Einstieg mit A10 oder E11?

Begonnen von Detr0x, Gestern um 23:02

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Detr0x

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor der Entscheidung zwischen zwei Stellen und würde gerne eure Einschätzung hören, welche Option eurer Meinung nach sinnvoller ist.

Option 1 – Behörde A

-Einstellung direkt als A10
-gebündelter Dienstposten A10–A12
-somit grundsätzlich Entwicklungsmöglichkeiten bis A12
-direkte Verbeamtung

Option 2 – Behörde B

-zunächst E11/2
-nach der Probezeit ist eine Verbeamtung vorgesehen
-welche Besoldungsgruppe ich dann bekommen würde, weiß ich aktuell noch nicht
-die Stelle ist grundsätzlich ebenfalls mit A12/E12 ausgeschrieben.

Meine Fragen wären daher:

Macht es Sinn, das halbe Jahr bis zur Verbeamtung bei Option 2 zu warten, wenn ich dafür direkt in A11 verbeamtet werde?

Ist ein Übergang von E11 auf A11 mit 2–3 Jahren Berufserfahrung wahrscheinlich, oder könnte es am Ende auch sein, dass ich bei der Verbeamtung zunächst nur A10 bekomme?

Und wie würdet ihr einschätzen, wie lange es bei Option 1 ungefähr dauern würde, von A10 auf A11 und anschließend auf A12 aufzusteigen, wenn der Dienstposten bereits mit A10–A12 gebündelt ist?

Was würdet ihr persönlich bevorzugen und warum?

Danke im Voraus!

RArnold

Ich würde die sofortige Verbeamtung nehmen. Angesichts der Diskussion über die aA, wer weiß ob noch so viele Beamte ernannt werden.
Wie ist es mit Erfahrungsstufen? Bekommst du da etwas angerechnet?
Netto bereits berechnet (PKV berücksichtigen)?

Organisator

Beide Stellen sind ungefähr gleich bezahlt und bieten die Möglichkeit auf eine Verbeamtung. Daher würde ich den Job wählen, der interessanter klingt. Arbeitszufriedenheit ist wichtiger als nen Hunderter mehr.

Sind die Jobs ähnlich interessant empfehle ich Option B. Da hast du die Möglichkeit, dir die Arbeit erstmal anzuschauen, den AG die Probezeit bestehen zu lassen und dann zu entscheiden, ob eine Verbeamtung überhaupt in deinen Lebensentwurf passt.

AltStrG

Zitat von: RArnold in Heute um 08:40Ich würde die sofortige Verbeamtung nehmen. Angesichts der Diskussion über die aA, wer weiß ob noch so viele Beamte ernannt werden.
Wie ist es mit Erfahrungsstufen? Bekommst du da etwas angerechnet?
Netto bereits berechnet (PKV berücksichtigen)?

Da es um Bündelposten ist, ist A10 Einstieg, mutmaße ich mal. Und Aufstieg zu A12 kann Jahre dauern, wenn ich das hier im Forum richtig verstehe :) Wenn die Stelle eine A12 Stelle wäre, würde man mit A12 verbeamten, oder?

PolareuD

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:52Da es um Bündelposten ist, ist A10 Einstieg, mutmaße ich mal. Und Aufstieg zu A12 kann Jahre dauern, wenn ich das hier im Forum richtig verstehe :) Wenn die Stelle eine A12 Stelle wäre, würde man mit A12 verbeamten, oder?

Nein, alle Statusämter einer Laufbahn müssen vom Eingangsamt bis zum Endamt durchlaufen werden. Der Einstieg in einem Föderamt ist nur möglich, wenn die Laufbahn durch anrechenbare Erfahrungszeiten fiktiv nachgezeichnet werden kann. Letzteres liegt aber im Ermessen der Behörde.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AltStrG

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:24Nein, alle Statusämter einer Laufbahn müssen vom Eingangsamt bis zum Endamt durchlaufen werden. Der Einstieg in einem Föderamt ist nur möglich, wenn die Laufbahn durch anrechenbare Erfahrungszeiten fiktiv nachgezeichnet werden kann. Letzteres liegt aber im Ermessen der Behörde.

Also doch: Einstieg A10. Nur dann direkt A11, A12, wenn es auch NUR eine A11, A12 Stelle ist. Richtig? In der Stellenbesetzungsthematik bin ich nicht so drin, das berührt meine rechtlichen Interessen eher am Rande, weil eher Personalpolitik. ;)

EiTee

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:10Also doch: Einstieg A10. Nur dann direkt A11, A12, wenn es auch NUR eine A11, A12 Stelle ist. Richtig? In der Stellenbesetzungsthematik bin ich nicht so drin, das berührt meine rechtlichen Interessen eher am Rande, weil eher Personalpolitik. ;)

Das Eingangsamt bleibt maßgeblich, egal ob der Dienstposten höher ist.
Generell muss ein neuer Beamter wissen, dass es keinen Anspruch auf eine Beförderung gibt.
Somit ist es theoretisch möglich, im Eingangsamt, bis zur Pension, zu verbleiben.

Die Entscheidung, welche Variante, würde ich davon abhängig machen um welche Behörde oder Ressort es sich handelt.
Beförderungen im Kreise des Zolls, BPoL, BND können durchaus lange auf sich warten lassen. Ausnahmen kann es geben.

Die aA würde ich als, genau, kein Kriterium sehen.

Organisator

Zitat von: EiTee in Heute um 14:46Das Eingangsamt bleibt maßgeblich, egal ob der Dienstposten höher ist.
Generell muss ein neuer Beamter wissen, dass es keinen Anspruch auf eine Beförderung gibt.
Somit ist es theoretisch möglich, im Eingangsamt, bis zur Pension, zu verbleiben.

Die Entscheidung, welche Variante, würde ich davon abhängig machen um welche Behörde oder Ressort es sich handelt.
Beförderungen im Kreise des Zolls, BPoL, BND können durchaus lange auf sich warten lassen. Ausnahmen kann es geben.

Die aA würde ich als, genau, kein Kriterium sehen.

genau. Egal wie der Dienstposten bewertet ist bedarf es immer einer passenden (höherwertigen) Planstelle um befördert werden zu können. Und wenn diese nicht da ist, gibts auch keine Beförderung.

So kann man zwar mit A9 (oder ntD A10) auf einem A12-Dienstposten eingestellt werden und je nach Behörde jedes Jahr oder alle 10 Jahre befördert werden. Die Beförderungsmöglichkeiten sind dabei sehr individuell.