amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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cookiedent

Zitat von: PierreKe in Heute um 09:08Also bei 2 Kindern verheiratet Mietenstufe 3 mit 25,10€ netto mehr (aktuelles Steuerjahr) ab 1.1. fühle ich mich nicht wirklich wie ein Gewinner. Aber ist vielleicht meckern auf hohem Niveau.

Meckern kannst Du, wenn die Kinder aus dem Haus sind.
Dann holt sich der DH, durch die Streichung des VH Zuschlags, einen Teil des Kinderzuschlags wieder zurück.

Max_Muster

Zitat von: cookiedent in Heute um 09:50Meckern kannst Du, wenn die Kinder aus dem Haus sind.
Dann holt sich der DH, durch die Streichung des VH Zuschlags, einen Teil des Kinderzuschlags wieder zurück.
Was bedeutet VH Zuschlag?

ZZTop

Hallo zusammen,

nachdem sich die erste Aufregung gelegt freue ich mich Beiträge zu lesen in denen es um die tatsächlichen Ergebnisse der "großartigen Reform der aA" geht. :o)

Wenn ich es richtig verstanden habe erhalten Beamte die durch die Neuregelung weniger in der Tasche hätten die Differenz als Ausgleich gezahlt. Dieser wird aber ab 01/2028 jedes Jahr um 15% sinken.

Also nehmen diese Beamten jetzt an den nächsten Besoldungserhöhungen nach Tarifvereinbarung TV-L trotzdem voll umfänglich teil? Oder soll der Ausgleich bereits an dieser Stelle "abgeschmolzen" werden?

Erhalten auch diese dann ab März 2027 auf die Besoldung eine Erhöhung um 2% während der Ausgleich - ja was genau? Gleich bleibt? Oder um 2% steigt?

Und bei der dritten Stufe gibt es dann eine Erhöhung der Besoldung um 1% bei gleichzeitiger Verringerung des Ausgleichs um 15%?

Was passiert denn wenn die nächsten Steigerungen ab 2029 im TV-L geringer ausfallen als die Verringerung des Ausgleichs? Rein logisch gehe ich dann mit weniger Geld aus der Tarifrunde als die Kollegen die keinen Ausgleich bekommen haben, richtig?

Den Besolungsrechner für 2027 und 2028 hier auf der Seite habe ich diesbezüglich schon bedient. Nur kann der natürlich nicht alle Einzelfälla abbilden. Und eine Verrechnung der abschmelzenden Ausgleichszahlungen kann man dort auch nicht vornehmen. Der letzte Punkt ist keine Kritik. Es ist nur die Feststellung, dass die Abbildung aller Einzefälle auch für den besten Rechner nicht möglich ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 10:16Hallo zusammen,

nachdem sich die erste Aufregung gelegt freue ich mich Beiträge zu lesen in denen es um die tatsächlichen Ergebnisse der "großartigen Reform der aA" geht. :o)

Wenn ich es richtig verstanden habe erhalten Beamte die durch die Neuregelung weniger in der Tasche hätten die Differenz als Ausgleich gezahlt. Dieser wird aber ab 01/2028 jedes Jahr um 15% sinken.

Also nehmen diese Beamten jetzt an den nächsten Besoldungserhöhungen nach Tarifvereinbarung TV-L trotzdem voll umfänglich teil? Oder soll der Ausgleich bereits an dieser Stelle "abgeschmolzen" werden? Erst ab 2028.

Erhalten auch diese dann ab März 2027 auf die Besoldung eine Erhöhung um 2% während der Ausgleich - ja was genau? Gleich bleibt? Oder um 2% steigt? Müsste gleich bleiben.

Und bei der dritten Stufe gibt es dann eine Erhöhung der Besoldung um 1% bei gleichzeitiger Verringerung des Ausgleichs um 15%? Ja.

Was passiert denn wenn die nächsten Steigerungen ab 2029 im TV-L geringer ausfallen als die Verringerung des Ausgleichs? Rein logisch gehe ich dann mit weniger Geld aus der Tarifrunde als die Kollegen die keinen Ausgleich bekommen haben, richtig? Ja (weniger Erhöhung), bis dahin hast Du aber mehr.

Den Besolungsrechner für 2027 und 2028 hier auf der Seite habe ich diesbezüglich schon bedient. Nur kann der natürlich nicht alle Einzelfälla abbilden. Und eine Verrechnung der abschmelzenden Ausgleichszahlungen kann man dort auch nicht vornehmen. Der letzte Punkt ist keine Kritik. Es ist nur die Feststellung, dass die Abbildung aller Einzefälle auch für den besten Rechner nicht möglich ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

ZZTop

"Was passiert denn wenn die nächsten Steigerungen ab 2029 im TV-L geringer ausfallen als die Verringerung des Ausgleichs? Rein logisch gehe ich dann mit weniger Geld aus der Tarifrunde als die Kollegen die keinen Ausgleich bekommen haben, richtig?

Ja (weniger Erhöhung), bis dahin hast Du aber mehr."

Warum habe ich denn bis dahin mehr? Mehr verdienen würde ich nach meinem Verständnis nur gegenüber dem (fiktiven) Kollegen, der unter den gleichen Voraussetzungen im 01/2027 zur Umstellung auf die "aA" beim land als Beamter beginnen würde - ich hätte die neue Besoldung plus Ausgleich, er nicht.

Kleber123

Ich weiß gar nicht warum immer wieder gesagt wird man würde durch die Abschmelzung mit weniger aus der Tariferhöhung rausgehen als alle anderen.

Da werden 2 verschiedene Systematiken durcheinander gewürfelt.

Der Gesetzesentwurf zur aA Besoldung ist bescheiden und da sind wir uns alle einig.

Die Ausgleichszahlung ist allerdings ein "Goodie" der alle benachteiligten wenigstens 1 Jahr lang auf demselben Niveau halten soll (im Jahr 2027)

Unabhängig von der Abschmelzung dieses "Goodies" (steinigt mich mal nicht für das Wort. Wäre der FM richtig gut drauf gewesen hätte er es auch ersatzlos streichen können) werden im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses die Besoldungen 2 mal erhöht. Das hat mit der Ausgleichszahlung rein gar nichts zu tun. Die bleibt ja gleich weil die sich nach dem Stichtag 31.12.2026 errechnet. Die wird nicht drölf mal angepasst.

Wir können natürlich jedes Einzelschicksal ausdiskutieren und von jedem für jeden eine Runde Mitleid und Betroffenheit sammeln.
Es herrscht grundsätzlich Konsens darüber, dass das nicht den Erwartungen entspricht. Aber lasst es doch nicht ausufern. Lest entweder den Gesetzesentwurf durch oder die 53 Seiten Diskussion hier bevor ihr einen Beitrag postet.

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 10:43"Was passiert denn wenn die nächsten Steigerungen ab 2029 im TV-L geringer ausfallen als die Verringerung des Ausgleichs? Rein logisch gehe ich dann mit weniger Geld aus der Tarifrunde als die Kollegen die keinen Ausgleich bekommen haben, richtig?

Ja (weniger Erhöhung), bis dahin hast Du aber mehr."

Warum habe ich denn bis dahin mehr? Mehr verdienen würde ich nach meinem Verständnis nur gegenüber dem (fiktiven) Kollegen, der unter den gleichen Voraussetzungen im 01/2027 zur Umstellung auf die "aA" beim land als Beamter beginnen würde - ich hätte die neue Besoldung plus Ausgleich, er nicht.


Du hast mehr gegenüber dem Kollegen, der aus welchen Gründen auch immer keine Ausgleichszulage erhält.

Es kann dann auch ein Lediger sein, da ja der Verheiratetenzuschlag in die Grundbesoldung wandert. Wenn Du verheiratet bist, bekommst Du eine Ausgleichszulage und die höherer Grundbesoldung, bis die komplet abgeschmolzen ist.

Dafür muss der Ledige nicht erst am 01.01.27 anfangen.

cookiedent

Zitat von: Max_Muster in Heute um 10:02Was bedeutet VH Zuschlag?
Verheirateten Zuschlag aka Familienzuschlag Stufe 1

Schnarchnase81

Zitat von: Kleber123 in Heute um 10:51Ich weiß gar nicht warum immer wieder gesagt wird man würde durch die Abschmelzung mit weniger aus der Tariferhöhung rausgehen als alle anderen.

Da werden 2 verschiedene Systematiken durcheinander gewürfelt.

Der Gesetzesentwurf zur aA Besoldung ist bescheiden und da sind wir uns alle einig.

Die Ausgleichszahlung ist allerdings ein "Goodie" der alle benachteiligten wenigstens 1 Jahr lang auf demselben Niveau halten soll (im Jahr 2027)

Unabhängig von der Abschmelzung dieses "Goodies" (steinigt mich mal nicht für das Wort. Wäre der FM richtig gut drauf gewesen hätte er es auch ersatzlos streichen können) werden im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses die Besoldungen 2 mal erhöht. Das hat mit der Ausgleichszahlung rein gar nichts zu tun. Die bleibt ja gleich weil die sich nach dem Stichtag 31.12.2026 errechnet. Die wird nicht drölf mal angepasst.

Wir können natürlich jedes Einzelschicksal ausdiskutieren und von jedem für jeden eine Runde Mitleid und Betroffenheit sammeln.
Es herrscht grundsätzlich Konsens darüber, dass das nicht den Erwartungen entspricht. Aber lasst es doch nicht ausufern. Lest entweder den Gesetzesentwurf durch oder die 53 Seiten Diskussion hier bevor ihr einen Beitrag postet.


Der Begriff Goodie ist in diesem Zusammenhang eine absolute Frechheit!
Ich habe den Entwurf gelesen und denke, dass ich jedes Recht habe, mich hier sehr negativ darüber auszulassen! An diesem Entwurf gibt es nichts Gutes !

Kleber123

@Schnarchnase81 hat meinen Beitrag scheinbar nicht gelesen

Rheini

Zitat von: Kleber123 in Heute um 10:51Ich weiß gar nicht warum immer wieder gesagt wird man würde durch die Abschmelzung mit weniger aus der Tariferhöhung rausgehen als alle anderen.

Da werden 2 verschiedene Systematiken durcheinander gewürfelt.

Der Gesetzesentwurf zur aA Besoldung ist bescheiden und da sind wir uns alle einig.

Die Ausgleichszahlung ist allerdings ein "Goodie" der alle benachteiligten wenigstens 1 Jahr lang auf demselben Niveau halten soll (im Jahr 2027)

Unabhängig von der Abschmelzung dieses "Goodies" (steinigt mich mal nicht für das Wort. Wäre der FM richtig gut drauf gewesen hätte er es auch ersatzlos streichen können) werden im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses die Besoldungen 2 mal erhöht. Das hat mit der Ausgleichszahlung rein gar nichts zu tun. Die bleibt ja gleich weil die sich nach dem Stichtag 31.12.2026 errechnet. Die wird nicht drölf mal angepasst.

Wir können natürlich jedes Einzelschicksal ausdiskutieren und von jedem für jeden eine Runde Mitleid und Betroffenheit sammeln.
Es herrscht grundsätzlich Konsens darüber, dass das nicht den Erwartungen entspricht. Aber lasst es doch nicht ausufern. Lest entweder den Gesetzesentwurf durch oder die 53 Seiten Diskussion hier bevor ihr einen Beitrag postet.


Das Problem ist die unterschiedliche Benutzung des Begriffes "weniger".

Für die einen ist es der absolute Betrag und da bekommt nie jemand mit Ausgleichszulage "weniger" als ein Kollege ohne Ausgleichszulage (bei gleicher Konstellation).

Wenn man jetzt dieses "weniger" für die prozentuale Erhöhung nutzt, dann bekommt einer ohne Ausgleichszulage z. B. 2%, einer mit Ausgleichszulage 2% - 15% der Ausgleichszulage halt insgesamt "weniger" als 2%.

Beispiel:

2026
Lediger 3.000 = 3.000
Verh. 3.000 + 150 VH Zuschlag = 3.150


2027
Lediger 3.150
Verh. 3.150 + 150 Ausgleichzulage = 3.300

2028
Lediger 3.150 + 2%
Verh. 3.150 + 2% + 150 - 15% von 150 = ingesamt keine 2% Erhöhung auf den Gesamtbetrag (3.300)


Möge sich jeder es selbst ausrechnen und noch die anderen Besoldungserhöhungen einrechnen.

ZZTop

Tut mir leid, aber die Rechnung stimmt einfach nicht.

Laut Rechner bekomme ich mit Umstellung auf "aA" ab 01/2027 netto knapp 140€/monatlich weniger raus.

Also wäre meine Ausgleichszulage diese 140€/Monat. Damit komme ich auf mein Netto aus 2026. Weder 1,68% noch sonst einen Cent mehr.

Ab 03/2027 bekäme ich dann die 2% Erhöhung auf meine "aA" plus diese 140€/Monat.

Ab 01/2028 dann nochmal 1% aber dafür 15% weniger Ausgleich, also nur noch ca. 120€/Monat.

Falls die Erhöhung mir netto 40€/Monat bringen würde bekomme ich also praktisch nur 20€/Monat mehr raus, richtig?

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 11:24Tut mir leid, aber die Rechnung stimmt einfach nicht.

Laut Rechner bekomme ich mit Umstellung auf "aA" ab 01/2027 netto knapp 140€/monatlich weniger raus.

Also wäre meine Ausgleichszulage diese 140€/Monat. Damit komme ich auf mein Netto aus 2026. Weder 1,68% noch sonst einen Cent mehr.

Ab 03/2027 bekäme ich dann die 2% Erhöhung auf meine "aA" plus diese 140€/Monat.

Ab 01/2028 dann nochmal 1% aber dafür 15% weniger Ausgleich, also nur noch ca. 120€/Monat.

Falls die Erhöhung mir netto 40€/Monat bringen würde bekomme ich also praktisch nur 20€/Monat mehr raus, richtig?

Ja, aber immer noch 120 Euro mehr, als der Kollege der keine Ausgleichzulage erhält und die eigentlich dein DH für dich bezahlen möchte, richtig?

Oder andersrum. Verzichte auf die Ausgleichszulage und Du bekommst alle geplanten Erhöhungen in voller Höhe. Vor der Antwort bitte durchrechnen .....

P. S. Brutto wird gerechnet, nicht netto. Macht aber von dem Grundgedanken keinen Unterschied.

ZZTop

Nochmal die Frage:

Wer bekommt denn bitte keine Ausgleichszahlung? Jeder der in 2026 Beamter war steht ab 2027 entweder genauso da wie 2026 oder erhält die Differenz als Ausgleichszahlung.

Von geringerer Zahlung können doch nur Kollegen betroffen sein die 01/2027 anfangen aber nach der Besoldungsordnung 2026 mehr bekommen hätten.

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 11:34Nochmal die Frage:

Wer bekommt denn bitte keine Ausgleichszahlung? Jeder der in 2026 Beamter war steht ab 2027 entweder genauso da wie 2026 oder erhält die Differenz als Ausgleichszahlung.

Von geringerer Zahlung können doch nur Kollegen betroffen sein die 01/2027 anfangen aber nach der Besoldungsordnung 2026 mehr bekommen hätten.

Wie ist z. B. deine Rechnung bei einem ledigen Beamten ohne Kinder 2026 zu 2027?