amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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AR76

"2. die Summe der monatlichen Nettoalimentation der Beamtin, des Beamten, der Richterin oder des Richters und des monatlichen Nettoeinkommens der Ehegattin oder des Ehegatten nicht die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens für die je-weilige Familienzusammensetzung nach Anlage 18 erreicht (Nettofehlbetrag)."

Der hört den Knall nicht. Von wegen Partnereinkommen 600,- Euro. Demnach ist das Partnereinkommen nach oben offen und zwar so hoch, bis es zusammen mit der Besoldung die 80% erreicht. Dann alles gut. Wenn nicht, dann Antrag stellen.

Das BVerfG hat doch genau das nicht gesagt, sondern Beamter - Sold - 4K Familie ernähren.

Es ist ein Witz, was der macht - ist heute der 01.04.?

Ich bin geschockt über diese Dreistigkeit, Dummheit kann man es nicht nennen.

Klagen, jeder sollte jetzt klagen. Geht hier auch eine Sammelklage oder nur im Verbraucherrecht?

NoRhWe

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 10:54Lang genug ist man hier ,,gehorsam". Alle sind wutentbrannt aber am Ende passiert nichts. Das muss sich ändern. Politiker müssen endlich Konsequenzen persönlich spüren.

Spannend. An welche Körperstrafen denkst du?

Mal bitte ernsthaft: Jeder hat seine eigene Meinung. Politiker müssen diese Meinungen zu Mehrheiten zusammenfassen. Aus meinem Umfeld kenne ich 5 mal mehr Menschen, die Beamten ihre "fetten Bezüge" am liebsten zusammenstreichen würden, dazu noch "die ganzen Privilegien" (wie Pension, Privatversicherung und keine Lohnkürzung bei mehr als 6 Wochen Krankheit).

Machen wir uns nichts vor, das ist eine Abwägung gewesen. Und die werden sich sagen, wir tun kaum einem weh, durch die Ausgleichszahlungen, und können das noch den Nicht-Beamten erklären.

Für uns natürlich bitter. Aber auch das ist Demokratie.

NeuerNutzer23

Als langjähriger Leser dieses Forums habe ich mir extra einen Account gemacht, um auf folgendes hinzuweisen:

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht(!) geurteilt, Beamte wertschätzend o.ä. zu besolden. Es hat geurteilt, "amtsangemessen" zu besolden und dabei genau definiert, was "amtsangemessen" heißt. Wenn man sich das Urteil durchliest, findet man dort im Grunde genommen einen Algorithmus, nach dem objektiv geprüft werden kann, ob die Besoldung amtsangemessen ist.

Der vorliegende NRW-Gesetzesentwurf beschäftigt im Abschnitt "Begründung", Unterabschnitt B (ca. Seite 31 in der pdf) genau mit diesem Algorithmus und spielt ihn durch.

Sämtliches Lamentieren über geringe Wertschätzung ist natürlich eine absolut zulässige subjektive Aussage, aber ob das neue Gesetz dem Verfassungsgerichtsurteil entspricht, sollten wir ausschließlich anhand der Begründung in Unterabschnitt B diskutieren, sprich: Schreibt das Land NRW dort etwas, das den Vorgaben des Verfassungsgerichts widerspricht.

Auf den allerersten Blick sieht Unterabschnitt B zumindest so aus, als ob sich der FM sehr gründlich mit dem Verfassungsgerichtsurteil auseinandergesetzt hat, insofern bin ich auf Fundstücke in diesem Abschnitt gespannt .

Unknown

Ich hab den Entwurf nur kurz überflogen, vielleicht hat es einer bereits gefunden oder gelesen.
Welche MÄE hat NRW denn genommen? Ich meine welche örtliche Zuordnung, sei es Stadt oder Kreis oder eine durchschnittliche? Meiner Meinung nach, müsste NRW den Wert für den teuersten Ort nehmen.

nero

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 11:10Als langjähriger Leser dieses Forums habe ich mir extra einen Account gemacht, um auf folgendes hinzuweisen:

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht(!) geurteilt, Beamte wertschätzend o.ä. zu besolden. Es hat geurteilt, "amtsangemessen" zu besolden und dabei genau definiert, was "amtsangemessen" heißt. Wenn man sich das Urteil durchliest, findet man dort im Grunde genommen einen Algorithmus, nach dem objektiv geprüft werden kann, ob die Besoldung amtsangemessen ist.

Der vorliegende NRW-Gesetzesentwurf beschäftigt im Abschnitt "Begründung", Unterabschnitt B (ca. Seite 31 in der pdf) genau mit diesem Algorithmus und spielt ihn durch.

Sämtliches Lamentieren über geringe Wertschätzung ist natürlich eine absolut zulässige subjektive Aussage, aber ob das neue Gesetz dem Verfassungsgerichtsurteil entspricht, sollten wir ausschließlich anhand der Begründung in Unterabschnitt B diskutieren, sprich: Schreibt das Land NRW dort etwas, das den Vorgaben des Verfassungsgerichts widerspricht.

Auf den allerersten Blick sieht Unterabschnitt B zumindest so aus, als ob sich der FM sehr gründlich mit dem Verfassungsgerichtsurteil auseinandergesetzt hat, insofern bin ich auf Fundstücke in diesem Abschnitt gespannt .
Das Partnereinkommen ist bislang nicht gerichtlich bestätigt und weicht demnach von den Vorhaben ab. Schwups würden ca. 500€ in der Berechnung fehlen.
Ebenso ist es dreist, den pauschalierten Kinderzuschlag nur bis 18 Jahre zu berechnen, damit möglichst wenig 0,5-Monate in die Berechnung einfließen. Bei dem Partnereinkommen argumentiert der FM doch so gerne mit der Lebenswirklichkeit. Kinder liegen ihren Eltern doch heute deutlich länger auf der Tasche als bis 18 Jahre.

nero

Zitat von: Unknown in Heute um 11:11Ich hab den Entwurf nur kurz überflogen, vielleicht hat es einer bereits gefunden oder gelesen.
Welche MÄE hat NRW denn genommen? Ich meine welche örtliche Zuordnung, sei es Stadt oder Kreis oder eine durchschnittliche? Meiner Meinung nach, müsste NRW den Wert für den teuersten Ort nehmen.

Das von NRW

mpai

Verstehe ich den Entwurf richtig, dass aus sieben verschiedenen Stufen des Familienzuschlags bei Kindern jetzt eine wird?
Ist 43 Absatz 2 für zwei Kinder zu verstehen?
Wenn ich richtig gelesen habe, gibt es bis Mietenstufe 3 keine Ausgleichszahlung? Im Umkehrschluss komme ich doch so weiter in den Genuss der Erhöhungen, weil nichts verrechnet wird?!

NeuerNutzer23

Zitat von: nero in Heute um 11:13Das Partnereinkommen ist bislang nicht gerichtlich bestätigt und weicht demnach von den Vorhaben ab. Schwups würden ca. 500€ in der Berechnung fehlen.
Ebenso ist es dreist, den pauschalierten Kinderzuschlag nur bis 18 Jahre zu berechnen, damit möglichst wenig 0,5-Monate in die Berechnung einfließen. Bei dem Partnereinkommen argumentiert der FM doch so gerne mit der Lebenswirklichkeit. Kinder liegen ihren Eltern doch heute deutlich länger auf der Tasche als bis 18 Jahre.

Bzgl: Fiktives Partnereinkommen: Korrekt, aber da ist der FM ehrlicherweise auch nicht in der juristischen Bringschuld, vorauseilend irgendwelche Regelungen zu treffen. Sprich: Mit dem fiktiven Partnereinkommen verstößt er nicht gegen die laut Stand heute vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Dass es wertschätzend wäre, offensichtlich(?) verfassungswidrige Besoldungsbestandteile proaktiv zu reparieren, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. (Persönlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das fiktive Partnereinkommen haltbar ist.)

KommunaleBeamte

So blöd dieser Entwurf ist und angesehen wird. Für die Jahre vor 2026 steht doch die Prüfung dann noch irgendwann an i.V.m. einer möglichen Nachzahlung für diese Jahre. Oder?

WernerWillsWissen

Interessant ist auch, dass das neue BesG erst 2030 außer Kraft treten soll, also 2 Jahre zusätzliche Nillrunde, läuft doch super im besten Deutschland aller Zeiten

nero

Bei 2329,49 BMG für die 80% entfallen doch auf den Ehegatten des Vollzeit Beamten 0,5 Anteile, richtig? Der Ehegatte müsste demnach also 1165€ zum Haushaltseinkommen zusteuern. Nur wenn er weniger als 600€ verdient wird aber ein Zuschlag gezahlt. Wäre es nicht konsequenter auf die 0,5 abzustellen? Macht man bei den Kinder für den Kinderzuschlag doch auch?

guzmaro

1 Kind  336,88€
2 Kind 1033,00€
3 Kind 1676,14€
4 Kind 2329,60€
ab dem 5 Kind jeweils 693,18€ dazu.

Für Beamte die in niedrigen Mietstufen bisher wohnen gibt es also eine gute Erhöhung? Für Beamte die in Mietstufen 6/7 wohnen Ausgleichszahlungen / keine Erhöhung ?

NoRhWe

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:23Interessant ist auch, dass das neue BesG erst 2030 außer Kraft treten soll, also 2 Jahre zusätzliche Nillrunde, läuft doch super im besten Deutschland aller Zeiten

Unsinn. Die neue Tarifrunde kommt doch noch.

Rallyementation

"Die Ausgleichszulage vermindert sich jährlich um 15 Prozent des Ausgangsbetrages beginnend ab dem 1. Januar 2028."- Also ca. sieben Jahre Abschmelzung. Da ist man aber optimistisch mit Fortbestand von Regelungen.


Und wann titelt ein Boulevardblatt: "Beamte bekommen den Hals nicht voll trotz 36-facher monatlicher Einmalzahlung."? (S. 23)

WernerWillsWissen

Zitat von: NoRhWe in Heute um 11:34Unsinn. Die neue Tarifrunde kommt doch noch.

Nach der neuen Systematik wird sich doch nicht mehr an den Tarifrunden orientiert