Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Rentenonkel

Wenn ich im ersten Monat 145,73 EUR einnehme und 165,73 EUR ausgebe und
im zweiten Monat erneut 145,73 EUR einnehme und 165,73 EUR ausgebe
und im dritten Jahr 157,45 EUR einnehme und nichts ausgebe zeigt mein Konto ein Haben an von

117,45 EUR und

nicht von 157,45 EUR.

Obwohl also 157,45 EUR überwiesen wurden, ist das Haben auf dem Konto nur 117,45 EUR. Das ist das Geld, von dem ich meine amtsangemessene Lebensführung bestreiten muss. Und wenn ich 165,73 EUR haben müsste, und nur 117,45 EUR habe, obwohl mir 157,45 EUR überwiesen wurden, gibt es ab heute bis Ende September nur Nudeln mit Ketchup.

Finanzer

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RandomValue

Die Dialog von Rentenonkel und BVerfGBeliever zeigt wie wichtig die Definition der Begriffe und ihrer Wertung ist.

BVerfGBeliever hat völlig Recht: Mathematisch ist der Wert einer Zeitreihe klar zu berechnen, wenn der Index wie von ihm angegeben berechnet wird. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Rentenonkel zeigt mit dem Beispiel der Kühe, dass er - über die bisherige Rechtssprechung hinaus - die kummulierten Werte (effektiv die Summe der Unterbesoldung) als wichtiger erachtet und diese in eine Zahl zuammenziehen möchte.

Beides ist möglich, aber bisher nur eines in den Urteilen zu finden.

Wie genau nun Swen das Minus als "Abzug" (oder was auch immer) in die Folgejahre trägt, zeigt dass dies nicht der Index ist, von dem BVergBeliever spricht (ggf. sogar überhaupt kein Index ist). Ensprechend muss die Rechnung von Swen dann auch anders bezeichnet werden.

Sowohl die Kühe und ggf. auch die Rechnung von Swen haben einen anderen Aussagegehalt, als der "einfach" Besoldungsindex. Daher sind die Zahlen nicht vergleichbar, aber zumindest bei den Kühen doch interessant für die Bewertung der Situation.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 13:41Wenn ich im ersten Monat 145,73 EUR einnehme und 165,73 EUR ausgebe und
im zweiten Monat erneut 145,73 EUR einnehme und 165,73 EUR ausgebe
und im dritten Jahr 157,45 EUR einnehme und nichts ausgebe zeigt mein Konto ein Haben an von

117,45 EUR und

nicht von 157,45 EUR.

Obwohl also 157,45 EUR überwiesen wurden, ist das Haben auf dem Konto nur 117,45 EUR. Das ist das Geld, von dem ich meine amtsangemessene Lebensführung bestreiten muss. Und wenn ich 165,73 EUR haben müsste, und nur 117,45 EUR habe, obwohl mir 157,45 EUR überwiesen wurden, gibt es ab heute bis Ende September nur Nudeln mit Ketchup.

Alles richtig. Aber was in aller Wert haben deine Ausführungen mit der (korrekten) Ermittlung der Indexwerte zu tun?

Und nur als kleine Anmerkung zu deinem Beispiel:
- Wenn du in den ersten beiden Jahren jeweils 145,73 EUR bekommen hast, während die drei Vergleichs-Kühe auf der Nachbar-Weide einen Wert von 165,73 EUR hatten, dann hast du jeweils 12,07% weniger bekommen. Dieser Wert liegt offensichtlich oberhalb der Fünf-Prozent-Schwelle, so dass die drei Fortschreibungs-Lampen in den ersten beiden Jahren geleuchtet haben (und du somit mutmaßlich einen rückwirkenden Nachzahlungs-Anspruch hast).
- Wenn du im dritten Jahr 157,45 EUR bekommst, dann liegt auch dieser Betrag offensichtlich unterhalb des Werts der drei Vergleichs-Kühe (165,73 EUR). Da der Abstand jedoch unterhalb der Fünf-Prozent-Schwelle liegt, bleiben die drei Lampen im dritten Jahr aus. Dein Unmut darüber ist nachvollziehbar. Die "Schuld" daran trägt jedoch in keiner Weise (!) die Indexwert-Ermittlung, sondern ausschließlich das BVerfG!