Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ambitionslosera13


ExponentialFud

#361
2025-27 ??
Die müssen auf der Basis von 1996 prüfen. Das Geheimnis von Herrn Heere ist also, die vor dem BVerfG inkriminierte Zeit auszuklammern?

Dann hat man natürlich "kein Problem".

Und bei A8/A9 macht man schnell die Augen zu und sieht "keine Verletzung".

Schweinerei.

ambitionslosera13

Damit ist auch klar, warum laut der Aussage eines anderen Members aus dem Forum, der Vorsitzende der Richtergewerkschaft sofort bei MP Lies einen Termin einforderte.

ExponentialFud

#363
Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 17:09Damit ist auch klar, warum laut der Aussage eines anderen Members aus dem Forum, der Vorsitzende der Richtergewerkschaft sofort bei MP Lies einen Termin einforderte.

Und woher der Unterschied zu Brandenburg kommt, wo man diese Rechnung durchgeführt hat.

Und warum man einem Mathematikprofessor lieber nicht antwortet.

Nicht, dass man für diese Erkenntnis Professor sein müsste.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 17:25Und woher der Unterschied zu Brandenburg kommt, wo man diese Rechnung durchgeführt hat.
Die geplanten sehr unterschiedlichen Erhöhungen der Grundgehälter in Brandenburg (z.B. plus 7,21% in A5, plus 17,94% in A16, plus 23,76% in B11) basieren nach meinem Verständnis auf der Fortschreibungsprüfung und dort insbesondere auf dem Vergleich der jeweiligen Besoldungsentwicklung seit 1996 mit der Nominallohnentwicklung seit 1996.

Um das Ganze für Niedersachsen zu betrachten, müsstest du also Folgendes prüfen:
1.) Gab es in Niedersachsen seit 1996 eine vergleichbare "Stauchung" der Besoldungstabelle wie in Brandenburg (zu deren "Korrektur" es ähnlich unterschiedlicher Werte bedarf wie oben genannt)?
2.) Hat sich der niedersächsische Nominallohnindex ähnlich entwickelt wie der brandenburgische? (nur zur Info: Ich hatte irgendwann mal gesehen, dass sich der Nominallohnindex beispielsweise zwischen 2007 und 2025 bundesweit um 62,1% erhöht hat, in Sachsen hingegen um 79,2%, siehe hier)

ExponentialFud

#365
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:19müsstest du also

genauer: müssen Herr Heere und seine Vasallen - ohne Konjunktiv.

Der Teil zur Fortschreibungsprüfung wurde hier nicht geleaked. Mich dünkt, es gibt ihn auch garnicht. Kann es nicht, wenn man sich weigert , ab 1996 zu rechnen. Die entsprechenden Basisdaten (Nominallohnindex) sind ebenfalls unter Verschluss.

Das ist dann demokratisch.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 18:20genauer: müssen Herr Heere und seine Vasallen - ohne Konjunktiv.
Ja, mag sein. Aber was hindert dich daran, es ebenfalls zu tun (und sei es nur, um schon mal zu sehen, um welche Größenordnung es möglicherweise gehen könnte)? Denn ich gehe qua deines Nutzernamens davon aus, dass du die Berechnung "mit links" erledigen könntest (andere Forenteilnehmer aus deinem Bundesland scheinen ja bekanntlich mit der "bösen Prozentrechnung" ihre Schwierigkeiten zu haben..).

Und bevor jetzt das "Steine, Glashaus"-Argument kommen sollte, als Bundesbeamter habe ich selbstverständlich exakt das Genannte für den BMI-Entwurf aus dem April getan:
- Der Elefant im Raum ist natürlich das angerechnete Partnereinkommen. Damit kommt der BMI-Entwurf auf eine erforderliche Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Bundesbeamten in Höhe von rund 42.000 EUR im Jahr 2026. Ohne diese Partnereinkommens-Anrechnung müssten es hingegen eher rund 63.000 EUR oder 64.000 EUR sein (was ich diverse Male detailliert erläutert habe).
- Des Weiteren habe ich unter anderem den Widerspruch benannt, dass der BMI-Entwurf zwar zunächst offen und ehrlich eine verbotene Stauchung der Besoldungstabelle in der Vergangenheit "zugibt", nur um diese Stauchung jedoch anschließend nochmals weiter zu befördern, siehe hier.

ExponentialFud

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:57Ja, mag sein. Aber was hindert dich daran, es ebenfalls zu tun

Gar nichts. Ist in Arbeit. Der Übertrag von drölfzehn Besoldungstabellen über 30 Jahre dauert - ich versuche die AI drauf anzusetzen.

Großes Problem ist der Nominallohnindex vor 2008. Destatis gibt ihn nur ab 2022 raus, den Rest bis 2008 findet man in Broschüren online, bis 1996 komme ich aber nicht.

An der Diskussion des Partnereinkommens hänge ich mich zunächst nicht auf. Daran kommen wir nur durch BVerfG 2.0 vorbei, das ist kurzfristig sinnlos. Aber ein Ministerium, das sich blank weigert, ab 1996 zu rechnen - das kriegen wir an der Gurgel.

Rukh

Also wenn der Durchstich echt ist und sich bestätigt, dass man bewusst ab dem falschen Basisjahr rechnet, wäre das schon harter Tobak.

Was denkt ihr wann der Entwurf veröffentlicht wird und in den ersten Ausschuss geht?

justilegal

3. Nominallohnindex
Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Nominallohnindex im
jeweils betroffenen Land von mindestens 5 Prozent ist ein weiteres Indiz für eine evidente Missachtung
des Alimentationsprinzips. Der Nominallohnindex ist ein allgemein anerkannter Indikator für die
Einkommens- und Wohlstandsentwicklung der abhängig Beschäftigten in Deutschland und kann daher
eine Orientierung für die Einkommenssituation und -entwicklung der Gesamtbevölkerung bieten. Die
Berechnung der Abweichung erfolgt ebenfalls nach der Formel (BVerfG, Beschluss vom 17. September
2025 – 2 BvL 5/18 u.a. –, Rn. 87):
(Nominallohnindex) - (Besoldungsindex)
Abweichung = ---------------------------------------------------------------- x 100
(Nominallohnindex).
Der niedersachsenspezifische Nominallohnindex wurde aus vom Niedersächsischen Landesamt für
Statistik (NLS) zur Verfügung gestellten Daten für die Jahre 1996 bis 2025 berechnet. Für den
Prognosezeitraum der Jahre 2026 und 2027 wurden die Vorausschätzungen der
Gemeinschaftsdiagnose (www.gemeinschaftsdiagnose.de) herangezogen (2026: +3,5 Prozent, 2027:
+3,4 Prozent). Der Nominallohnindex hat sich seit 1996 wie folgt entwickelt:
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 NLI
100,00
100,00
101,00
101,70
102,60
104,00
104,60
105,80
105,70
105,20
107,00
12
1. September 2026
2007 107,70
2008 111,20
2009 112,20
2010 114,60
2011 118,40
2012 121,30
2013 123,70
2014 125,80
2015 129,40
2016 132,00
2017 135,10
2018 138,80
2019 142,80
2020 141,40
2021 144,80
2022 147,80
2023 157,00
2024 165,30
2025 171,80
2026 177,81
2027 183,86
Die Prüfung der Besoldungsentwicklung am Maßstab der zweiten Vergleichsgröße – Nominallohnindex
– ergibt, dass in den Jahren 2025 bis 2027 nur in den Besoldungsgruppen B9 und B10 die zulässige
Differenz von 5 Prozent zwischen dem Besoldungsindex und dem Nominallohnindex überschritten wird.
in allen übrigen Besoldungsgruppen ist die Differenz geringer als 5 Prozent und der zweite Parameter
somit eingehalten. Für die Besoldungsgruppen B9 und B10 ist der zweite Parameter hingegen verletzt.
In den Besoldungsgruppen B9 und B10 befinden sich lediglich einzelne Ämter von Spitzenbeamtinnen
und Spitzenbeamten. Eine geringfügige Parameterverletzung in diesen allerhöchsten Gehaltsgruppen
vermag indes keine Verfassungswidrigkeit des gesamten Besoldungsgefüges zu indizieren.
2025 2026 2027
A5 -5,58 Prozent -7,85 Prozent -7,21 Prozent
A6 -4,67Prozent -6,71 Prozent -6,20 Prozent
A7 -3,43 Prozent -5,13 Prozent -4,75 Prozent
A8 -2,14 Prozent -3,61 Prozent -3,17 Prozent
A9 -0,70 Prozent -2,93 Prozent -2,26 Prozent
A10 0,54 Prozent -1,74 Prozent -1,08 Prozent
A11 1,22 Prozent -0,74 Prozent -0,09 Prozent
A12 1,78 Prozent 0,07 Prozent 0,72 Prozent
A13 2,45 Prozent 0,87 Prozent 1,50 Prozent
A14 3,15 Prozent 1,53 Prozent 2,15 Prozent
A15 3,62 Prozent 2,28 Prozent 2,90 Prozent
A16 3,99 Prozent 2,89 Prozent 3,50 Prozent
B1 3,35 Prozent 2,02 Prozent 2,63 Prozent
B2 3,90 Prozent 2,87 Prozent 3,48 Prozent
B3 4,09 Prozent 3,16 Prozent 3,77 Prozent
B4 4,27 Prozent 3,44 Prozent 4,04 Prozent
B5 4,45 Prozent 3,72 Prozent 4,32 Prozent
B6 4,60 Prozent 3,96 Prozent 4,55 Prozent
13
1. September 2026
B7 4,73 Prozent 4,16 Prozent 4,75 Prozent
B8 4,85 Prozent 4,35 Prozent 4,94 Prozent
B9 5,91 Prozent 5,47 Prozent 6,06 Prozent
B10 6,25 Prozent 6,01 Prozent 6,59 Prozent
R1 3,71 Prozent 2,43 Prozent 3,05 Prozent
R2 4,01 Prozent 2,91 Prozent 3,52 Prozent
R3 4,09 Prozent 3,16 Prozent 3,77 Prozent
R4 4,27 Prozent 3,44 Prozent 4,04 Prozent
R5 4,45 Prozent 3,72 Prozent 4,32 Prozent
R6 4,60 Prozent 3,96 Prozent 4,55 Prozent
R7 4,73 Prozent 4,16 Prozent 4,75 Prozent
R8 4,85 Prozent 4,35 Prozent 4,94 Prozent
C1 2,71 Prozent 0,87 Prozent 1,52 Prozent
C2 3,54 Prozent 2,16 Prozent 2,77 Prozent
C3 3,92 Prozent 2,77 Prozent 3,38 Prozent
C4 4,15 Prozent 3,26 Prozent 3,86 Prozent

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 21:45Aber ein Ministerium, das sich blank weigert, ab 1996 zu rechnen - das kriegen wir an der Gurgel.

Zitat von: justilegal in Heute um 05:162026 177,81

Wie vermutet haben wir hier bereits einen Teil der Antwort:

1.) Laut niedersächsischem Entwurf ist der dortige Nominallohnindex zwischen 1996 und 2026 um 77,81% gestiegen.
2.) Laut brandenburgischem Entwurf ist der dortige Nominallohnindex zwischen 1996 und 2026 um 107,51% gestiegen.

Ob die niedersächsische Zahl "korrekt" ist, weiß ich nicht..

justilegal

Keine Ahnung, ob die Zahlen ,,korrekt" sind. Nachvollziehbar ist das aber, leider. 1996 waren die Löhne in den ostdeutschen Ländern weeeeeit von denen in den westdeutschen entfernt. Die Beamten bekamen damals ja dann auch erst zunehmend mehr. Wann die vollständige Angleichung war, kriege ich heute nicht mehr spontan hin. Will sagen: in dieser Betrachtung ,,profitieren" die heutigen Beamten in den ,,neuen" Ländern davon, dass die Löhne 1996 so weit unten waren.

Beamtenhustler

Zitat von: justilegal in Gestern um 15:47Ohne Spaß!!! Die Bruttobesoldung (des A5) übersteigt die Mindestbesoldung um zwischen 5000 und 6000 EUR in den Jahren 2025 bis 2027!!!

BesGr. A5 – Erfahrungsstufe 2 – 2027
Die Bruttobesoldung übersteigt die Mindestbesoldung um 5071,28 €
Präkitätsschwelle (Median-Äquivalenzeink. x 0,8 x 2,3) 52.508,37 €
Partnereinkommen (Median-Äquivalenzeink. x 0,8 x 0,5) -11.852,03 €
Kindergeld Kind 1 Januar – Dezember 259,00 € -3.108,00 €
Kindergeld Kind 2 Januar – Dezember 259,00 € -3.108,00 €
KV-Beitrag Beamter BEG-Anteil Januar – Dezember 237,06 € 2.844,72 €
PV-Beitrag Beamter Januar – Dezember 31,79 € 381,48 €
KV-Beitrag Kind 1 BEG-Anteil Januar – Dezember 43,64 € 523,68 €
KV-Beitrag Kind 2 BEG-Anteil Januar – Dezember 43,64 € 523,68 €
Jahresnettobedarf 39.713,90 €
Lohnsteuer 1.958,00 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Jahresbruttobedarf = Mindestbesoldung 40.671,90 €
Grundgehalt BesGr. A5 Stufe 2 Januar – Februar 3.061,36 € 6.122,72 €
Grundgehalt BesGr. A5 Stufe 2 März – Dezember 3.137,89 € 31.378,90 €
Stellenzulage Januar – Februar 26,46 € 52,92 €
Stellenzulage März – Dezember 27,12 € 271,20 €
Familienzuschlag Kind 1 Januar – Februar 245,61 € 491,22 €
Familienzuschlag Kind 1 März – Dezember 249,25 € 2.492,50 €
Familienzuschlag Kind 2 Januar – Februar 245,61 € 491,22 €
Familienzuschlag Kind 2 März – Dezember 249,25 € 2.492,50 €
Sonderzahlung Beamter 1.200,00 €
Sonderzahlung Kind 1 375,00 €
Sonderzahlung Kind 2 375,00 €
Jahresbruttobesoldung 45.733,18 €
In sämtlichen Jahren liegt das Jahresnettoeinkommen der Familie oberhalb der Prekaritätsschwelle.
Das Gebot der Mindestbesoldung wird für die Jahre 2025 bis 2027 somit eingehalten.

Kann man nachverfolgen, welches gottgleiche Genie das fP erfunden hat? Diesen Mann sollten alle DHen inbrünstig verehren und auf Händen tragen. Er wird auch die Quelle für neue Schweinereien sein.

clarion

Und wenn der Partner des A5 Beamten nicht arbeiten will oder kann?

ambitionslosera13

Bin jetzt kein Finanzexperte, sondern nur Geisteswissenschaftler,

aber in Bezug auf die Besoldungsentwicklung und den Nominallohn liegt das Problem doch
darin, dass über die Jahrzehnte aus einem Sandkorn ein Sandberg wurde.
Selbst wenn die Abweichung in den meisten Jahren noch im Toleranzbereich war, aber in der Summe addiert ergibt sich dann doch ein deutlich anderes Bild.

Dieses wird außen vor gelassen.
https://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/entwicklung1/

Unser Finanzguru scheint das zu ignorieren, um eben nicht wie Brandenburg oder Schleswig- Holstein handeln zu müssen.

Was sagt das Berliner Urteil dazu?

Ob die Zahlen für NDS grundsätzlich stimmen, mag dahingestellt sein, wenn ich aber an VW, Airbus und die IG Metall denke, gibt es deutliche Abweichungen.