Auswahlverfahren gewonnnen, aber Wechsel nur nach Aufhebungsvertrag?

Begonnen von ichausberlin, Heute um 06:43

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ichausberlin

Ich bin seit 8 Jahren beim Land Berlin beschäftigt und war in mehreren Behörden tätig.

Derzeit bin ich in Behörde A im Land Berlin Sachbearbeiter und eingruppiert in die EG 9, Stufe 4. Da ich mich beruflich entwickeln möchte, habe ich mich auf eine Stellenanzeige bei Behörde B im Land Berlin beworben. Diese Stelle wurde mit der EG 10 ausgeschrieben. Im neuen Aufgabengebiet habe ich praktische Erfahrungen aus meiner vorherigen Behörde, Fortbildungen absolviert und erfülle die formalen Voraussetzungen.

Im Zuge des Auswahlverfahrens wurde mir nun telefonisch mitgeteilt, dass man sich im Rahmen der Bestenauslese für mich entschieden und ich somit das Auswahlverfahren "gewonnen" hätte. Man wolle zunächst den unterlegenen Bewerbern absagen und die Klagefrist abwarten, bevor weitere Schritte folgen.

Ich fragte erneut nach und erhielt die erstaunliche Aussage, dass man mit meiner aktuellen Personalabteilung Kontakt aufgenommen hätte und bezüglich meiner Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nachfragte. Meine Behörde lehnt Abordnungen jedoch grundsätzlich ab und bot nur eine Versetzung an. Die Mitarbeiterin der aufnehmenden Behörde B teilte mir nun telefonisch außerdem mit, dass man (also die Behörde B) eine Versetzung nicht mitmache. Vielmehr solle ich bei meiner derzeitigen Behörde um einen Aufhebungsvertrag bitten ("das machen die bestimmt") und anschließend einen neuen Arbeitsvertrag mit Behörde B unterzeichnen inklusive Probezeit usw.. Vorerfahrungen könne man nicht anrechnen, so dass ich mit EG 10, Stufe 1 (!) einsteigen würde. Ich war erstmal baff und wir haben uns für die nächsten Tage verabredet. Ergänzend noch: Ich habe bereits im Auswahlgespräch erwähnt, dass meine aktuelle Behörde keine Abordnungen vornimmt, sondern nur Versetzungen zustimmt.

Ich würde gerne die neue Tätigkeit annehmen, zumal ich darin theoretische und praktische Erfahrungen habe. Eine Eingruppierung in EG 10 Stufe 1 würde für mich aber einen realen Gehaltsverlust von mehreren 100 €  bedeuten und widerspricht meiner Annahme, dass ich im Falle eines Wechsels lediglich um eine Erfahrungsstufe zurückgestellt würde, also in die EG 10, Stufe 3. Dazu käme noch eine komplett neue Probezeit mit allen damit verbundenen Risiken.

Kann die aufnehmende Behörde so vorgehen, wie sie es versucht? Welche Möglichkeiten habe ich?

MoinMoin

Zitat von: ichausberlin in Heute um 06:43Ich bin seit 8 Jahren beim Land Berlin beschäftigt und war in mehreren Behörden tätig.

Derzeit bin ich in Behörde A im Land Berlin Sachbearbeiter und eingruppiert in die EG 9, Stufe 4. Da ich mich beruflich entwickeln möchte, habe ich mich auf eine Stellenanzeige bei Behörde B im Land Berlin beworben. Diese Stelle wurde mit der EG 10 ausgeschrieben. Im neuen Aufgabengebiet habe ich praktische Erfahrungen aus meiner vorherigen Behörde, Fortbildungen absolviert und erfülle die formalen Voraussetzungen.

Im Zuge des Auswahlverfahrens wurde mir nun telefonisch mitgeteilt, dass man sich im Rahmen der Bestenauslese für mich entschieden und ich somit das Auswahlverfahren "gewonnen" hätte. Man wolle zunächst den unterlegenen Bewerbern absagen und die Klagefrist abwarten, bevor weitere Schritte folgen.

Ich fragte erneut nach und erhielt die erstaunliche Aussage, dass man mit meiner aktuellen Personalabteilung Kontakt aufgenommen hätte und bezüglich meiner Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nachfragte. Meine Behörde lehnt Abordnungen jedoch grundsätzlich ab und bot nur eine Versetzung an. Die Mitarbeiterin der aufnehmenden Behörde B teilte mir nun telefonisch außerdem mit, dass man (also die Behörde B) eine Versetzung nicht mitmache. Vielmehr solle ich bei meiner derzeitigen Behörde um einen Aufhebungsvertrag bitten ("das machen die bestimmt") und anschließend einen neuen Arbeitsvertrag mit Behörde B unterzeichnen inklusive Probezeit usw.. Vorerfahrungen könne man nicht anrechnen, so dass ich mit EG 10, Stufe 1 (!) einsteigen würde. Ich war erstmal baff und wir haben uns für die nächsten Tage verabredet. Ergänzend noch: Ich habe bereits im Auswahlgespräch erwähnt, dass meine aktuelle Behörde keine Abordnungen vornimmt, sondern nur Versetzungen zustimmt.

Ich würde gerne die neue Tätigkeit annehmen, zumal ich darin theoretische und praktische Erfahrungen habe. Eine Eingruppierung in EG 10 Stufe 1 würde für mich aber einen realen Gehaltsverlust von mehreren 100 €  bedeuten und widerspricht meiner Annahme, dass ich im Falle eines Wechsels lediglich um eine Erfahrungsstufe zurückgestellt würde, also in die EG 10, Stufe 3. Dazu käme noch eine komplett neue Probezeit mit allen damit verbundenen Risiken.

Kann die aufnehmende Behörde so vorgehen, wie sie es versucht? Welche Möglichkeiten habe ich?
Gibt es in Berlin noch die EG9? und keine a,b?
Wenn du den AG nicht wechselst, dann ist es eine normale Höhergruppierung und muss nach entsprechenden tariflichen Regeln erfolgen. Deine Behörde B kann dir doch einfach als Vertreter deines AGs einen Änderungsvertrag ausstellen, der dann für dich rechtskräftig ist, dann kann die Behörde A nur dumm aus der Wäsche schauen.

ichausberlin

Es handelt sich aktuell um eine EG 9 B. Meine derzeitige Behörde stimmt nur einer Versetzung zu (was mir auch recht ist) und grundsätzlich keiner Abordnung.

Rowhin

Was ist denn die inhaltliche Begründung der aufnehmenden Behörde gegen eine Versetzung?

Ansonsten was MoinMoin sagt. Änderungsvertrag und zack.

TVOEDAnwender

Ich würde hier erst einmal nicht von einem Arbeitgeberwechsel ausgehen. Arbeitgeber ist das Land Berlin, nicht die einzelne Behörde. Der dauerhafte Wechsel zu einer anderen Behörde/Dienststelle bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ist genau der Fall einer Versetzung.

Ein Aufhebungsvertrag mit anschließender Neueinstellung wäre deshalb kein personalwirtschaftlicher Zwang, sondern eine ziemlich merkwürdige Personallösung. Den musst du selbstverständlich nicht unterschreiben.

Bei einer Versetzung mit dauerhafter Übertragung der EG-10-Tätigkeit läge tariflich eine Höhergruppierung vor. Dann wäre EG 10 Stufe 1 erst recht nicht richtig. Maßgeblich ist, welche Stufe in EG 10 mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erreicht. Bei EG 9b Stufe 4 wäre das nach der aktuellen Tabelle EG 10 Stufe 3, gegebenenfalls noch zuzüglich Garantiebetrag. Die Stufenlaufzeit in EG 10 beginnt dann allerdings neu. Die Faustformel ,,eine Stufe zurück" gibt es zwar nicht, im Ergebnis liegst du mit EG 10 Stufe 3 hier aber richtig.

Auch die Aussage, Vorerfahrungen könnten bei einer Neueinstellung gar nicht berücksichtigt werden, ist so pauschal falsch. Soweit deine bisherigen Tätigkeiten für die neue Stelle einschlägig sind, müssen Zeiten beim selben Arbeitgeber, und das wäre weiterhin das Land Berlin, grundsätzlich berücksichtigt werden. Stufe 1 wäre nur dann denkbar, wenn tatsächlich keine einschlägige Erfahrung vorhanden wäre.

Ich würde daher freundlich, aber klar erklären, dass du für einen Wechsel im Wege der Versetzung zur Verfügung stehst, einen Aufhebungsvertrag mit Neubeginn in Stufe 1 und Probezeit aber nicht unterschreiben wirst. Die aufnehmende Behörde sollte dann bitte schriftlich erläutern, weshalb eine Versetzung innerhalb des Landes Berlin angeblich nicht möglich sein soll. Personalrat und, falls Du Mitglied in einer bist, Gewerkschaft würde ich vorher mit ins Boot holen.

Ob die Stelle am Ende nur zu diesen schlechteren Bedingungen angeboten wird, ist natürlich eine andere Frage. Einen Anspruch darauf, dass die Dienststelle jede gewünschte Gestaltung akzeptiert, gibt es nicht. Aber die dargestellte Lösung ist jedenfalls nicht der normale oder zwingende Weg.