amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Rallyementation

Zitat von: KommunaleBeamte in Heute um 11:57...
Zum anderen beruhen bereits die für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung in den Jahren 2026 und 2027 herangezogenen Werte vielfach auf Prognosen und Fortschreibungen. Je weiter diese in die Zukunft reichen, desto größer werden die Ungenauigkeiten und Unsicherheiten. 

Angesichts dieser Umstände bleibt die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2028 einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, zu dem insbesondere feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang ein weiterer Tarifabschluss das Jahr 2028 betrifft und inwieweit dieser ggf. auf die Beamten- und Richterschaft übertragen wird.

die Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2026 wird für den 24.09. erwartet. Könnten aktuellere Prognose-Zahlen noch etwas an der Fortschreibungsprüfung ändern?

Oder sollen etwa die halbjährlichen Prognosen bis 2028 unbeachtet bleiben?

BÜRGERFREUNDLICH

Nachdem ich den Entwurf kurz überflogen habe, habe ich festgestellt, dass ich mich hätte lieber auf das Gebären von Kindern als Weiterbilden konzentrieren sollen.

Wenn der A5er mit 2 Kinder fast 500€ netto mehr als der A11er erhält, haben sich Leistung und Verantwortung aus dem ÖD gänzlich verabschiedet. Das hat mit einer Amtsangemessenheit wenig gemein. Dem A5er sei die Besoldung gegönnt, dem DH hingegen schlaflose Nächte.

vorturner

Bin ich jetzt mit dem Merkmal verheiratet und 2 Kinder in Stufe 2 oder 3?
Wenn es Stufe 2 ist wären das knapp 500 € weniger als aktuell in Mietenstufe 6.

Geht daraus auch hervor, ob auch Stufenerhöhungen und Beförderungen die Zulage dann aufbrauchen? Oder nur normale Erhöhungen? Um die 500 € brutto aufzubrauchen braucht es ja Jahre, wobei es ja 2028 schon nur noch 425 € sind.

Egge2206

warum haben die Admins diese geringfügigen Änderungen noch nicht in den Rechner eingepflegt?

/s

HootyMcOwlface

Die Zulage wird ungeachtet von Erhöhungen oder nicht jedes Jahr pauschal um 15% abgeschmolzen.

Schneewitchen

Zitat von: KommunaleBeamte in Heute um 11:57In der Begründung zu aA für das Jahr 2028 ist vermerkt, dass mit einer Tarifrunde zu rechnen ist und geprüft wird, ob man das dann auf die Beamten überträgt.

Zitat Gesetztentwurf:
Hinsichtlich der Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2028 ist zum einen
zu berücksichtigen, dass sich die eins zu eins und systemgerecht auf den Beamtenbereich über
tragende Tarifeinigung der Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar
2026 nur auf den Zeitraum bis zum 31. Januar 2028 erstreckt. Es steht daher zu erwarten, dass
es im Jahr 2028 einen neuen Tarifabschluss geben wird, über dessen Übertragung auf den Be
amtenbereich im Anschluss zu entscheiden sein wird. Entsprechende Besoldungserhöhungen
hätten nicht nur Auswirkungen auf die Prüfung der Mindestbesoldung, sondern auch auf die
Fortschreibungsprüfung. Gerade auf den Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Tarif
lohnentwicklung hat der im Jahr 2028 zu erwartende neue Tarifabschluss unmittelbare Auswir
kungen. 

Zum anderen beruhen bereits die für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung in
den Jahren 2026 und 2027 herangezogenen Werte vielfach auf Prognosen und Fortschreibun
gen. Je weiter diese in die Zukunft reichen, desto größer werden die Ungenauigkeiten und Un
sicherheiten. 

Angesichts dieser Umstände bleibt die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im
Jahr 2028 einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, zu dem insbesondere feststeht, ob und ggf. in
welchem Umfang ein weiterer Tarifabschluss das Jahr 2028 betrifft und inwieweit dieser ggf.
auf die Beamten- und Richterschaft übertragen wird.

Darüber kann man ja unterschiedlicher Auffassung sein. Nach den aktuellen Erlebnissen währe ich vielleicht gar nicht böse darum, wenn man für uns weiterhin das alte Prozedere mit der Übernahme der Tarifergebnisse weiterhin anwenden würde. Hier erstreiten die Gewerkschaften für ihre Beschäftigten eine Tarifsteigerung. Die Verhandlungsfolklore wird dann mit der Forderung der Übernahme des Ergebnisses für die Beamten abgeschlossen. Zumindest in NRW waren die Tarifübernahmen der letzten Jahre eigentlich immer relativ unproblematisch. Das hatte aber auch immer eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit (positiv wie negativ).

Wenn jetzt aber der FM zukünftig in seinem Büro sitzt und mit den relevanten Statistikdaten und seinem geliebten fiktiven Partnereinkommen spielt, dann könnten da vielleicht auch mal Ergebnisse bei entstehen, die für uns wenig erfreulich sein werden. Aus der aktuellen Erfahrung heraus, hätte ich da gewisse Vorbehalte.


cookiedent

Zitat von: vorturner in Heute um 12:07Bin ich jetzt mit dem Merkmal verheiratet und 2 Kinder in Stufe 2 oder 3?
Wenn es Stufe 2 ist wären das knapp 500 € weniger als aktuell in Mietenstufe 6.

Da die alte Stufe 1 entfällt, wäre das Stufe 2.
Der FM hat wohl festgestellt, das Du in der Vergangenheit zuviel bekommen hast.

vorturner

Zitat von: cookiedent in Heute um 12:13Da Stufe 1 entfällt, wäre das Stufe 2.
Der FM hat wohl festgestellt, das Du in der Vergangenheit zuviel bekommen hast.
Danke, ja das hatte ich befürchtet. Wunderbar. Dann bekomme ich wohl 2027 das gleiche und 2028 auch so in etwa, da die Zulage abschmilzt, die Besoldung sich aber leicht erhöht?
Oder schmilzt die Zulage um 15% + Erhöhung?

Wir werden sehen :)

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 12:10warum haben die Admins diese geringfügigen Änderungen noch nicht in den Rechner eingepflegt?

/s

Für Peaunats lohnt sich die Anpassung des Rechners nicht  ::) .

Egge2206

Zitat von: vorturner in Heute um 12:07Bin ich jetzt mit dem Merkmal verheiratet und 2 Kinder in Stufe 2 oder 3?
Wenn es Stufe 2 ist wären das knapp 500 € weniger als aktuell in Mietenstufe 6.

§ 43
Stufen des Familienzuschlags
(1) Die Stufe des Familienzuschlags richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähi
gen Kinder. 

also bist du Stufe 2 mit 2 Kindern

Schneewitchen

Zitat von: vorturner in Heute um 12:15Danke, ja das hatte ich befürchtet. Wunderbar. Dann bekomme ich wohl 2027 das gleiche und 2028 auch so in etwa, da die Zulage abschmilzt, die Besoldung sich aber leicht erhöht?
Oder schmilzt die Zulage um 15% + Erhöhung?

Wir werden sehen :)

Nicht weniger zu bekommen ist doch schon echter Zugewinn  ::) !

Ich habe das so verstanden, dass diese Ausgleichszulage um jährlich 15 % abgeschmolzen wird. Das wird sich dann auf Deiner Besoldungsmitteilung in einer entsprechenden Position darstellen. Die bereits beschlossen Besoldungserhöhung von 1 % wird in die für 2028 geltende Besoldungstabelle einfließen und dann auch in der Grundbesoldung so ausgezahlt. Würde man das Eine mit dem Anderen verrechnen käme aber unter dem Strich das Gleiche heraus.

NoRhWe

Zitat von: vorturner in Heute um 12:15Danke, ja das hatte ich befürchtet. Wunderbar. Dann bekomme ich wohl 2027 das gleiche und 2028 auch so in etwa, da die Zulage abschmilzt, die Besoldung sich aber leicht erhöht?
Oder schmilzt die Zulage um 15% + Erhöhung?

Wir werden sehen :)

Der Gesetzentwurf ist da (ziemlich) klar. Die Ausgleichszulage wird ab 2028 jährlich um 15% des Ausgangsbetrages, also über 6-7 Jahre, abgeschmolzen. D.h. du bekommst daneben die normalen Besoldungserhöhungen. Effektiv wirst du aber jahrelang kaum netto mehr haben.

Grds. finde ich die Korrektur dieser krassen Familienzuschläge richtig, und dass Köln oder Düsseldorf nicht für das ganze Land der Maßstab sein kann, ist auch verständlich. Aber im Einzelfall ist das eben bitter, zumal der FM auch das Grundgehalt hätte stärker anheben können.

Rallyementation

§ 91 Absatz 14 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 ... vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 474) wurde der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung für das Jahr 2026 ausgesetzt. Dies hat sich hiermit lt. Entwurf GÄNZLICH erledigt (wurde dem abgeholfen):
"...wird der Betrag, der für die verschiedenen Stufen des kinderbezogenen Familienzuschlags in der Mietenstufe I vorgesehen ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2026 auf den jeweils für die Mietenstufe II vorgesehenen Betrag angehoben." S. 27f

Wer 2026 kein Widerspruch wegen dem § 91 Absatz 14 einlegt, verliert seine weiteren (vermeintlichen) 26er Ansprüche!?

vorturner

Für mich wäre noch interessant, was dann zB passiert wenn ich befördert werde und 500 € mehr brutto bekomme.
Wird das auch gegen die Zulage aufgerechnet? Oder läuft das separat?

WikingerBrot

Zitat von: guzmaro in Heute um 11:311 Kind  336,88€
2 Kind 1033,00€
3 Kind 1676,14€
4 Kind 2329,60€
ab dem 5 Kind jeweils 693,18€ dazu.

Für Beamte die in niedrigen Mietstufen bisher wohnen gibt es also eine gute Erhöhung? Für Beamte die in Mietstufen 6/7 wohnen Ausgleichszahlungen / keine Erhöhung ?

Also wenn der FamZuschlag 1 in die geundbesoldung fließt und man für 1 Kind 336,88 Euro bekommt, dann kriegt man doch mehr als vor der Reform oder sehe ich das falsch?