Berechnung der Beschäftigungszeit nach §34 TVöD

Begonnen von Chrisi, 23.09.2026 16:36

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Chrisi

Hallo zusammen,

ich brauche bitte eure Hilfe.

Ich habe zum 01.04.2026 bei meinem neuen AG angefangen.
02/2015 habe ich meine Ausbildung beendet. Diese Zeit zählt ja nicht dazu zur Beschäftigungszeit.

Bis 02/2016 war ich dann noch am LRA beschäftigt. Danach wurde der Vertrag nicht verlängert und ich war Arbeitssuchend. Im April habe ich dann eine neue Stelle angetreten bei der war ich bis 01/2019. Danach habe ich zwei mal ungewollt einen Stellenwechsel innerhalb von 12 Monaten gehabt. Eine sogenannte Kettenwechslung wird nicht in die Beschäftigungszeit mitgerechnet.

Dann bin ich 03/2020 zu den Stadtwerken gegangen. Hier war ich auch über den TVöD beschäftigt bis 31.12.2022. Dann habe ich zum 01.01.2023 bei einer Gemeinde Angefangen. Bei dieser war ich bis zum 31.03.2026. Mein jetziger Arbeitgeber ist auch dem TVöD angegliedert und somit übernimmt dieser ja die Beschäftigungszeit vom vorherigen Arbeitgeber.

Nun habe ich das ganze im Internet eingegeben und die KI sagt, dass die Zeit bei den Stadtwerken auch hinzugerechnet wird.

Was ist hier jetzt korrekt. Mein Arbeitgeber sagt nein, eine weitere Person die ich noch gefragt habe sagt die KI hat recht.

Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?

Vielen Dank bereits jetzt dafür.

VG

Faunus

Ähm... direkt die Frage kann ich nicht beantworten, aber
Stadwerke fallen in der Regel unter den Tarifvertrag TV-V
Und Gemeinden unter dne Tarifvertrag TVÖD-VKA.

Fütter doch mal die KI mit der Frage:
Werden Beschäftigungszeiten im Bereich des TV-V im TVöD-VKA anerkannt?
Da kommt dann schon eine andere Antwort!

Allerdings würde ich trotzdem auf Erfahrungswerte hier von Usern setzten.

Chrisi

TVöD VKA zu TVöD-V wird nicht übernommen. Wenn man in die Stellenausschreibungen schaut, beziehen sich diese immer auf TVöD und es ist ein Eigenbetrieb der Stadt und somit müsste die Bezahlung nach VKA gewesen sein.

Zu diesem Thema sagt die KI das die Zeit von den Stadtwerken zur Kommune übergegangen ist und somit anzurechnen ist.

Faunus

Zitat von: Chrisi in Gestern um 06:16TVöD VKA zu TVöD-V wird nicht übernommen. Wenn man in die Stellenausschreibungen schaut, beziehen sich diese immer auf TVöD und es ist ein Eigenbetrieb der Stadt und somit müsste die Bezahlung nach VKA gewesen sein.


In deinem alten Vertrag mit den Stadtwerken sollte eigentlich drin stehen, ob Du nach TVöD VKA bezahlt und eingestuft wurdest. Und damit kannst Du dann auch argumentieren. Mit den Aussagen der KI/dem Freund/einem Forum lässt sich schwerlich argumentieren.

D-x

Ohne jetzt nochmal in den TV geguckt zu haben, aber stand da nicht sinngemäß auch von anderen öffentlichen  bzw. vergleichbaren Arbeitgebern, sodass auch Land, Bund etc. mitzählen würden? In jedem Fall nur der eine direkt vorhergehende. Wenn Stadtwerke und Gemeinde rechtlich ein unterschiedlicher Arbeitgeber sind (und somit beim Wechsel zur Gemeinde auch Probezeit etc. neu begannen) dann sehe ich keinen Grund, warum die Zeiten bei dem Stadtwerk noch zählen sollten.

ich1974

Welche Zeiten möchtest du für was anerkannt haben?
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Kündigungsfrist?
Erfahrungsstufe?