Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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Schneewitchen

Zitat von: justilegal in 02.07.2026 20:45Ich will hier bestimmt nicht den Pessimisten geben, eher den leider Erfahrenen... es wird in Niedersachsen nicht annähernd so kommen wie in Brandenburg... Brandenburg hat nur ca 35.000 Beamte, Niedersachsen fast 130.000... in Brandenburg gibt's keine Pensionäre, die älter sind als Mitte/ Ende 70 (vielleicht n paar ältere, die nach der Aufbauhilfe Anfang der 90er dann im Osten geblieben sind)... wenn ich dann lese, dass das Brandenburger Paket 1,1 Mrd kostet, dann werden die 2 Mrd, die Herr Heere bereitstellen möchte, einfach nicht für Ähnliches ausreichen... Brandenburg zahlt ab dem 1. Kind fast 400 EUR Fam-Zuschlag, Niedersachsen bekanntlich 145/ 245 EUR... natürlich muss man hinsichtlich der Begründung noch abwarten... aber ich gehe in NDS leider eher in Richtung Bund - nicht, was die Grundgehälter angeht- aber hohes (fiktives) Partnereinkommen + plus hohe Ergänzungszuschläge... 2 Mrd klingt erstmal viel- kommt eben auch darauf an, wieviel Köpfe daran partizipieren...

Objektiv dürfte die Anzahl der betroffenen Beamten eigentlich keine Rolle spielen. Selbstverständlich ist das aber schon ein Faktor, da ja in der Realität der berechtigte Anspruch der Beamten auf die angespannte Haushaltssituation trifft.
Deus hic finitur

ExponentialFud

Haushalterische Erwägungen können nicht angeführt werden, so das BVerfG.

Es ist ganz einfach: Aus dem MÄE, der bundeseinheitlichen Tabelle von 1996 und den Preis/Lohnindizes ergibt sich eine Fortschreibung, die zu den erforderlichen Tabellengehältern führt.

Die MÄEs von NDS und BBG sind nahezu gleich, BBG liegt wenige EUR höher. Man kann nur versuchen, das fiktive Partnereinkommen höher zu wählen. Hier wird NDS natürlich ins Extrem gehen, wie immer. Was BBG angesetzt hat ist noch nicht bekannt.

Die 2 Milliarden in NDS werden einfach nicht ausreichen. Nachtragshaushalt und peng.

Die Ergänzungszuschläge verletzen das Abstandsgebot und werden fallen.

Schneewitchen

Zitat von: ExponentialFud in 02.07.2026 21:09Haushalterische Erwägungen können nicht angeführt werden, so das BVerfG.

Es ist ganz einfach: Aus dem MÄE, der bundeseinheitlichen Tabelle von 1996 und den Preis/Lohnindizes ergibt sich eine Fortschreibung, die zu den erforderlichen Tabellengehältern führt.

Die MÄEs von NDS und BBG sind nahezu gleich, BBG liegt wenige EUR höher. Man kann nur versuchen, das fiktive Partnereinkommen höher zu wählen. Hier wird NDS natürlich ins Extrem gehen, wie immer. Was BBG angesetzt hat ist noch nicht bekannt.

Die 2 Milliarden in NDS werden einfach nicht ausreichen. Nachtragshaushalt und peng.

Die Ergänzungszuschläge verletzen das Abstandsgebot und werden fallen.

Das ist mir klar. In der Praxis wird die Haushaltsbelastung für die DH eine Rolle spielen. Das ist dann nicht in Ordnung, kann aber dann nicht zeitnah sanktioniert werden.....!
Deus hic finitur

ExponentialFud

Zitat von: Schneewitchen in 02.07.2026 21:15Das ist mir klar. In der Praxis wird die Haushaltsbelastung für die DH eine Rolle spielen. Das ist dann nicht in Ordnung, kann aber dann nicht zeitnah sanktioniert werden.....!

Ich bin da viel optimistischer. Niedersachsen ist bis nach Karlsruhe bekannt als das Bundesland mit der längsten Geschichte und der miesesten Besoldung. Der Beschluss gegen Niedersachsen steht für 2027 an. Zwei Dinge können nun geschehen:
1. Das BVerfG scheut sich nicht, den Prüfumfang auszuweiten, bis hin zur im Herbst 26 vom Land vorgeschlagenen neuen Tabelle. Im Berliner Beschluss hat eine solche Ausweitung statt gefunden.
2. Das BVerfG hat die Möglichkeit zur Vollstreckungsanordnung nach 35 BVerfGG.  Die steht gerade gegen Niedersachsen immer mal wieder gesprächsweise im Raum, und wurde in der Vergangenheit gegen den Bund in Bezug auf Familienzulage gezogen. Das wäre peinlich und finanziell schmerzhaft für das Land. Als Dienstherr vermeidet man das am Besten, in dem man sich durch einen soliden Tabellenentwurf im Herbst 2026 einsichtig zeigt.

Goldene Vier

 
Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung – Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen   

 
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Übertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.

Zum anderen enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.

Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niedersächsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Maßstäbe bei zukünftigen Beschlüssen auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, müssen die fortentwickelten Kriterien rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.

Finanzminister Gerald Heere: ,,Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfügung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzämtern, den Straßenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird."

Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:

1.   Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.

2.   Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.

3.   Der sogenannte ,,Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.

4.   Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.

5.   Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.

6.   Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.

Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.

Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.

Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.

Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.

In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
   

 Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
 
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

 
 
Nds. Staatskanzlei

Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
pressestelle@stk.niedersachsen.de

 
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei   

 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/verfassungskonforme-alimentation-und-ubertragung-der-tarifeinigung-kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-anpassung-von-besoldung-und-versorgungsbezugen-253475.html
 


Snowdy


GoodBye

Da wurde allenfalls der Fehdehandschuh geworfen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

clarion

Habt ihr mehr erwartet? Meine Erwartung wurde schon etwas übertroffen durch die pensionsirksame Integeration Verheiratetenzuschlag und 0,5% mehr als Tariferhöhung.

Das wird mich natürlich nicht davon abhalten, auch für 2026 Widerspruch einzulegen.

IrgendwannkommtdieZeit

Auf die Berechnung bin ich ja mal gespannt. Ich vermute das fiktive Partnereinkommen wurde mal wieder erhöht...
Ansonsten haben Sie wohl die Vorgaben des BVerfG-Beschluss vergessen  ;D

ExponentialFud

Ich frage mich, wie sie das Abstandsgebot und die Fortschreibung des Nominallohnindex und Preisindex seit 1996 umgehen. Das hat ja in Brandenburg und Schleswig-Holstein zu den großen Erhöhungen geführt. Wenn man nun in Niedersachsen mit 0,5% durch die ganze Tabelle gehen will, dann muss man dafür eine SEHR kreative Erklärung gefunden haben.

Oder man scheißt eben auf die Verfassung. Verzeihung. Dann sollte man eben dieses aber nicht der AfD vorwerfen. Glashaus und so.

GoodBye

Vielleicht sollten sich mehr Kollegen aufraffen und sich nicht mehr mit der Ruhendstellung ihrer Einsprüche einverstanden erklären.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

chester00

Viele Beamten wissen überhaupt nichts von dieser Thematik. Wenn ich bei uns im Lehrerkollegium frage, haben 85-90% überhaupt keine Ahnung, nach was ich dort frage... Ich schicke jedes Jahr den Musterwiderspruch an alle. Wie viele diesen dann abschicken, weiß ich nicht.

Goldene Vier

Aus dem Rundblick von heute:

FINANZEN

Heere will Beamten-Gehälter aufbessern - und erntet scharfe Kritik von den Verbänden

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine bessere Besoldung der Beamten. Nun hat das Land einen Vorschlag vorgelegt - doch Kritiker nennen ihn "reine Kosmetik".

In allen Bundesländern wird gerade rege an der Beamtenbesoldung getüftelt. Nach einem Urteil für das Land Berlin von Herbst 2025 scheint klar, dass das Gehalt gerade der niedrigen Besoldungsgruppen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bald, voraussichtlich 2027, dürfte das von den Richtern in Karlsruhe speziell auch für Niedersachsen festgestellt werden. Am gestrigen Dienstag hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) nun die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes vorgestellt. Dieser sieht teilweise erhebliche Anhebungen der Beamten-Einkünfte vor - doch das in einer Weise, wie es den Beamtenbund und den Richterbund nicht zufriedenstellt.

Heere präsentiert eine Kombination aus der Übertragung des jüngsten Tarifergebnisses auf die Landesbeamten und einer Anpassung der Bezüge der A-Besoldung, um diese "gerichtsfest" mit Blick auf das Karlsruher Urteil zu machen. Die Richter dort hatten bereits den Maßstab eingeführt, dass jeder Beamte mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdienen muss. Das will Heere nun erreichen über die Anhebung der Jahres-Sonderzahlung für 2025 (für A9 um 520 Euro, für darüberliegende um einen geringeren Betrag). Das Weihnachtsgeld für Beamte soll einheitlich für alle Besoldungsgruppen auf 1200 Euro erhöht werden (oberhalb von A8 lag es bisher bei 500 Euro). Ein "Verheiratetenzuschlag" soll künftig für alle Beamten, gleich welchen Familienstandes, gelten - und direkt in die Gehaltstabelle einfließen. Das  Weihnachtsgeld für jedes erste und zweite Kind soll um je 125 Euro auf 375 Euro je Kind angehoben werden. Zusätzlich sollen die Grundgehälter um 0,5 Prozent erhöht werden.

Diese Rechnung klingt kompliziert - und sie ist es auch. Die Erhöhungen bewirken Einkommenssteigerungen für alle Stufen der A-Besoldung. Da es aber um Zulagen und Sonderzahlungen geht, wirken sich diese nur teilweise auf die späteren Pensionen aus. Es kann nicht ausreichen, nur die unteren Besoldungsgruppen anzuheben - da es im Beamtenrecht ein "Abstandsgebot" zwischen den einzelnen Stufen der A-Besoldung
(A5 bis A16) geben muss, das nicht nivelliert werden darf. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, Alexander Zimbehl, nennt die geplante Reform "eine kosmetische Änderung" und vermutet, viele Beamte würden mit der Anhebung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent und den Umschichtungen in den Zuschlägen noch unterhalb der Mindestbesoldung bleiben. "Das trifft für sieben der zwölf A-Besoldungsgruppen zu", sagt er. Frank Bornemann vom Richterbund meint, Niedersachsen drohe mit diesem Vorschlag im Bundesvergleich abzurutschen. Andere Länder, wie etwa Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, würden bei der Besoldungsanpassung sehr viel mutiger vorgehen. Dort werde beispielsweise vorgeschlagen, alle Besoldungsgruppen deutlich besser zu besolden, also die Gehaltstabelle linear zu erhöhen. Andere Stimmen erwähnen die verfassungsrechtlichen Zweifel, die in der geplanten Anrechnung des Ehepartner-Einkommens auf die Beamtenbesoldung bestehen. Deutlich freundlicher als Beamtenbund und Richterbund bewertete DGB-Landeschef Ernesto Harder den Regierungsvorschlag: "Das Land bewegt sich in die richtige Richtung, gleichwohl wäre es wünschenswert, den alten Zustand mit einem vollwertigen Weihnachtsgeld wiederherzustellen. Hier und in anderen Punkten erwarten wir vom Gesetzgeber im nun startenden Beteiligungsverfahren Bewegungsspielraum." Dagegen klang die Stellungnahme der zum DGB gehörenden Gewerkschaft der Polizei wesentlich distanzierter und hob die Defizite des Regierungsvorschlags hervor.

Heere hat errechnet, dass die geplante Anpassung jährliche Mehrkosten von 686 Millionen Euro auslösen werden. Die volle Größe der Belastung werde 2028 erreicht, wenn die letzte Stufe der regulären Besoldungserhöhung in Kraft tritt. Allein rund 300 Millionen Euro dieser Summe fallen auf die Tarifanpassung - sodass rund 380 Millionen Euro jährliche Kosten in der reinen Systemumstellung begründet sind. Andere Bundesländer, die sich zur generellen Anpassung der gesamten Gehaltstabelle entschlossen hatten, gehen von deutlich höheren Kosten im Milliardenbereich aus. Der Finanzminister erklärte, mit dem jetzt vorgelegten Modell könne Niedersachsen "im Mittelfeld" der Bundesländer landen. Noch sei nicht klar, wie sich die Debatte bundesweit entwickeln werde, da die Diskussion noch in vollem Gange sei. In der niedersächsischen Finanzplanung für die Zeit von 2027 bis 2030 sei eine Summe von 2 Milliarden Euro für die "amtsangemessene Alimentation" der Beamten eingeplant worden - auch für erwartete Nachzahlungen, wenn das Weihnachtsgeld-Urteil zur niedersächsischen Beamtenbesoldung aus den Jahren 2005 bis 2022 fallen sollte. Damit wird für das kommende Jahr gerechnet. (kw)

Finanzer

Was zur Hölle stimmt eigentlich mit dem DGB nicht? Bei uns in Hessen sind die auch auf Kuschelkurs...

campingfreak

Was ist eigentlich mit den Pensionären? Werden die nun gar nicht mehr berücksichtigt? Bei mir (verheiratet, keine Kinderzuschläge mehr) wirken sich nur die mickrigen 0,5% mehr aus. Verheiratetenzuschlag habe ich schon, Kinderzuschläge bekommt ein Pensionär doch wohl eher sehr selten. Bei sämtlichen Einmalzahlungen, auch beim Weihnachtsgeld kommen wir Pensionäre nicht vor. Wie kann das sein?

Und was ist mit den Jahren ab 2005?

Es ist so erbärmlich.

Verheiratetenzuschlag bekommen eh schon viele, Kinderzuschläge sind nur temporär und fallen dann weg, ebenso das Weihnachtsgeld ab Pension.