplexen Fragen besser den Rentenberater kontaktieren.

MoinMoin

Zitat von: Schwäble66 in 12.08.2026 16:56Bin 1966 geboren , falls möglich mit 63 und Abschlägen in Teilrente , noch was beachten ? KVBW (Württemberg) und BVK (Bayern ) Zusatzrente
Warum Teilrente?

ElBarto

Zitat von: Schwäble66 in 12.08.2026 16:56Bin 1966 geboren , falls möglich mit 63 und Abschlägen in Teilrente , noch was beachten ? KVBW (Württemberg) und BVK (Bayern ) Zusatzrente


Ja, lass Dich beraten.

Mit Sitzfleisch geht das ggfs. auch ohne Termin.

Eine 99%-Rente ist unter Umständen von Vorteil was KV/PV angeht.
Du musst die Arbeitgeber alle informieren wegen der Abgaben. Die Arbeitslosenversicherung fällt evtl, weg.

Beachte außerdem, dass der Betrag in der Rentenauskunft dann nicht mehr passt.
Wenn bislang Betrag X hochgerechnet wurde, dann verringert er sich erstmal um den Abschlag und um die Beiträge der Jahre ab Rentenbeginn. Während des vorzeitigen Rentenbezugs kommen dann noch Entgeltpunkte dazu die nach und nach? berücksichtigt werden. Die Anpassungen wirken sich auch aus.
Je nach Konstellation kommst Du über diese Zeit X noch relativ nahe.

Um das Plus aus Arbeit und Rente gegenüber der Rente ohne Abschlag rauszuholen braucht es ca. 20 Jahre ab dann erst wäre die Rente ohne Abschlag finanziell besser. Zinsen aus Geldanlagen verschieben das aber weiter nach hinten.

MoinMoin

Zitat von: ElBarto in 13.08.2026 07:10Eine 99%-Rente ist unter Umständen von Vorteil was KV/PV angeht.
Das dürfte bald Geschichte sein, da hier zum 1.1. mW eine Änderung kommt und dann muss man unter einer 2/3 Rente o.ä. sein um Krankengeld zu bekommen.

MoinMoin

Zitat von: ElBarto in 13.08.2026 07:10Du musst die Arbeitgeber alle informieren wegen der Abgaben. Die Arbeitslosenversicherung fällt evtl, weg.
AV fällt nicht weg, solange du AV beziehen kannst.
Meines Wissens musst du nur dann einen AG informieren, wenn du eben kein Vollrente hast. Bei Teilrenten, die keinen Einfluss auf deinen Abgaben haben (so wie bisher die 99% Rente) , wüsste ich nicht auf welcher Basis man verpflichtet wäre dem Ag was zu melden.

Ansonsten sollte man natürlich solche Entscheidung nur nach einer Rentenberatung vornehmen.



MoinMoin

Zitat von: ElBarto in 13.08.2026 07:10Beachte außerdem, dass der Betrag in der Rentenauskunft dann nicht mehr passt.
Wenn bislang Betrag X hochgerechnet wurde, dann verringert er sich erstmal um den Abschlag und um die Beiträge der Jahre ab Rentenbeginn. Während des vorzeitigen Rentenbezugs kommen dann noch Entgeltpunkte dazu die nach und nach? berücksichtigt werden. Die Anpassungen wirken sich auch aus.
Je nach Konstellation kommst Du über diese Zeit X noch relativ nahe.

Korrekt. Man sammelt neue Entgeltpunkte, die dann, wenn man die Altersrente erreicht, zu einer Anpassung der Rente führen (allerdings ebenfalls mit dem Abschlag), vorher nicht.

Ansonsten ist es in der Tat so, dass man erst wenn man die 82+ überschreitet weniger Rente bekommt. Vorher bist du immer auf der Gewinnerseite, trotz der "Abschläge" die eigentlich keine Abschläge sondern eine Streckung sind.

Schwäble66

Danke schonmal für alle Infos, jetzt wohl mal warten bis 1.1.27 was wirklich für Änderungen kommen .

Wabi Sabi

Zitat von: MoinMoin in 13.08.2026 08:22Das dürfte bald Geschichte sein, da hier zum 1.1. mW eine Änderung kommt und dann muss man unter einer 2/3 Rente o.ä. sein um Krankengeld zu bekommen.

Siehe hierzu die ab 1.1.2027 gültige Änderung des § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V im Rahmen des vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetes.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html


Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!