amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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JayBrak

Zitat von: vorturner in Heute um 12:07Bin ich jetzt mit dem Merkmal verheiratet und 2 Kinder in Stufe 2 oder 3?
Wenn es Stufe 2 ist wären das knapp 500 € weniger als aktuell in Mietenstufe 6.

Geht daraus auch hervor, ob auch Stufenerhöhungen und Beförderungen die Zulage dann aufbrauchen? Oder nur normale Erhöhungen? Um die 500 € brutto aufzubrauchen braucht es ja Jahre, wobei es ja 2028 schon nur noch 425 € sind.

Die Zulage soll ab 2028 jährlich um 15% des Anfangswertes gekürzt werden.

Das heißt keine 7 Jahre und die Zulage ist weggekürzt. Das kann je nach Kinderzahl in minus von gut 700 Euro brutto ausmachen. Da müssten die Besoldungserhöhungen schon gut ausfallen, um das zu kompensieren.

Hier werden insbesondere kinderreiche beamte mit niedrigen Besoldungsstufen mit einem echten minutes rausgehen.

Uriex

Ich bin tatsächlich echt fassunglos, dass sie ein Gesetz schaffen wollen, was etliche Leute auf Zeit auch noch schlechter stellen wird...

Wenn ich mal mich als Beispiel nehme:

Aktueller FZ 373,81 € (Verheiratet, 1 Kind, Mietenstufe 3)

Neuer FZ              336,88 €
Besoldungserhöhung    111,87 €

Reale Erhöhung        74,94 € ergo keine Ausgleichszulage

Wenn mein Kind nächstes Jahr aus dem FZ fällt wären/werden mir abgezogen (worden):

Alt 200,31 €
Neu 336,88 €

Differenz 136,57 €

Dies entspricht einer Gehaltskürzung Alt -> Neu von 61,63 € wenn ich die Erhöhung mit der Reduzierung gegenrechne

Losgelöst von der Frage der Verfassungsmäßigkeit finde ich es alleine moralisch absolut verwerflich wie hier mit uns umgegangen wird, da der überwiegende Teil der Nicht-Ledigen auf langfristige Sicht weniger bekommen wird, als wenn dieses tolle Gesetz nicht kommen würde. Lässt mich grade echt in Schockstarre hier sitzen...

HootyMcOwlface

Also ich habe dem Witzel von der FDP gerade eine Mail geschrieben. Macht mobil dagegeb, schreibt euren Landtagsabgeordneten und am besten auch der Presse. Je früher und je mehr unangenehme Nachfragen da kommen desto größer ist die Chance, dass das zurückgezogen wird! Das Land muss merken, dass das nicht ohne Mehrkosten und dauerhafte Verbesserungen geht!

cookiedent

Zitat von: Uriex in Heute um 12:40Ich bin tatsächlich echt fassunglos, dass sie ein Gesetz schaffen wollen, was etliche Leute auf Zeit auch noch schlechter stellen wird...

Richtig, fühlt sich nach einem kräftigen Tritt ins Gemächt an.
Der FM wird dafür mutmaßlich den Landesverdienstorden bekommen - und reichlich Kuchen.

AR76

Zitat von: Uriex in Heute um 12:40Ich bin tatsächlich echt fassunglos, dass sie ein Gesetz schaffen wollen, was etliche Leute auf Zeit auch noch schlechter stellen wird...

Wenn ich mal mich als Beispiel nehme:

Aktueller FZ 373,81 € (Verheiratet, 1 Kind, Mietenstufe 3)

Neuer FZ              336,88 €
Besoldungserhöhung    111,87 €

Reale Erhöhung        74,94 € ergo keine Ausgleichszulage

Wenn mein Kind nächstes Jahr aus dem FZ fällt wären/werden mir abgezogen (worden):

Alt 200,31 €
Neu 336,88 €

Differenz 136,57 €

Dies entspricht einer Gehaltskürzung Alt -> Neu von 61,63 € wenn ich die Erhöhung mit der Reduzierung gegenrechne

Losgelöst von der Frage der Verfassungsmäßigkeit finde ich es alleine moralisch absolut verwerflich wie hier mit uns umgegangen wird, da der überwiegende Teil der Nicht-Ledigen auf langfristige Sicht weniger bekommen wird, als wenn dieses tolle Gesetz nicht kommen würde. Lässt mich grade echt in Schockstarre hier sitzen...
Das ist so krank, was der FM so macht. Bin in derselben Situation, allerdings ist mein Kind noch jünger.

AR76

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 12:46Also ich habe dem Witzel von der FDP gerade eine Mail geschrieben. Macht mobil dagegeb, schreibt euren Landtagsabgeordneten und am besten auch der Presse. Je früher und je mehr unangenehme Nachfragen da kommen desto größer ist die Chance, dass das zurückgezogen wird! Das Land muss merken, dass das nicht ohne Mehrkosten und dauerhafte Verbesserungen geht!
Erst mal die Rechner noch abwarten, so kann man mit Zahlen belegen.

Und nicht vergessen - klagen klagen klagen.

SAS

Zitat von: AR76 in Heute um 12:51Erst mal die Rechner noch abwarten, so kann man mit Zahlen belegen.

Und nicht vergessen - klagen klagen klagen.

Gibt es hier Empfehlungen für Kanzleien die sich darauf spezialisiert haben. Wäre ja schön solche Klagen gebündelt über eine fachkundige Kanzlei laufen würden. Und man nicht mit dem Anliegen auf unvorbereitet unkundige Anwälte stößt.

AR76

Zitat von: SAS in Heute um 12:55Gibt es hier Empfehlungen für Kanzleien die sich darauf spezialisiert haben. Wäre ja schön solche Klagen gebündelt über eine fachkundige Kanzlei laufen würden. Und man nicht mit dem Anliegen auf unvorbereitet unkundige Anwälte stößt.
Gute Idee, ggf. sollte man einen neuen Thread dafür eröffnen. Wenn Werbung gemacht werden darf.

cookiedent

Zitat von: AR76 in Heute um 13:03Gute Idee, ggf. sollte man einen neuen Thread dafür eröffnen. Wenn Werbung gemacht werden darf.
Das wäre keine Werbung, sondern ein Hinweis, an wen man sich wenden kann.
Ich wüsste jetzt niemanden, der mich fachgerecht vertreten könnte, denn ich kenne nur Anwälte die auf Bagatellunfälle im Verkehrsrecht spezialisiert sind (und die werden noch regelmäßig von den Versicherern über den Tisch gezogen).

Rheini

Zunächst kann man (und muss man) Widerspruch einlegen, da ja die Änderung zunächst für die Zukunft erfolgt.

Klagen muss man wenn man will, wenn ein bisher eingelegter Widerspruch beschieden wird.

Johnmod

Zitat von: Uriex in Heute um 12:40Ich bin tatsächlich echt fassunglos, dass sie ein Gesetz schaffen wollen, was etliche Leute auf Zeit auch noch schlechter stellen wird...

Wenn ich mal mich als Beispiel nehme:

Aktueller FZ 373,81 € (Verheiratet, 1 Kind, Mietenstufe 3)

Neuer FZ              336,88 €
Besoldungserhöhung    111,87 €

Reale Erhöhung        74,94 € ergo keine Ausgleichszulage

Wenn mein Kind nächstes Jahr aus dem FZ fällt wären/werden mir abgezogen (worden):

Alt 200,31 €
Neu 336,88 €

Differenz 136,57 €

Dies entspricht einer Gehaltskürzung Alt -> Neu von 61,63 € wenn ich die Erhöhung mit der Reduzierung gegenrechne

Losgelöst von der Frage der Verfassungsmäßigkeit finde ich es alleine moralisch absolut verwerflich wie hier mit uns umgegangen wird, da der überwiegende Teil der Nicht-Ledigen auf langfristige Sicht weniger bekommen wird, als wenn dieses tolle Gesetz nicht kommen würde. Lässt mich grade echt in Schockstarre hier sitzen...

Dann kommst du je nach Besoldungsgruppe in den Zuschlag nach 19.1 für ehemals familienzuschlag 1 also verheiratet.

A8ReichtSchon

Meine Widersprüche wurden bisher immer ruhend gestellt gemäß den Empfehlungen und Muster Widersprüchen. Ich will konsequent den Klageweg bestreiten. Was muss ich nun tun ?

SAS

Hey nach der neuen Gesetzgebung bekomme ich effektiv nicht weniger als vorher. Jubbel Jubel Freu Freu. So ein toller Dienstherr, der uns tatsächlich aus Liebe zu seinem Beamten nicht den (effektiven) Sold kürzt. Ich bin ja so froh. Ich hatte schon mit einer dreistelligen Kürzung gerechnet.
(Das war Ironie! Man muss so was explizit dazuschreiben, da es Forumsteilnehmer gibt, die das Konzept nicht verstehen.)

Uriex

Zitat von: Johnmod in Heute um 13:19Dann kommst du je nach Besoldungsgruppe in den Zuschlag nach 19.1 für ehemals familienzuschlag 1 also verheiratet.

Wenn es so wäre, käme ich nur zu nem späteren Zeitpunkt ins Minus. Ohne dieses Gesetz wäre ich dann dennoch besser dran...

Robertbob

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 13:36Meine Widersprüche wurden bisher immer ruhend gestellt gemäß den Empfehlungen und Muster Widersprüchen. Ich will konsequent den Klageweg bestreiten. Was muss ich nun tun ?
Widerspruch eingelegt, bescheiden lassen, gute Kanzlei mit Erfahrung im Beamtenrecht suchen, von dort Klage einreichen. 
Nachtrag: 5 bis 10 Jahre warten  auf abschliessendes Urteil .