Rückzahlung beim Abbruch des dualen Studiums

Begonnen von Anwärter0006, Gestern um 15:47

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Anwärter0006

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr im dualen Studium beim Finanzamt und würde gerne abbrechen. Ich bin ziemlich unglücklich mit dem Studium und quäle mich auch einfach nur durch damit es zu Ende geht. Aber persönlich ist es einfach nicht mehr aushaltbar. Ich habe bereits nach der Zwischenprüfung mit der Ausbildungsleitung gesprochen und Sie konnte mich noch erstmal da behalten. Aber ich habe dann doch nach Ende der Probefrist gemerkt, dass es doch wirklich nichts ist.

An sich ist die Entlassung jetzt der weniger schlimmere Teil. Aber was mir Sorgen macht ist die Rückzahlung der Anwärterbezüge. Ich wäre nicht in der Lage so eine große Summe zurückzuzahlen, da ich wahrscheinlich nächstes Jahr wieder studieren werde und recht wenig Einkommen haben werde.

Kennt sich jemand damit aus oder kennt jemanden der die Rückzahlung umgehen konnte oder wenig zurückzahlen musste?

A8ReichtSchon

Ich kenn mich damit leider nicht genau aus, als ich Anwärter war haben alle bestanden und abgeschlossen. Aber mal so eine Idee, vielleicht macht es ja einen Unterschied ob du dich entlassen lässt oder du einfach die Prüfungen nicht bestehst ;)

NWB

Sprich mit deiner JAV und dem PR in deinem Ausbildungsamt.
Die können sich Informationen beschaffen, wie damit umgegangen wird.
Hängt auch immer ein bisschen vom Zeitpunkt und der individuellen Situation ab.
Wichtig: Über die Rückforderung der Bezüge entscheidet das LBV, nicht die Finanzverwaltung.

kittyka

Zitat von: Anwärter0006 in Gestern um 15:47Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr im dualen Studium beim Finanzamt und würde gerne abbrechen. Ich bin ziemlich unglücklich mit dem Studium und quäle mich auch einfach nur durch damit es zu Ende geht. Aber persönlich ist es einfach nicht mehr aushaltbar. Ich habe bereits nach der Zwischenprüfung mit der Ausbildungsleitung gesprochen und Sie konnte mich noch erstmal da behalten. Aber ich habe dann doch nach Ende der Probefrist gemerkt, dass es doch wirklich nichts ist.

An sich ist die Entlassung jetzt der weniger schlimmere Teil. Aber was mir Sorgen macht ist die Rückzahlung der Anwärterbezüge. Ich wäre nicht in der Lage so eine große Summe zurückzuzahlen, da ich wahrscheinlich nächstes Jahr wieder studieren werde und recht wenig Einkommen haben werde.

Kennt sich jemand damit aus oder kennt jemanden der die Rückzahlung umgehen konnte oder wenig zurückzahlen musste?

Im Frühjahr müsstet ihr ja Zwischenprüfung haben.
Du kannst dich da durchfallen lassen. Darf eben nur nicht so aussehen, als wäre es mit Absicht passiert. Also kein leeres Blatt abgeben zB. Dann brauchst glaube ich nichts zurück zahlen..
Nur vorab, wenn du dich nochmals im öD bewirbst schau dir vorher deine Personalakte an.
Hab erst vor kurzem mitbekommen, dass jemand 2024 beim Zoll die Zwischenprüfung nicht bestanden hat und jetzt 2026 bei der Polizei aufgrunddessen aussortiert worden ist, weil man Zweifel hatte dass er den Anforderungen gerecht werden könne.