amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Uriex

ZitatBekommen verheiratete ohne Kinder denn für den FamZ 1 ab 1.1.27 denn auch einen Bestandsschutz der dann (keine Ahnung, zu 3%?!) abgeschmolzen wird sobald die nächsten Erhöhungen kommen? Weil laut rechnet bekomme ich sonst einiges weniger ab Januar...

Wenn du den FZ vorher bekommen hast, bekommst du eine Ausgleichszulage damit du nicht weniger bekommst als am 31.12.2026. Die schmilzt allerdings jedes Jahr um 15%, so dass es letztlich eine Besoldungskürzung auf Zeit ist.

Robertbob

Zitat von: cookiedent in Gestern um 14:20Das schlägt dann auch bis in die Pension durch.
Wenn das mal nicht gewollt ist. Die hohen Pensionen der Beamten stehen doch schon seit Jahren in der Kritik.

BeamtenBärchen

Zitat von: Uriex in Gestern um 16:09Wenn du den FZ vorher bekommen hast, bekommst du eine Ausgleichszulage damit du nicht weniger bekommst als am 31.12.2026. Die schmilzt allerdings jedes Jahr um 15%, so dass es letztlich eine Besoldungskürzung auf Zeit ist.

Der FamZ 1 macht bei mir (also verh., 0 Kinder) in etwa so 3% aus. Also bekomme ich quasi bei der Erhöhung zum 1.3.27 und der am 1.1.28 nicht wirklich mehr wegen der abschmelzung, aber doch nicht 15% weniger oder? Bei 15% weniger täte ich besser daran das Beamtentum aufzugeben und mich als TA einstellen zu lassen.

Robertbob

Wohl dem, der heute schon ein Pensionär ist. Wenn das BVerG nicht schnellstmöglich der Sache Einhalt gebietet, werden sich alle anderen DH gern dieser Idee annehmen.

Uriex

Zitat von: Robertbob in Gestern um 16:11Wenn das mal nicht gewollt ist. Die hohen Pensionen der Beamten stehen doch schon seit Jahren in der Kritik.

Wird auch nicht das Ende der Fahnenstange sein, wer weiß was die nächsten Jahre noch aufgrund der Rentenreform noch alles angepasst werden wird. Alleine die Trennung der Altersicherungssysteme wird in einigen Berufsgruppen (bspw. Feuerwehr) schon zu einer Reduzierung der Pensionshöhe führen...

Ich glaube tatsächlich der Aufschrei wäre etwas leiser gewesen, wenn sie den FZ Stufe 1 tatsächlich komplett integriert hätten... Da dies Systemgerecht allerdings 5,5% für alle bedeutet hätte und man offensichtlich auch nahezu Kostenneutralität als Ziel herausgegeben hat nimmt man nunmehr lieber den Shitstorm der Beamtenschaft auf sich und riskiert hinsichtlich der Berechnungen eine Klage...

Auch wenn hier immer mal wieder davon gesprochen wird, dass es nur ein Entwurf ist.... Wer glaubt bitte daran, dass die negativen Stellungnahmen der Gewerkschaften auch nur einen Deut am Ergebnis ändern werden? Mir fehlt da der Glaube...

Es wird - meiner Vermutung nach - in den Sitzungen dann wunderbar erläutert, dass man sich im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, niemand einen Rechtsanspruch auf einen Status Quo hat und man ja schon Mehrkosten schultern müsse, die an den Rand des Machbaren gehen. Diejenigen die sich jetzt beschweren müssten sich dann eher in Karlsruhe bedanken, weil man ja nur Vorgaben umsetzen würde, die die Regierung aufgedrückt bekommen hat...

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Staatsknecht in Gestern um 15:55Grundsätzlich braucht es dann auch künftig keine Besoldungserhöhungen mehr. Es reicht wenn die fiktive Gattin (oder Gatte) mehr Geld nach Hause bringt.

Beschrei es nicht! Das PE ist in NRW im Vergleich noch niedrig. 

Uriex

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:25Der FamZ 1 macht bei mir (also verh., 0 Kinder) in etwa so 3% aus. Also bekomme ich quasi bei der Erhöhung zum 1.3.27 und der am 1.1.28 nicht wirklich mehr wegen der abschmelzung, aber doch nicht 15% weniger oder? Bei 15% weniger täte ich besser daran das Beamtentum aufzugeben und mich als TA einstellen zu lassen.

Nehmen wir mal an die Ausgleichszulage würde 80€ betragen. Diese würde zum 01.01.2028 dann um 12€ sinken, so dass die Ausgleichszulage dann noch 68€ beträgt. Du bekommst aber auch zeitgleich eine Besoldungserhöhung in Höhe von 1% die höher sein wird als die 12€. Du wirst also nicht weniger Geld in der Tasche haben, aber "weniger mehr" im Vergleich zu  vor der Umstellung.

Robertbob

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:25Der FamZ 1 macht bei mir (also verh., 0 Kinder) in etwa so 3% aus. Also bekomme ich quasi bei der Erhöhung zum 1.3.27 und der am 1.1.28 nicht wirklich mehr wegen der abschmelzung, aber doch nicht 15% weniger oder? Bei 15% weniger täte ich besser daran das Beamtentum aufzugeben und mich als TA einstellen zu lassen.
Sorry, wurde schon geklärt.

Schnarchnase81

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:25Der FamZ 1 macht bei mir (also verh., 0 Kinder) in etwa so 3% aus. Also bekomme ich quasi bei der Erhöhung zum 1.3.27 und der am 1.1.28 nicht wirklich mehr wegen der abschmelzung, aber doch nicht 15% weniger oder? Bei 15% weniger täte ich besser daran das Beamtentum aufzugeben und mich als TA einstellen zu lassen.

Sorry.. .ist schon geklärt....hätte erst weiterlesen sollen.. 

BeamtenBärchen

Zitat von: Uriex in Gestern um 16:31Nehmen wir mal an die Ausgleichszulage würde 80€ betragen. Diese würde zum 01.01.2028 dann um 12€ sinken, so dass die Ausgleichszulage dann noch 68€ beträgt. Du bekommst aber auch zeitgleich eine Besoldungserhöhung in Höhe von 1% die höher sein wird als die 12€. Du wirst also nicht weniger Geld in der Tasche haben, aber "weniger mehr" im Vergleich zu  vor der Umstellung.

Wow, ich bin begeistert😅
Aber danke für die nette ausführliche Erklärung!

Schnarchnase81

Zitat von: Uriex in Gestern um 16:31Nehmen wir mal an die Ausgleichszulage würde 80€ betragen. Diese würde zum 01.01.2028 dann um 12€ sinken, so dass die Ausgleichszulage dann noch 68€ beträgt. Du bekommst aber auch zeitgleich eine Besoldungserhöhung in Höhe von 1% die höher sein wird als die 12€. Du wirst also nicht weniger Geld in der Tasche haben, aber "weniger mehr" im Vergleich zu  vor der Umstellung.

Und deswegen, das möchte ich noch ergänzend hinzufügen, ist es auch faktisch eine Kürzung...mit der alten Regelung hätte man mehr!

Uriex

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:39Wow, ich bin begeistert😅
Aber danke für die nette ausführliche Erklärung!

Immer gerne :) Wenn sich schon der Dienstherr nicht um einen kümmert, so sollten wir Betroffenen uns zumindest gegenseitig unter die Arme greifen ;)

cookiedent

Zitat von: Robertbob in Gestern um 16:11Wenn das mal nicht gewollt ist. Die hohen Pensionen der Beamten stehen doch schon seit Jahren in der Kritik.
Mit dem Schönheitsfehler, das dem missgünstigen Teil der Bevölkerung die neue Situation als weitere Besoldungserhöhung und weiterhin 71,75% Pensionsanspruch verkauft wird.
Wenn ich richtig liege bedeutet das, sofern verheiratet, in der Endstufe des mD, A9, eine Kürzung von ca. 2,5%.
Die Pension pendelt sich dann bei ca. 69,25% ein, bei stark steigen PKV Beiträgen.

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in 09.09.2026 17:08So so. Das klang aus deinem Mund aber auch schon mal ganz anders (aber das kennt man ja schließlich von dir):


Im rechtswissenschaftlichen Arbeiten ist die Struktur aus These, Antithese und Synthese das Fundament der juristischen Argumentation und der klassischen Problemdiskussion. Je nachdem, wie ich es schreibe, kann man doch klar erkennen, ob es sich bei meinen Sätzen um eine abschließende Meinung oder lediglich um eine These handelt.

Daher liegt es in der Natur der Sache, dass nicht jede Theorie sich erhärtet oder die nächste Rechtsprechung überdauert.

Insofern gebe ich Dir Recht: Ich habe bisweilen steile Thesen, die sich nicht immer erhärten lassen. Dennoch sind sie oft der Beginn einer bisweilen angeregten und lebhaften Diskussion, oder?

Sanou

Ist der Entwurf denn so wie er jetzt veröffentlicht wurde in Stein gemeißelt, oder können die Gewerkschaften noch Einfluß darauf nehmen, sodass Anpassungen stattfinden könnten?