amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Heute um 17:32

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AR76

Zitat von: JayBrak in Heute um 20:03Welche Änderungen wünscht du dir und von welcher Partei erwartest du die Umsetzung dieser Änderungen?
Sich an das Grundgesetz halten und die Weisungen des BVerfG beachten und nicht ignorieren. Wer damit in den Wahlkampf geht....bekommt meine Stimme...Also los...

AlrightyThen

Ich verstehe tatsächlich nicht wie die Integration des FamZ 1 zu 1,68 Prozent führen kann. Das wären in aktuell A5 grade 50 € Brutto und damit WENIGER als der FamZ 1 in Höhe von 175 €. Eigentlich wäre das in A5 knapp 5,5 Prozent.

Ergibt iwie alles keinen Sinn, selbst in A13 macht der FamZ 1 etwa 3,3 Prozent aus.

Die 1,68 gehen mir nicht in den Kopf.

MartinF

Ich würde mal eine einfache Rechnung machen:

2200€ Äquivalenzmedian x 2,3 x 0,8 = 4050€ netto als Ziel

3032€ (A5 St. 3 + 1,68%) Grundgehalt netto Stkl 3
+ 518€ Kindergeld
+ 538€ Minijob Partner
- 600€ PKV
= 3488€ Nettovergleichswert aus Grundgehalt

Damit fehlen netto noch 562€ (4050€ - 3488€) über Kinderzuschläge

Das Soll-Netto-Gehalt . incl. Familienzuschläge 2 Kinder muss also  3594€ (3032€+562€) netto betragen, um die Prekaritätsgrenze einzuhalten.

Im Besoldungsrechner rückwärts gerechnet wären dafür ca. 700€ brutto mehr zum Grundgehalt notwendig.
Dies als Zulage für 2 Kinder, d.h. 350€ Zulage pro Kind.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: AlrightyThen in Heute um 20:13Ich verstehe tatsächlich nicht wie die Integration des FamZ 1 zu 1,68 Prozent führen kann. Das wären in aktuell A5 grade 50 € Brutto und damit WENIGER als der FamZ 1 in Höhe von 175 €. Eigentlich wäre das in A5 knapp 5,5 Prozent.

Ergibt iwie alles keinen Sinn, selbst in A13 macht der FamZ 1 etwa 3,3 Prozent aus.

Die 1,68 gehen mir nicht in den Kopf.

Willkommen in meiner Welt. Egal wie ich es drehe und wende, komme ich zu keiner logischen Schlussfolgerung. Die einzige sinnvolle Erklärung wäre, dass die Pressemitteilung stark verkürzt ist und nicht alle Details enthält. Eventuell würde dies die moderat freundliche Stellungnahme des Dbb erklären.

AR76

Zitat von: MartinF in Heute um 20:17Ich würde mal eine einfache Rechnung machen:

2200€ Äquivalenzmedian x 2,3 x 0,8 = 4050€ netto als Ziel

3032€ (A5 St. 3 + 1,68%) Grundgehalt netto Stkl 3
+ 518€ Kindergeld
+ 538€ Minijob Partner
- 600€ PKV
= 3488€ Nettovergleichswert aus Grundgehalt

Damit fehlen netto noch 562€ (4050€ - 3488€) über Kinderzuschläge

Das Soll-Netto-Gehalt . incl. Familienzuschläge 2 Kinder muss also  3594€ (3032€+562€) netto betragen, um die Prekaritätsgrenze einzuhalten.

Im Besoldungsrechner rückwärts gerechnet wären dafür ca. 700€ brutto mehr zum Grundgehalt notwendig.
Dies als Zulage für 2 Kinder, d.h. 350€ Zulage pro Kind.
Schöne Rechnung, solltest du dem FM schicken. Vielleicht versteht er es dann.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: MartinF in Heute um 20:17Ich würde mal eine einfache Rechnung machen:

2200€ Äquivalenzmedian x 2,3 x 0,8 = 4050€ netto als Ziel

3032€ (A5 St. 3 + 1,68%) Grundgehalt netto Stkl 3
+ 518€ Kindergeld
+ 538€ Minijob Partner
- 600€ PKV
= 3488€ Nettovergleichswert aus Grundgehalt

Damit fehlen netto noch 562€ (4050€ - 3488€) über Kinderzuschläge

Das Soll-Netto-Gehalt . incl. Familienzuschläge 2 Kinder muss also  3594€ (3032€+562€) netto betragen, um die Prekaritätsgrenze einzuhalten.

Im Besoldungsrechner rückwärts gerechnet wären dafür ca. 700€ brutto mehr zum Grundgehalt notwendig.
Dies als Zulage für 2 Kinder, d.h. 350€ Zulage pro Kind.

BeamterNRW hatte irgendwo kommentiert, dass das fiktive Partnereinkommen etwas erhöht werden soll auf um die 600€.

LehrerInNRW

Wir sind als Lehrerehepaar ein Gewinner des neuen Taschenspielertricks.
Nicht viel aber immerhin wird es für die berühmte Flasche Pinot Grigio reichen.

Dazu noch die Steigerung der Familienzuschlags im neuen Jahr um eine Stufe.

Läuft bei mir!

Ironie off.

Das Ganze ist ein Riesenwitz. Das BverfG. wollte gerade die unteren Besoldungsgruppen finanziell stärken und nun wird deren Gehalt sofern "nur" verheiratet und ohne Kinder auf Jahre eingefroren und in allen andern Konstellationen mit Kindern steigt es weniger schnell als oben an. Auch so kann man das Abstandsgebot wieder einhalten.

LOL


Reisinger850

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 20:19Willkommen in meiner Welt. Egal wie ich es drehe und wende, komme ich zu keiner logischen Schlussfolgerung. Die einzige sinnvolle Erklärung wäre, dass die Pressemitteilung stark verkürzt ist und nicht alle Details enthält. Eventuell würde dies die moderat freundliche Stellungnahme des Dbb erklären.

Tja das wäre meine Hoffnung, aber ich hab die 400 Mio mehr mal durchgerechnet, und ich habe die Befürchtung, dass es tatsächlich bei keinem MEHR als 1,68% sein werden!


PierreKe

" Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist."

Ich möchte das gern einmal zusammenfassen. Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden.
1. Der Verheiratetenzuschlag wird ins Grundgehalt übernommen. (Tatsächlich nur gut für Unverheiratete. Bereits Verheiratete gehen leer aus.) Aus irgendeinem Grund soll das ein 1,68% plus für diese Gruppe bedeuten.
2. Familienzuschläge für das erste Kind bleibt im Grunde unverändert.
3. Mietenstufen für weitere Kinder werden abgeschafft, weil durch das neue Urteil die Grundlage weggefallen ist. Bei jeder Konstellation wird lediglich geschaut, ob die Untergrenze überschritten ist.

Die Mietenstufe macht den Großteil der Zuschläge für K2 und folgende aus, fällt diese weg, gibt es pro Kind "nur noch" rund 200€ pro Kind?

Etwas vergessen?

sc204

Wüst will Kanzler werden. Dafür muss er erst einmal die NRW-Wahl gewinnen. Sollten konkurrierende (demokratische) Parteien nicht vollkommen auf den Kopf gefallen sein, werden sie nach dieser Finte des Herrn FM ihre Chance wittern und ankündigen, bei der Beamtenbesoldung nachzubessern. Ob sie es tatsächlich tun werden, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass die Beamtenschaft für Wahlen nicht völlig unbedeutend ist, sollte bekannt sein.

Max_Muster

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 20:19Willkommen in meiner Welt. Egal wie ich es drehe und wende, komme ich zu keiner logischen Schlussfolgerung. Die einzige sinnvolle Erklärung wäre, dass die Pressemitteilung stark verkürzt ist und nicht alle Details enthält. Eventuell würde dies die moderat freundliche Stellungnahme des Dbb erklären.
Meine Vermutung: schlechte Kommunikation. An irgend einer Stelle fehlt etwas und wir versuchen das Vakuum mit Mutmaßungen zu füllen. Wie das so üblich ist.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: sc204 in Heute um 20:23Wüst will Kanzler werden. Dafür muss er erst einmal die NRW-Wahl gewinnen. Sollten konkurrierende (demokratische) Parteien nicht vollkommen auf den Kopf gefallen sein, werden sie nach dieser Finte des Herrn FM ihre Chance wittern und ankündigen, bei der Beamtenbesoldung nachzubessern. Ob sie es tatsächlich tun werden, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass die Beamtenschaft für Wahlen nicht völlig unbedeutend ist, sollte bekannt sein.

Ich glaube mittlerweile, dass Wüst der CDU den letzten Rest geben soll. Gerade die Wählerschaft der Beamten und Pensionäre ist in NRW nicht zu vernachlässigen. Hanni lässt grüßen.

sc204

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 20:27Ich glaube mittlerweile, dass Wüst der CDU den letzten Rest geben soll. Gerade die Wählerschaft der Beamten und Pensionäre ist in NRW nicht zu vernachlässigen. Hanni lässt grüßen.

Stimme zu und ergänze (auch meinen vorherigen Post): Falls die Beamtenschaft überhaupt geschlossen merkt (oder entsprechend informiert wird), was hier passiert.

AlrightyThen

Zitat von: Max_Muster in Heute um 20:27Meine Vermutung: schlechte Kommunikation. An irgend einer Stelle fehlt etwas und wir versuchen das Vakuum mit Mutmaßungen zu füllen. Wie das so üblich ist.

Also wenn wir die ca 0,4 MRD nehmen die im Raum stehen (warum auch immer die Augleichszulage als Mehrbelastung genannt wird, wenn doch nur Schlechterstellung verhindert wird?) hier einmal die Kosten der letzten Erhöhung bzw. Erhöhungen bis 2028:

"Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge einschließlich der Anpassung der Unter-
haltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, für Justizsekretäranwärterin-
nen und Justizsekretäranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sowie für
Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-recht-
lichen Ausbildungsverhältnis führen zu Mehrausgaben für den Landeshaushalt von rund 0,7
Mrd. Euro im Jahr 2026, rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 und rund 1,9 Mrd. Euro ab dem Jahr
2028."

3,36 Prozent haben also 0,7 Mrd gekostet.... Wenn hier nicht irgendwo was versteckt ist dann sind die 1,68 Prozent tatsächlich alles. Eine Kürzung bei den Familien, ein paar Krümel für die Singles. Sowas kann man doch nicht Strukturreform nennen :S

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: AlrightyThen in Heute um 20:37Also wenn wir die ca 0,4 MRD nehmen die im Raum stehen (warum auch immer die Augleichszulage als Mehrbelastung genannt wird, wenn doch nur Schlechterstellung verhindert wird?) hier einmal die Kosten der letzten Erhöhung bzw. Erhöhungen bis 2028:

"Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge einschließlich der Anpassung der Unter-
haltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, für Justizsekretäranwärterin-
nen und Justizsekretäranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sowie für
Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-recht-
lichen Ausbildungsverhältnis führen zu Mehrausgaben für den Landeshaushalt von rund 0,7
Mrd. Euro im Jahr 2026, rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 und rund 1,9 Mrd. Euro ab dem Jahr
2028."

3,36 Prozent haben also 0,7 Mrd gekostet.... Wenn hier nicht irgendwo was versteckt ist dann sind die 1,68 Prozent tatsächlich alles. Eine Kürzung bei den Familien, ein paar Krümel für die Singles. Sowas kann man doch nicht Strukturreform nennen :S

Die Rechnung macht aber auch keinen Sinn. Wenn 3,36% Grundbesoldung + 2,8% Zulagen ab April Mehrkosten von 0,7 Mrd. verursachen, können 2% mehr in 2027 keine 1,5 Mrd. und 1% in 2028 1,9 Mrd. ausmachen. Das passt doch von der Hacke bis zur Nacke nicht.