Abgeltung von Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Begonnen von Littlegoaty, 10.09.2026 09:19

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Littlegoaty

Hallo,

da meine Nachfrage in dem ursprünglichen Thread möglicherweise untergegangen ist, eröffne ich einen neuen Thread. Ich bitte Euch um Nachsicht, wenn etwas vielleicht unverständlich sein sollte. Ich habe eine schwere Erkrankung entwickelt, die auch mit kognitiven Einschränkungen verbunden ist und letztendlich zur vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung führte.

Zum Sachverhalt:

Ich stelle nachfolgend mal Auszüge des Schreibens ein, dass ich wegen der Abgeltung von Plus-Stunden auf meinem Gleitzeitkonto seitens der Personalabteilung der Polizei Hamburg erhalten habe. Ich hatte noch 36,05 Stunden, die ich aufgrund von 6-monatiger Krankheit vor dem Rentenbeginn am 01. Juli nicht abbummeln konnte. Eingruppiert war ich in E9a, Stufe 6. Auf das nachfolgende Schreiben teilte man mir seinerzeit noch telefonisch mit, dass diese ominösen 10,87 Euro noch mit den 36,05 Std. multipliziert werden. Als ich heute telefonisch nachfragte, wann ich denn nun die Zahlung erhalte, sagte man mir, ich würde Ende diesen Monats nur 10,87 € als Gesamtbetrag bekommen. Meiner Meinung nach hat die Personalabteilung da einen Fehler gemacht, da sie gemäss § 8 Abs. 1 TVL nur die Zuschläge berechnet haben. Wie seht ihr das?

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich da jemand auskennt und mir ein paar Tipps geben kann, wie ich mich jetzt am besten verhalten sollte. Der Personalrat hat bereits abgelehnt, da ich nicht mehr beschäftigt bin. Und das, obwohl es eine Arbeitszeitvereinbarung gibt, in der steht, dass in Härtefällen (z. B. bei Krankheit) eine einvernehmliche Lösung unter Hinzuziehung des Personalrats gesucht wird. Ich ziehe in Erwägung, vor das Arbeitsgericht zu ziehen, weiß aber nicht, wie die Aussichten auf Erfolg wären. Letztendlich geht es mir nicht nur um das Geld, sondern darum, dass ich mich ungerecht behandelt fühle.

Hier die Auszüge aus dem Bescheid der Personalabteilung:

Sie beantragten, mit Schreiben vom 22.05.2026, die finazielle Abgeltung Ihres Gleitzeitkontos (sog ,,Diff."-Konto). Die Arbeitsstunden, welche Sie bis zu Ihrem Ausscheiden nicht mehr im Rahmen von Freizeitausgleich (gem. § 8 Abs. 2 TV-L) in Anspruch nehmen konnten, werden nunmehr, gem.
§ 8 Abs. 1 S. 1 TV-L, finanziell abgegolten.
1. Sachverhalt
Ihr Zeitkontostand wies zum Ausscheidezeitpunkt, am 30.06.2026, einen Stundensaldo in Höhe von +36,05 Stunden auf. Da diese Stunden nicht anhand von Freizeitausgleich abgebaut werden konnten, ergibt sich, gem. § 8 Abs. 1 TV-L i. V. m. dem Anhang zu § 8 TV-L, eine
Auszahlungssumme i. H. v. 10,87 €.
Die Auszahlung des genannten Betrages wird nunmehr auf das hier bekannte Konto veranlasst.
Dieser Abgeltungsbetrag ist steuerpflichtig und wird als sonstiger Bezug versteuert. Er unterliegt der Pfändung. Vor der Auszahlung sind noch weitere buchungstechnische Vorgänge nötig, weshalb wir um Verständnis bitten, dass bis zur Auszahlung noch einige Wochen vergehen können.

LogiJöw

"Ich bitte um Mitteilung, auf welcher konkreten tariflichen bzw. dienstvereinbarungsrechtlichen Grundlage die Abgeltung meines zum 30.06.2026 bestehenden Gleitzeitguthabens von 36,05 Stunden mit lediglich 10,87 € erfolgt.

Insbesondere bitte ich um eine nachvollziehbare Berechnung unter Angabe des zugrunde gelegten Stundenentgelts sowie der angewandten Vorschriften des TV-L und der für mich geltenden Gleitzeitvereinbarung.

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei den 36,05 Stunden um ein Gleitzeitguthaben und nicht um einen isoliert zu vergütenden Zeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 TV-L.

Zudem konnte ich das Guthaben aufgrund meiner länger andauernden Arbeitsunfähigkeit bis zum Ausscheiden nicht durch Freizeitausgleich abbauen. Nach der für die Freie und Hansestadt Hamburg geltenden Gleitzeitvereinbarung ist für Härtefälle aufgrund von Krankheit eine einvernehmliche Lösung unter Mitwirkung des Personalrats vorgesehen.

Ich bitte daher auch um Mitteilung, wie diese Regelung in meinem Fall berücksichtigt wurde."

So könnte man schreiben.

Littlegoaty

Zitat von: LogiJöw in 10.09.2026 09:39"Ich bitte um Mitteilung, auf welcher konkreten tariflichen bzw. dienstvereinbarungsrechtlichen Grundlage die Abgeltung meines zum 30.06.2026 bestehenden Gleitzeitguthabens von 36,05 Stunden mit lediglich 10,87 € erfolgt.

Insbesondere bitte ich um eine nachvollziehbare Berechnung unter Angabe des zugrunde gelegten Stundenentgelts sowie der angewandten Vorschriften des TV-L und der für mich geltenden Gleitzeitvereinbarung.

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei den 36,05 Stunden um ein Gleitzeitguthaben und nicht um einen isoliert zu vergütenden Zeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 TV-L.

Zudem konnte ich das Guthaben aufgrund meiner länger andauernden Arbeitsunfähigkeit bis zum Ausscheiden nicht durch Freizeitausgleich abbauen. Nach der für die Freie und Hansestadt Hamburg geltenden Gleitzeitvereinbarung ist für Härtefälle aufgrund von Krankheit eine einvernehmliche Lösung unter Mitwirkung des Personalrats vorgesehen.

Ich bitte daher auch um Mitteilung, wie diese Regelung in meinem Fall berücksichtigt wurde."

So könnte man schreiben.

Ich danke Dir zunächst. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich in der Personalabteilung bereits nach einer Berechnungsgrundlage gefragt hatte. Da bekam ich als lapidare Antwort per Mail nur die Auskunft, dass die Berechnung gemäß § 8 Abs. 1 TVL erfolgte, im Vieraugenprinzip geprüft wurde und korrekt sei. Abschließend, das es mir ja freistehen würde, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Rowhin

Ah. Ihr habt eine von den Personalabteilungen. Das tut mir leid für euch.

Ich würde in dem Fall dennoch eine weitere Nachricht, wie sie oben schon von LogiJöw formuliert wurde, an die Personalabteilung schicken, mit der konkreten Nachfrage, ob hier nur der Zeitzuschlag berücksichtigt wurde, und falls ja, wie und wann mit einer Vergütung des Gleitzeitguthabens zu rechnen ist.

Und dabei direkt schon mal den Personalrat in cc setzen, a la "eine einvernehmliche Lösung unter Mitwirkung des Personalrats vorgesehen, dessen Vertreterinnen ich hier direkt zur Transparenz in Kopie genommen habe".

Diese Art Personalabteilung verweist gerne auf den Klageweg, knickt dann aber erfahrungsmäßig ganz schnell ein, sobald tatsächlich seitens der AN Schritte in die Richtung unternommen werden.

Littlegoaty

Okay, ich danke euch nochmals. Ich werde nun gleich eine Mail verfassen und wie vorgeschlagen auch den Personalrat CC setzen.

Ich werde dann hier über den Ausgang berichten.

highperformer

Zitat von: Littlegoaty in 10.09.2026 09:19da meine Nachfrage in dem ursprünglichen Thread möglicherweise untergegangen ist,

Haben viele gelesen, hat aber thematisch halt überhaupt nicht gepasst. Wurde halt ignoriert  ;D

LogiJöw

Zitat von: Littlegoaty in 10.09.2026 10:05Ich danke Dir zunächst. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich in der Personalabteilung bereits nach einer Berechnungsgrundlage gefragt hatte. Da bekam ich als lapidare Antwort per Mail nur die Auskunft, dass die Berechnung gemäß § 8 Abs. 1 TVL erfolgte, im Vieraugenprinzip geprüft wurde und korrekt sei. Abschließend, das es mir ja freistehen würde, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Wenn diese korrekt sein soll, dann besteht doch kein Problem, dir diese auch zur Verfügung zu stellen. Was für ein arroganter Haufen. Wenn man für die FHH arbeiten will, muss man echt aufpassen, wo man das macht.