amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Uriex

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 12:49Das was du geschrieben hast, war Unsinn, da das Urteil, was zu 4K 2020 für Berlin gefällt wurde, natürlich auch auf NRW anzuwenden war und ist. Und auch die NRW Besoldung hat 2020 den durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Rahmen nicht ausgefüllt. Das wurde alles jetzt jahrelang lang und breit diskutiert und dargelegt. Unter dieser Betrachtung ist deine Aussage absoluter Mumpitz!

Ich bin immer noch der Meinung, dass wir da einander vorbeireden.

Meine Kernaussage: Bisher gab es nur ein Urteil was NRW direkt anspricht und verpflichtet etwas zu ändern (3 Kinder)

Natürlich muss sich das Land auch an alle anderen Urteile halten die andere Dienstherren direkt betreffen, aber den Spiegel vorgehalten und offiziell vom BVerfG bestätigt bekommen, dass sie etwas falsch machen und ändern müssen, haben sie nur 1 Mal bei einer konkreten Sachlage.

Wenn es noch andere Urteile gibt die explizit sagen "Du Land NRW zahlst hier verfassungswidrig zu wenig" die ich nicht auf dem Schirm habe, entschuldige ich mich natürlich vielmals für den Mumpitz den ich geschrieben habe, da mir dies dann in einem Anflug von angehender Demenz nicht mehr in den Sinn gekommen war ;)

Rheini

Zitat von: Uriex in Gestern um 17:03Ich bin immer noch der Meinung, dass wir da einander vorbeireden.

Meine Kernaussage: Bisher gab es nur ein Urteil was NRW direkt anspricht und verpflichtet etwas zu ändern (3 Kinder)

Natürlich muss sich das Land auch an alle anderen Urteile halten die andere Dienstherren direkt betreffen, aber den Spiegel vorgehalten und offiziell vom BVerfG bestätigt bekommen, dass sie etwas falsch machen und ändern müssen, haben sie nur 1 Mal bei einer konkreten Sachlage.

Wenn es noch andere Urteile gibt die explizit sagen "Du Land NRW zahlst hier verfassungswidrig zu wenig" die ich nicht auf dem Schirm habe, entschuldige ich mich natürlich vielmals für den Mumpitz den ich geschrieben habe, da mir dies dann in einem Anflug von angehender Demenz nicht mehr in den Sinn gekommen war ;)

Also bist Du der Ansicht das wenn ein anderer DH vom BVerfG einen Beschluss kassiert und NRW sich genauso wie der betroffene DH verhält, dies auf NRW keine Auswirkung hat?


AlrightyThen

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:03Also bist Du der Ansicht das wenn ein anderer DH vom BVerfG einen Beschluss kassiert und NRW sich genauso wie der betroffene DH verhält, dies auf NRW keine Auswirkung hat?



Aber genau so verhält sich die NRW Regierung doch. Im Urteil gegen Berlin wird explizit ab 1996 gerechnet und festgesetzt. Und NRW sagt einfach wir nehmen 2007. NRW ignoriert zumindest wesentliche Teile des Urteils.

Rheini

Zitat von: AlrightyThen in Gestern um 20:13Aber genau so verhält sich die NRW Regierung doch. Im Urteil gegen Berlin wird explizit ab 1996 gerechnet und festgesetzt. Und NRW sagt einfach wir nehmen 2007. NRW ignoriert zumindest wesentliche Teile des Urteils.

Das war eine Frage von mir an Uriex.

EnErWe

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:18Bei dem alten Urteil war die Bezugsgröße 115 % der Grundsicherung. Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus einem Grundbedarf zuzüglich angemessener Kosten für Miete und Heizung.

Die Wohnkosten machen einen großen Unterschied aus bei den Kosten der Grundsicherung. Daher hat sich das Land NRW bei Wohnkosten der gesamten Familie an den Mietenstufen orientiert; die Differenz allerdings nur über die Familienzuschläge ausgeglichen. Das hat dazu geführt, dass 4K Beamte in Gemeinden mit einem vergleichsweise geringen Mietenspiegel nur sehr wenig Familienzuschläge bekommen haben, während 4K Beamte in Ballungsräumen einen sehr hohen Zuschlag bekommen haben. Auch wenn das Endergebnis in Summe passt, ist dieser Unterschied der leistungslosen Familienzuschläge anhand der eigentlichen Mehrbedarfe in dieser Höhe nicht sachgerecht. Es mag sein, dass man hier hätte sachgerecht differenzieren können, dann wären die Ausschläge aber nicht so hoch, wie sie es jetzt sind.

Bei dem neuen Maßstab, also den 80 % MÄE, kommt es auf den Wohnort nicht an, solange das MÄE des gesamten Landes (also hier NRW) genommen wird.

(Spoiler: An dieser Stelle hat der Senat es bisher offen gelassen, ob das MÄE des Wohnortes oder des gesamten Bundeslandes gilt, da die Stadt Berlin und das Land Berlin identisch sind. Somit ist auch diese Frage aus meiner Sicht noch nicht abschließend geklärt und auch Gegenstand einer Diskussion an anderer Stelle.)

Davon ausgehend, dass tatsächlich das MÄE des gesamten Bundesland verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, darf daher das Einkommen der Beamten unabhängig vom Wohnort daher identisch sein; so verstanden haben die Beamten auf dem "Dorf" bisher zu wenig bekommen und die in Ballungsräumen zu viel.

Das Land NRW hat in der Vergangenheit aus meiner Sicht den Fehler gemacht, die zu geringe Besoldung nicht durch eine Erhöhung der Grundbesoldung zu reparieren, sondern den damals fiskalisch günstigeren Weg gewählt und die Familienzuschläge über den eigentlichen Bedarf hinaus erhöht, um genau das zu vermeiden. Irgendwann wird das Land NRW, so denke ich jedenfalls, an einer Erhöhung der Grundbesoldung nicht herum kommen und in Angesicht der drohenden Mehrausgaben versucht man schon jetzt die Familienzuschläge wieder mit dem Lasso einzufangen. Die Besoldung wurde zu dem damaligen Zeitpunkt nach meinem Verständnis rein mit der mathematisierenden Brille und nicht mit der juristischen Brille betrachtet, man hat sich also rein auf das Endergebnis fokussiert, und dabei aus dem Auge verloren, wie sich die Gesamtsumme im einzelnen eigentlich zusammen setzen müsste.

Es hat mich nur überrascht, dass man an der einen Schraube sehr kräftig nach unten dreht, während man an der anderen Schraube gleichzeitig extrem zurückhaltend nach oben dreht. So entsteht der Eindruck, dass viele in der Vergangenheit zuviel bekommen haben. Aus meiner Sicht stellt sich das Ganze jedoch so dar, dass einige Beamte einen zu hohen Familienzuschlag bekommen haben, aber gleichzeitig alle Beamte eine deutlich zu geringe Grundbesoldung. Wenn man also wieder einmal reformiert hätte ich erwartet, dass an beiden Schrauben gleichmäßig gedreht wird und nicht an der einen Schraube deutlich stärker als an der anderen.

Früher oder später, so denke ich, wird man auch an der anderen Schraube drehen müssen, aber vermutlich erst nach der Wahl. Bis dahin, so scheint es jedenfalls, erkauft man sich erneut Zeit und durch den Ausgleichszuschlag haben die Beamten in den Ballungsgebieten zwar nicht mehr Geld, aber auch erst einmal nicht weniger.

Es bleibt spannend.

Wie kommt man darauf?

Schon einmal Interesse gezeigt, wer weniger haben könnte?

Durch den ,,Wegfall" des Verheiratetenzuschlages und der satten Besoldungserhöhung von 1,68% kommt es in den unteren Besoldungsgruppen zwangsläufig zu Einkommenseinbußen. Das sogar nach derzeitigen Absichten langfristig. Dreckig ist das!

WikingerBrot

Zitat von: EnErWe in Gestern um 21:41Wie kommt man darauf?

Schon einmal Interesse gezeigt, wer weniger haben könnte?

Durch den ,,Wegfall" des Verheiratetenzuschlages und der satten Besoldungserhöhung von 1,68% kommt es in den unteren Besoldungsgruppen zwangsläufig zu Einkommenseinbußen. Das sogar nach derzeitigen Absichten langfristig. Dreckig ist das!

Nicht dreckig, eine verdammte schweinerei! Ich halt mich jetzt zurück weil sonst werd ich beleidigend ...

cookiedent

Zitat von: EnErWe in Gestern um 21:41Durch den ,,Wegfall" des Verheiratetenzuschlages und der satten Besoldungserhöhung von 1,68% kommt es in den unteren Besoldungsgruppen zwangsläufig zu Einkommenseinbußen. Das sogar nach derzeitigen Absichten langfristig. Dreckig ist das!

Stell Dich nicht so an, der Familienzuschlag wurde doch ins Grundgehalt integriert - nachdem er auf Null gesetzt wurde (was ziemlich genau dem Grad der Wertschätschätzung uns gegenüber entspricht).
Und wie der FM betont, folgt man hiermit strikt (nach sehr viel Rechnerei) dem BVerG, um so eine aA zu erreichen.
Das bedeutet natürlich indirekt, das Verheitete in der Vergangenheit zu viel Geld erhalten haben.
Man sollte demnach froh sein, das diese Überzahlung nicht als Bereicherung nach §812 BGB bewertet und von den DH zurückgefordert wird, zuzutrauen wäre es ihnen.
Einmal mehr soll der Haushalt auf unsere Kosten saniert werden, zumindest teilweise.

EnErWe

Ganz mein Humor. Ich stelle mich nicht an. Ich hole mir das Geld wieder. Solche Entscheidungen schaden meiner Gesundheit...

Der Stinkefinger kommt - beim Showdown am Wahltag und schon jetzt im täglichen Dienst.

Wenn der Dienstherr so tut, als würde er mich korrekt besolden, tue ich so, als würde ich korrekt Dienst verrichten.

Ende der Durchsage!