Einstellung trotz (noch) nicht vorliegendem Hochschulzeugnis?

Begonnen von dazeem, 31.08.2026 16:56

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Petar T.

Richtig.

Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein.
Der öffentliche Arbeitgeber ist an sein Anforderungsprofil gebunden. Abweichungen machen das Verfahren rechtsfehlerhaft.

Es ist durchaus möglich, Bewerber mit fehlendem Abschluss einzubeziehen. Das erfordert jedoch eine präzise Darstellung im Anforderungsprofil.
Man könnte den maßgeblichen Zeitpunkt auf die Einstellung verlegen (Abschluss muss erst bei Einstellung, nicht schon bei Bewerbung vorliegen) oder auch voraussichtlich zeitnah erlangte Abschlüsse einbeziehen.

Eine vorgelegte Bescheinigung der Hochschule über das Bestehen dürfte ausreichend sein, unabhängig von der konkreten Formulierung in der Stellenausschreibung.

Alien1973

Das ist nicht nur beim ÖD so, auch wenn da die Auswahlkriterien enger gestrickt sind.

Ich hatte vor laaaanger Zeit meine Prüfungen alle bestanden, es fehlte nur noch die Diplomarbeit. Diese wollte ich zuerst im Ausland fertigen, war ein Projekt der Hochschule. Dies hatte sich leider wegen nicht bewilligter Mittel zerschlagen und ich musste mir ein anderes Diplomthema suchen.

Bewerbungen hatte ich da auch schon geschrieben. In Bewerbungsgesprächen hieß es nur und ausnahmslos, komm wieder wenn du dein Diplomzeugnis hast. Da hätte so eine Bestätigung auch nicht viel gebracht...

Allerdings muss ich sagen, war das zu einer Zeit als es einen Überhang an Bauingenieuren gegeben hat. (Bei meiner Fachhochschule in Regensburg wollten über 300 das Studium beginnen, 120 wurden aufgrund der Noten dann nur genommen, Nummerus clausus. Als ich dann fertig geworden bin, wurden alle Studienbewerber genommen. In Deggendorf hatte eine neue FH aufgemacht mit eben auch dem Studiengang Bauingenieurwesen...)

KlammeKassen

Zitat von: dazeem in 02.09.2026 17:20Also mein Prüfungsamt hat verneint, dass unsere Betreuer/Zweitgutachter sowas machen (dürfen). Sollen Betreuer und Zweitgutachter nicht sowieso unabhängig voneinander benoten? Für so eine Bestätigung müssten sie sich ja schon vor der finalen Benotung untereinander über die ungefähre Leistung kurzschließen. Das erscheint mir prüfungsordnungstechnisch nicht ganz rein... Naja, fragen kann man ja immer. Ich danke euch auf jeden Fall für die Info, dass es solche Bescheinigungen (zumindest an manchen Unis) gibt.

Mehr als ein "Bestanden" kommt da auch nicht.

Also wenn einer meint, dass bestanden ist und der andere nicht..... dann ist es ohnehin schon sehr merkwürdig.

klar kann es mal vorkommen, dass beide unterschiedlicher Ansicht sind und dann gemittelt wird.


Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass der Zweitgutachter oftmals nicht so genau liest und sich einfach anschließt... das ist allerdings sehr abhängig von Prof, Fakultät etc.

KlammeKassen

Zitat von: Organisator in Gestern um 07:53@TE

Dieser Punkt ist mE wichtig. Ist in der Stellenausschreibung explizit ein abgeschlossenes Studium gefordert, dürftest du ohne dieses nicht eingestellt werden. Was stand denn in der Stellenausschreibung?

Das wäre aber eine sehr merkwürdige Personalabteilung....
spätestens beim Vorstellungsgespräch wird ja zur Sprache gekommen sein, dass das Studium noch nicht 100 % fertig ist (sollte man natürlich eigentlich auch schon anhand der eingereichten Unterlagen gemerkt haben)

KlammeKassen

Zitat von: Petar T. in Gestern um 09:54Richtig.

Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein.
Der öffentliche Arbeitgeber ist an sein Anforderungsprofil gebunden. Abweichungen machen das Verfahren rechtsfehlerhaft.

Es ist durchaus möglich, Bewerber mit fehlendem Abschluss einzubeziehen. Das erfordert jedoch eine präzise Darstellung im Anforderungsprofil.
Man könnte den maßgeblichen Zeitpunkt auf die Einstellung verlegen (Abschluss muss erst bei Einstellung, nicht schon bei Bewerbung vorliegen) oder auch voraussichtlich zeitnah erlangte Abschlüsse einbeziehen.

Eine vorgelegte Bescheinigung der Hochschule über das Bestehen dürfte ausreichend sein, unabhängig von der konkreten Formulierung in der Stellenausschreibung.

Das denke ich auch, denn, wenn die bestanden ist, ist das Studium auch definitiv abgeleistet/Bestanden, der Abschluss also vorhanden