Kinderzuschlag durch die Familienkasse

Begonnen von Dunkelbunter, Gestern um 14:00

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Illunis

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:17Kinderzuschlag und Wohngeld gibt es leider nicht wenn etwas Vermögen da ist.
Nicht nur das. Auch wenn man seine Alterssicherung aufbaut.

Wir hatten 2017 das wahnsinnige Glück (wird sich noch zeigen) an ein zwar altes aber noch bezahlbares Haus zu kommen. Die Raten dafür sind auf dem selben Niveau wie die Mieten hier in der Region.

Würden wir zu Miete wohnen stünde uns Wohngeld zu. So nicht, da nur die Zinsen angerechnet werden dürfen. Was mMn auch überhaupt keinen Sinn ergibt. So wäre klar, dass der Anspruch irgendwann erlischt. Beim Mieter besteht er wahrscheinlich für immer...

Ist das beim KiZ anders? Sonst bleibt wohl doch nur einfach alles an Rechnungen/Quittungen mit zu schicken und dem Bearbeiter viel Freude beim selber sortieren zu bereiten  :-\

Kority

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 14:34Welcher Rechner ? Der KIZ-Lotse ist nicht zielführend. Der sagt immer ich habe keinen Anspruch.
Genauso geht es mir mit
https://www.kinderzuschlag.org/rechner/

Ja den meinte ich, der hat mir bei minimaler Änderung angezeigt ich war nicht mehr berechtigt Ihn zu erhalten. Ich hab den Antrag einfach gestellt mit allem was die verlangen und im Anschluss den Positiven Bescheid bekommen. Ist halt nur extrem nervig alle 6 Monate alles neu zu stellen

Batto

Zitat von: Kority in Heute um 07:24Ja den meinte ich, der hat mir bei minimaler Änderung angezeigt ich war nicht mehr berechtigt Ihn zu erhalten. Ich hab den Antrag einfach gestellt mit allem was die verlangen und im Anschluss den Positiven Bescheid bekommen. Ist halt nur extrem nervig alle 6 Monate alles neu zu stellen

Wenn sich deine Lebensumstände nicht ändern (Also ein Kind zieht aus) dann kannst du nach 6 Monaten einen Kurzantrag stellen. Streng sagt dieser nur "Es bleibt alles wie es ist" und du bekommst den Kinderzuschlag für weitere 6 Monate. Der komplette Antrag muss somit nur einmal im Jahr gestellt werden.

Du kannst sogar den Antrag im Dezember stellen, dann wird dein Netto Einkommen anhand deiner Lohnabrechnung von Juli bis Dezember ermittelt. Dann wirst du im Januar von A10 in die A11 befördert und bekommst noch um August eine höhere Stufe. Das ist alle irrelevant und du bekommst weiterhin den Kinderzuschlag. Erst nach 12 Monaten bei der neuen Antragsstellung ist dies dann relevant.

Und der Lotse ist absoluter Murks in meinen Augen. Ich habe dafür eine entsprechende Excel Tabelle...