Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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clarion

@justilegal,

Diese Berechnungsweise würde ja beim A5er Beamten bedeuten,  dass der Partner oder die Partnerin sich komplett selbst unterhalten muss, damit die Familie nicht ins Prekariat abrutscht. Ich bezweifle stark, dass das zulässig ist, dann schließlich ist der Beamte und seine Familie amtangemessen zu alimentieren.

justilegal

Von mir ist der Gesetzentwurf nicht... und bis das mal beim BVerfG liegt, kennt Herrn Heere auch niemand mehr. Es gibt ja weiterhin Familienergänzungszuschläge.

ExponentialFud

Ich habe das MF um die Berechnungsgrundlage gebeten. Direkt und per IFG. Mal sehen, ob sie überhaupt etwas getan haben.

Ob das Kalkül vor den Kommunalwahlen war? Lieber die Beamten verärgern als den Rest des Volkes? Korrektur dann durch das Parlament nach den Wahlen?

Oder haben die ein Jahr gebraucht, um nur A5 zu rechnen und ignorieren den Rest bis zum BVerfG-Beschluss?

Ein BVerfG-Beschluss kurz vor den LTW 27 (26. September, das ist genau die heiße Zeit) wäre auch prekär für die Regierung.

clarion

Der Rest des Volkes ist doch auch jetzt schon verärgert. Schließlich bekommen die Singles zukünftig den Verheiratetenzuschlag und ein halbes Prozent mehr für alle und eine höhere Jahressonderzahlung für gehobene und höhere Dienste.

ambitionslosera13

Der Kinderzuschlag für Kind drei und weitere müsste statt 500 brutto eher bei ca. 450 bis 500 netto sein....
Damit sind wir bei NRW. Hier richtet man sich nach der Grundsicherung.