E8 zu E9a TV-L: Stellvertretende Werkstattleitung ohne Meister brief

Begonnen von Brief, 02.09.2026 16:42

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Brief

Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Einschätzung zu folgender Konstellation bei uns an einer Uni in Baden-Württemberg (TV-L):

 Ist-Zustand: Industriemechaniker, aktuell E 8 Stufe 5, 13 Jahre Berufserfahrung an der Uni.
 Qualifikationen/Aufgaben: AdA-Schein (Ausbilder), Konstruktion mit SolidWorks / SolidCAM, CNC-Programmierung, Ersthelfer/Brandschutzhelfer, Ansprechpartner für Institute/Kunden.
 Neue Aufgabe: Ich soll jetzt offiziell die stellvertretende Werkstattleitung übernehmen. Mein Chef und der Personalrat stehen voll dahinter und wollen mich in die E 9a bringen.
Das Problem:
Die Personalabteilung blockt ab und behauptet, eine Eingruppierung in die E 9a sei ohne formalen Meistertitel generell ausgeschlossen.

Meine Frage an euch:
Stimmt das wirklich so pauschal? Wie sieht das tariflich aus, wenn die auszuübenden Tätigkeiten (Führung, CAD/CAM-Konstruktion, Betreuung) klar höherwertig sind und durch jahrelange Berufserfahrung und Spezialwissen abgedeckt werden? Ist die Eingruppierung in E 9a ohne Meisterbrief an Hochschulen tatsächlich eine absolute Sackgasse oder gibt es Wege, das über die Tätigkeitsdarstellung durchzusetzen?

Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Fälle, in denen die E 9a für Werkstattstellen ohne Meistertitel durchgegangen ist?
Danke für eure Rückmeldungen!

Tiffy

Zitat von: Brief in 02.09.2026 16:42Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Fälle, in denen die E 9a für Werkstattstellen ohne Meistertitel durchgegangen ist?
Danke für eure Rückmeldungen!
Wie schon unzählige Male diskutiert, ergibt sich die Eingruppierung nicht aus der absolvierten Ausbildung, sondern aus der Aufgabenübertragung bzw. den überwiegend wahrzunehmenden Tätigkeiten.

Albeles

Wenn ein Meisterbrief Voraussetzung ist, wird durch fehlende persönliche Qualifikation eh eine EG tiefer eingruppiert, und man wäre wieder in der E8.

Petar T.

Auch hier gilt der Grundsatz, dass Zusatzqualifikationen für sich genommen keinen Einfluss auf die Eingruppierung haben (AdA-Schein etc.).

Maßgeblich sind die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Die stellvertretende Leitung begründet regelmäßig keine höhere Eingruppierung.

Meistertitel sind häufig Voraussetzung für eine Eingruppierung in die EG 9a. Gleichzeitig kommt nicht jeder Meister automatisch in die EG 9a. Die Voraussetzungen sind im jeweiligen Abschnitt der Entgeltordnung geregelt.

Albeles

Zitat von: Petar T. in Heute um 07:18Auch hier gilt der Grundsatz, dass Zusatzqualifikationen für sich genommen keinen Einfluss auf die Eingruppierung haben (AdA-Schein etc.).

Maßgeblich sind die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Die stellvertretende Leitung begründet regelmäßig keine höhere Eingruppierung.

Meistertitel sind häufig Voraussetzung für eine Eingruppierung in die EG 9a. Gleichzeitig kommt nicht jeder Meister automatisch in die EG 9a. Die Voraussetzungen sind im jeweiligen Abschnitt der Entgeltordnung geregelt.
Ich persönlich würde als Meister nicht unter E10 arbeiten. Aber anscheinend finden die immer wieder genug, die sich unter Wert verkaufen.

Organisator

Zitat von: Albeles in Heute um 10:56Ich persönlich würde als Meister nicht unter E10 arbeiten. Aber anscheinend finden die immer wieder genug, die sich unter Wert verkaufen.

Übertariflich geht immer :)