amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Dualer2018

Zitat von: vorturner in Gestern um 13:59Alles richtet sich nach den dann gültigen Tabellen. Einzig die Ausgleichszulage wird zum Stichtag 31.12.206 festgelegt und läuft dann parallel mit.

Also nochmal die Frage: Ich wohne zum 31.12.2026 in Mietenstufe 6 mit 3 Kindern. Für die A10 beträgt die Ausgleichszulage dann 620,69 €, diese vermindert sich jedes Jahr um 15 %. Was passiert wenn ich dann als Extremfall zum 01.01.2029 in Mietenstufe 1 umziehe. Erhalte ich in 2029 noch die um 30 % gekürzte Ausgleichszulage? Oder habe ich aufgrund des Umzugs keinen Anspruch mehr?

Max_Muster

Dann korrigiert mal bitte meinen Denkfehler: wie kann der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) wegfallen, wenn doch das Einkommen meiner Frau automatisch angerechnet wird?

NoRhWe

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 14:36Am 21.9., wenn die CDU am 20. unter 5% in MV liegt, liegen die Nerven in Düsseldorf blank.
Und dann was? Die Masse der Menschen da draußen sieht in uns nur Schmarotzer.
Privatversicherung, fette Pensionen, kein Leistungsdruck, volles Gehalt bei Krankheit und dann läuft in diesem Land nichts.  Das sind doch die faulen Beamten schuld.

Gibt es eine Fraktion im Landtag, die sagen wird, dass diese "Reform" lächerlich ist? Welche?


NoRhWe

Zitat von: Dualer2018 in Gestern um 14:45Also nochmal die Frage: Ich wohne zum 31.12.2026 in Mietenstufe 6 mit 3 Kindern. Für die A10 beträgt die Ausgleichszulage dann 620,69 €, diese vermindert sich jedes Jahr um 15 %. Was passiert wenn ich dann als Extremfall zum 01.01.2029 in Mietenstufe 1 umziehe. Erhalte ich in 2029 noch die um 30 % gekürzte Ausgleichszulage? Oder habe ich aufgrund des Umzugs keinen Anspruch mehr?

Wie ich das verstehe, ist bei Änderung der ursprünglichen Verhältnisse (vom 31.12.2026) auch die Ausgleichszulage weg. Das gilt bei einer Ausnahme nicht, wenn nur ein Kind aus dem Kindergeld fällt, dann vermindert sich nur die Ausgleichszulage entsprechend.

cookiedent

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 14:36Familien in Städten wie Köln und Düsseldorf nicht vergessen. Ohne den Zuschlag stehen bei mir fast 400 Euro brutto Minus im Raum die über die nächsten Jahre über das Abschmelzen realisiert werden. Das muss man erstmal durch Besoldungserhöhungen etc. wieder aufholen. Danke für dieses "Gesamtkunstwerk" (sic!), euch werde ich definitiv nicht mehr wählen!

Richtig.
Habs mal ohne MS grob überschlagen.
Wenn Du 20 Jahre lang Familienzuschlag für zwei Kinder erhältst, 40 Jahre (incl. Pension) nach altem Recht Anspruch auf den FamZ St. 1 gehabt hättest (aber keine Kinder mehr auf dem Tacho hast), holt sich der großzüge DH,  über die neue Regelung, ein Drittel der Kinderzuschläge wieder zurück.
Bei nur einem Kind holt er sich sogar mehr zurück, als er an Kinderzuschlag gezahlt hat.
Der Entfall der MS über III kommt noch on Top.

Und sowas wird dann den Bürgern als pauschale Besoldungserhöhung für NRW Beamte von 1,68% verkauft und die fühlen sich dadurch einmahl mehr getriggert.
Ich hab schon wieder die tollsten Beamtenbeschimpfungen gelesen...

Schnarchnase81

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 08:44Danke für die Zusammenfassung. Wie antwortete schon Deep Thought im Anhalter durch die Galaxis von Douglas Adams auf die Frage nach "dem Leben und dem allem": 42!
Es ist richtig: ich habe alles noch einmal durchgerechnet!
Eine Antwort ist eben nur soviel wert wie die Frage.


Es ist so, wie ich geschrieben habe, aber glaubt ihr mal an euere KI....

rundmc87

Bei mir zeigt der Rechner ab Januar 114,71€ Brutto mehr bei 3 Kindern.

Die Mietenstufe beträgt für meine Stadt 2. Demnach dürfte doch keine Ausgleichszahlung anfallen, oder?

Vermutlich sind es die Kollegen mit Kindern ab Mietenstufe 3, denen das Geld aus der Tasche gezogen wird?


Ich hoffe zumindest, dass die CDU-Wählerinnen und -Wähler daraus nicht die falschen Schlüsse ziehen und am Ende noch die AfD wählen – die dann womöglich mit der Kettensäge durch den öffentlichen Dienst geht und Beamte sowie Lehrkräfte deutlich schlechterstellt.

WikingerBrot

Zitat von: rundmc87 in Gestern um 15:23Bei mir zeigt der Rechner ab Januar 114,71€ Brutto mehr bei 3 Kindern.

Die Mietenstufe beträgt für meine Stadt 2. Demnach dürfte doch keine Ausgleichszahlung anfallen, oder?

Vermutlich sind es die Kollegen mit Kindern ab Mietenstufe 3, denen das Geld aus der Tasche gezogen wird?


Ich hoffe zumindest, dass die CDU-Wählerinnen und -Wähler daraus nicht die falschen Schlüsse ziehen und am Ende noch die AfD wählen – die dann womöglich mit der Kettensäge durch den öffentlichen Dienst geht und Beamte sowie Lehrkräfte deutlich schlechterstellt.


Alles besser als dass was wir jetzt haben

WikingerBrot

Und wenn ich jetzt hier lese:

- der FamZ 1 fällt komplett weg

- dafür steigt die Grundbesoldung um 1,68%

Dann hat der verheiratete Beamte weniger als vorher? Ist das richtig und rechtens?

Rheini

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 15:32Und wenn ich jetzt hier lese:

- der FamZ 1 fällt komplett weg

- dafür steigt die Grundbesoldung um 1,68%

Dann hat der verheiratete Beamte weniger als vorher? Ist das richtig und rechtens?

Richtig und sollte eine Ausgleichszuschlag erhalten, der ab 2028 um jeweils 15% abschmilzt.

Rechtens ja.

Ich bin kein nachtragender Mensch, aber ich hoffe auf deutlichste Worte aus Karlsruhe.

BÜRGERFREUNDLICH

#400
Zitat von: Max_Muster in Gestern um 14:45Dann korrigiert mal bitte meinen Denkfehler: wie kann der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) wegfallen, wenn doch das Einkommen meiner Frau automatisch angerechnet wird?

Das Einkommen des fiktiven Partners wird auch beim Single angerechnet. Über Logik brauchen wir uns somit an dieser Stelle nicht unterhalten. Es sind alles lediglich Mittel, damit der DH den Beamten weiter als Sparschweinchen nutzen kann.

Staatsknecht

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 15:52Das Einkommen des fiktiven Partners wird auch beim Single angerechnet. Über Logik brauchen wir uns somit an dieser Stelle nicht unterhalten. Es sind alles lediglich Mittel, damit der DH den Beamten weiter aus Sparschweinchen nutzen kann.


Grundsätzlich braucht es dann auch künftig keine Besoldungserhöhungen mehr. Es reicht wenn die fiktive Gattin (oder Gatte) mehr Geld nach Hause bringt.

AR76

Zitat von: Staatsknecht in Gestern um 15:55Grundsätzlich braucht es dann auch künftig keine Besoldungserhöhungen mehr. Es reicht wenn die fiktive Gattin (oder Gatte) mehr Geld nach Hause bringt.
Im ZWeifel wird genau das passieren, hoffentlich setzt Karlsruhe einem möglichen Partnereinkommen KLARE Grenzen. Sonst kommt es wie in Hamburg - rückwirkend ab 2007 ein Partnereinkommen eingeführt, zack weniger Nachzahlung für alle.

Ist wie auf dem Basar.

BeamtenBärchen

Bekommen verheiratete ohne Kinder denn für den FamZ 1 ab 1.1.27 denn auch einen Bestandsschutz der dann (keine Ahnung, zu 3%?!) abgeschmolzen wird sobald die nächsten Erhöhungen kommen? Weil laut rechnet bekomme ich sonst einiges weniger ab Januar...

Rheini

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:07Bekommen verheiratete ohne Kinder denn für den FamZ 1 ab 1.1.27 denn auch einen Bestandsschutz der dann (keine Ahnung, zu 3%?!) abgeschmolzen wird sobald die nächsten Erhöhungen kommen? Weil laut rechnet bekomme ich sonst einiges weniger ab Januar...

Kommt m. M. nach drauf an, wann Du heiratest bzw. geheiratest hast. Bis zum 31.12.2026 jep, danach nöööö ...

P. S. 15% des Ausgleiches pro Jahr.