Gerechtigkeitsproblem im dualen Krankenkassensystem

Begonnen von sigmazero, 21.09.2026 17:37

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MoinMoin

Zitat von: Egge2206 in Heute um 13:311 Person PKV A13 dürfte niedriger sein als GKV Beitrag
Wie gesagt: Kommt drauf an!

Und der Pensionäre der 1000 für seine PKV zahlen muss kommt wieder billiger dabei weg.

und und und....

Hortensie

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:36Und ich kenne PKVler die ebenfalls das bezahlt bekommen, weil sie einen entsprechenden Vertrag haben.
Ich finde es lustig, dass du ständig behauptest, die GKVler würden bessere Leistungen erhalten als die PKVler.

Zahlen diese PKV´ler denn nicht für den "entsprechenden Vertrag"? Ich meine, höhere KV-Beiträge, die sich im Laufe der Zeit summmieren werden?
UND: Bei chronisch Kranken, was Rollstuhlfahrer meist sind, gibt es Gesundheitsprüfungen bei einem Tarifwechsel oder einem Zusatzvertrag. Das bedeutet, dass es dann oft Zuschläge gibt oder einen Versicherungsausschluss für bestimmte Leistungen.

Bei meiner PKV ist es dann aber noch so, dass diese sehr wohl und oft jedes Jahr die Beiträge deutlich erhöht, dass aber die Leistungen, siehe den über 40 Jahre alten Erstattungsbetrag für einen Rollstuhl, gleichbleiben.
Ich war echt schockiert, als ich diesen niedrigen Erstattungsbetrag für einen Rollstuhl sah!

Organisator

Zitat von: Egge2206 in Heute um 13:311 Person PKV A13 dürfte niedriger sein als GKV Beitrag

logisch. Weil eine in der Regel gesunde Person nur ihre eigenen Risiken versichert.
In der GKV ist die Versichertenschaft in der Regel weniger gesund als die Beamtenschaft und dort sind auch viele Leistungen inkludiert, die es in der PKV nicht gibt. Wie Familienversicherung, Rehabehandlungen usw.

Ansonsten nur mal so zum Thema Ungerechtigkeit - warum bezahlt der Beamte A8 den gleichen Beitrag wie der Beamte A16 ;)

Hortensie

Zitat von: Organisator in Heute um 13:59Ansonsten nur mal so zum Thema Ungerechtigkeit - warum bezahlt der Beamte A8 den gleichen Beitrag wie der Beamte A16 ;)
Vielleicht weil noch kein Beamter vorm BVerfG dagegen geklagt hat? Oder gibt es dazu ein Urteil?

Denn wenn man die Regelungen zu den Beamtengehältern ansieht, so erkennt man, dass die übrigen Vergütungen auch von der Belastung abhängen. Klares Beispiel dafür sind die Kinder- und Verheiratetenzuschläge bei den Gehältern.
Daher wäre es nur logisch, wenn die Beiträge zur KV an die Höhe des Gehaltes gekoppelt werden, ggf. mit Ermäßigung bei mehr als x-Kindern.

Gewerbler

Der Beitrag zur PKV hängt aber eben vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand und den Leistungen ab und gerade nicht vom Einkommen. Das kann halt im Einzelfall dann von Vor- oder Nachteil sein, je nachdem.

Und bezüglich des Beispiels mit dem Rollstuhl: Wenn das ein geschlossener Hilfsmittelkatalog ist, in dem noch dazu Maximalbeträge genannt sind, dann ist es eben so. Warum sollte die Versicherung die Beträge ohne Not erhöhen? Es gibt genauso Verträge, in denen keine festen Zahlen stehen und die dann auch andere Dinge bezahlen. Natürlich ist es aber nicht so einfach, da dann später zu wechseln.
Aus deiner Sicht sehr ärgerlich, aus Sicht der Versicherung war es clever.

Bei mir sind bspw. Hörgeräte auf 2000,- € (= 100%) pro Ohr gedeckelt. Wenn die dann in 30 Jahren ein Vielfaches kosten, werde ich wohl damit auch leben müssen. Oder auf Beihilfeergänzung hoffen oder halt nix mehr hören.

MoinMoin

Zitat von: Hortensie in Heute um 13:43Bei meiner PKV ist es dann aber noch so, dass diese sehr wohl und oft jedes Jahr die Beiträge deutlich erhöht, dass aber die Leistungen, siehe den über 40 Jahre alten Erstattungsbetrag für einen Rollstuhl, gleichbleiben.
Ja, man schließt bei der PKV einen Vertrag ab, der in der Regel lebenslang gültig ist.
In der GKV werden hingegen durchaus Dinge rausgenommen und nicht mehr bezahlt, dass kann dir bei deinem Bestandsvertrag bei der PKV nicht passieren. Wenn man mehr Leistung will wie man ursprünglich vereinbart hat, dann muss man bei der PKV eben dieses "nachbestellen", natürlich mit dem Manko, dass man zumeist auch mehr bezahlen muss (logischerweise).
"Automatische" Änderungen im PKV Vertrag gibt es idR nur, wenn sich gesetzliche Dinge ändern.
Und wenn der Erstattungsbetrag für Rollstühle nicht dynamisiert ist, dann ist es auch nicht verwunderlich, wenn er gleichbleibt, dass ist dann genau das was man vertraglich vereinbart hat.
Klar kann man nicht erwarten, dass man solche Dinge im Blick hat und man da von der Versicherung "veräppelt" wird.

MoinMoin

Zitat von: Organisator in Heute um 13:59dort sind auch viele Leistungen inkludiert, die es in der PKV nicht gibt. Wie Familienversicherung, Rehabehandlungen usw.
Ich würde es mal so formulieren:
dort sind auch viele Leistungen in dem einem Vertrag inkludiert, die in der PKV gesondert versichert werden müssten, bzw. die in den Standardverträgen nicht drin sind. Wie Familienversicherung, Rehabehandlungen usw.
Aber auch PKVen zahlen Rehabehandlungen, wenn man es vertraglich vereinbart hat. Man bekommt halt das, was man bestellt.

MoinMoin

Zitat von: Hortensie in Heute um 14:25Daher wäre es nur logisch, wenn die Beiträge zur KV an die Höhe des Gehaltes gekoppelt werden, ggf. mit Ermäßigung bei mehr als x-Kindern.
Ja, das Prinzip nennt sich GKV.

Aber die Mehrheit der Beamten wollen nicht einen Umbau des Systems in diese Richtung.


MoinMoin

Zitat von: Gewerbler in Heute um 14:43Und bezüglich des Beispiels mit dem Rollstuhl: Wenn das ein geschlossener Hilfsmittelkatalog ist, in dem noch dazu Maximalbeträge genannt sind, dann ist es eben so. Warum sollte die Versicherung die Beträge ohne Not erhöhen? Es gibt genauso Verträge, in denen keine festen Zahlen stehen und die dann auch andere Dinge bezahlen. Natürlich ist es aber nicht so einfach, da dann später zu wechseln.
Aus deiner Sicht sehr ärgerlich, aus Sicht der Versicherung war es clever.
Eben es gibt Tarife, die haben einen offener Hilfsmittelkatalog und andere einen geschlossenen.
Es gibt welche die Zahlen 90% oder 100% und andere zahlen bis zu x€ und dieses x bleibt bis zum Tod gleich.

Das sind alles Fallen in die man reingerät, weil man natürlich beim Abschluss komplett damit überfordert ist zu überblicken, was man da eigentlich bestellt.

Man wird halt -wie so oft- bei Versicherungen veräppelt.

Das ist halt der Vor und der Nachteil bei der PKV, man hat die "freie" Wahl.
In der GKV hast du nur sehr sehr geringe Wahlmöglichkeiten, was das Angebot angeht.


Hortensie

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:09Aber auch PKVen zahlen Rehabehandlungen, wenn man es vertraglich vereinbart hat. Man bekommt halt das, was man bestellt.

Als ich meinen inzwischen sehr alten Vertrag mit der PKV abschloss, wurde mir gesagt, dass ich insgesamt den besten, damals geltenden Tarif habe. Ich habe das auch sehr, sehr lange geglaubt, bis ich irgendwann nach Leistungen suchte bzw suchen musste, die ich wegen zwischenzeitlichen aufgetretenden Erkrankungen künfig benötigen werde.
Ein Tarifwechsel ist aber wegen der Auflage einer Gesundheitsprüfung kaum interessant.
Bei Vertragsschluss war das Wort "Reha" meiner Erinnerung noch in keinem KV-Standard-Vertrag.
Ich weiß, dass auch andere Versicherte mit solch älteren Verträgen keine Reha bezahlt bekommen oder wenn, nur in geringem Umfang aus Kulanz.
Dumm gelaufen für mich ...

Hortensie

Zitat von: Gewerbler in Heute um 14:43Der Beitrag zur PKV hängt aber eben vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand und den Leistungen ab und gerade nicht vom Einkommen. Das kann halt im Einzelfall dann von Vor- oder Nachteil sein, je nachdem.

Und bezüglich des Beispiels mit dem Rollstuhl: Wenn das ein geschlossener Hilfsmittelkatalog ist, in dem noch dazu Maximalbeträge genannt sind, dann ist es eben so. Warum sollte die Versicherung die Beträge ohne Not erhöhen? Es gibt genauso Verträge, in denen keine festen Zahlen stehen und die dann auch andere Dinge bezahlen. Natürlich ist es aber nicht so einfach, da dann später zu wechseln.
Aus deiner Sicht sehr ärgerlich, aus Sicht der Versicherung war es clever.

Bei mir sind bspw. Hörgeräte auf 2000,- € (= 100%) pro Ohr gedeckelt. Wenn die dann in 30 Jahren ein Vielfaches kosten, werde ich wohl damit auch leben müssen. Oder auf Beihilfeergänzung hoffen oder halt nix mehr hören.
An das bei mir jetzt schon nötige Hörgerät habe ich noch nicht gedacht. Ich habe den Beihilfeergänzungstarif, der das hoffentlich abfedern wird.

MoinMoin

Zitat von: Hortensie in Heute um 15:40Bei Vertragsschluss war das Wort "Reha" meiner Erinnerung noch in keinem KV-Standard-Vertrag.
Ist es auch heute noch nicht.
Zitat von: Hortensie in Heute um 15:40Ich weiß, dass auch andere Versicherte mit solch älteren Verträgen keine Reha bezahlt bekommen oder wenn, nur in geringem Umfang aus Kulanz.
Dumm gelaufen für mich ...
Ja, leider kommt man erst im Schadensfall auf die Idee, dass man seinen Vertrag hätte anpassen sollen. Absolut ärgerlich und ich finde da hätte der Staat schon längst entsprechende Informationspflichten den PKVen auferlegen müssen.

Karsten

Apropos Gerechtigkeit:

Die Bundesregierung plant, die Einschnitte aus dem kürzlich verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  ,,wirkungsgleich" auf die Beihilfe für Beamte zu übertragen. Dies wurde von allen Bundesländern eingefordert.

Das Bundesinnenministerium (BMI) bereitet aktuell eine entsprechende Verordnung vor, um das Beihilferecht an die gesetzlichen Sparmaßnahmen anzupassen.

Leistungen:

Die Kürzungen greifen im Wesentlichen in drei Bereichen:
• Höhere Eigenbehalte / Zuzahlungen: Die Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel werden erhöht, um sie an das Niveau der gesetzlich Versicherten anzupassen (in der GKV steigen die Zuzahlungen ab 2027 auf 7,50 € bis 15 € pro Mittel).
• Kürzungen beim Zahnersatz: Die Beihilfefähigkeit von Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandlungen wird abgesenkt. Dies entspricht der GKV-Kürzung, bei der die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte sinken.
• Streichung von Homöopathie: Homöopathische und anthroposophische Behandlungen fliegen aus dem Leistungskatalog der Beihilfe, so wie sie auch in der GKV nicht mehr standardmäßig erstattet werden.

Versicherungsrecht:
Verschärfung bei berücksichtigungsfähigen Ehepartnern
In der GKV wird die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten eingeschränkt (stärkere finanzielle Eigenbeteiligung). Für den Beamtenbereich bedeutet die geplante Übertragung, dass der Dienstherr künftig nicht mehr im bisherigen Umfang für die Krankheitskosten von berücksichtigungsfähigen Ehepartnern aufkommt, der Beamte und Pensionär soll dieses Risiko über die PKV nachversichern können. Der Beihilfesatz für den Beamten selbst bleibt vorerst unangetastet.

Tolgrim

Zitat von: Karsten in Heute um 16:05Versicherungsrecht:
Verschärfung bei berücksichtigungsfähigen Ehepartnern
In der GKV wird die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten eingeschränkt (stärkere finanzielle Eigenbeteiligung). Für den Beamtenbereich bedeutet die geplante Übertragung, dass der Dienstherr künftig nicht mehr im bisherigen Umfang für die Krankheitskosten von berücksichtigungsfähigen Ehepartnern aufkommt, der Beamte und Pensionär soll dieses Risiko über die PKV nachversichern können. Der Beihilfesatz für den Beamten selbst bleibt vorerst unangetastet.

Wie sollte das eigentlich genau laufen? Streicht man die Beihilfe für Ehepartner komplett, dann müsste ja statt beispielsweise bislang 30% Restkostenversicherung (ja nach Beihilferecht natürlich unterschiedlich im Detail) eine private Vollversicherung abschließen für den Partner. Da werden einige dann aber ordentlich staunen über die monatlichen Kosten. Oder würde man den Ehepartnern, die aus der Beihilfe rausfliegen, wenigstens die Möglichkeit einräumen, in die GKV zu wechseln? Fragen über Fragen.

sigmazero

#74
Zitat von: MoinMoin in Heute um 07:49Nach Abzug seiner PKV Kosten!
Die Höhe seines Nettolohns sind so bemessen, dass er davon die PKV Kosten die er tragen muss bezahlen kann und danach noch amtsangemessen alimentiert ist!
Kuckst du BVerfG.

Also wenn er kein PKV mehr zahlen muss, dann hätte er mehr zur Verfügung stehendes Netto, ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Ergo: Wenn es "Gerecht" zugehen soll, dann muss der Beamte nach einem Wechsel in die GKV genauso viel Netto haben wie er jetzt Netto minus PKV hat.


Und nur zum Verständnis, ich bin in der PKV! Ich zahle auch von meinem Netto!! die PKV!
Also ich verstehe nicht was du da nicht verstehst.


wenig später schreibst du jetzt

Zitat von: MoinMoin in Heute um 12:56Sollte die GKV mehr Geld verschlingen als deine PKV, dann müsste du auch mehr Sold bekommen.
Sollte es weniger verschlingen (insbesonder mit Familie) dann könnte man auf die Idee kommen, das dein Sold gekürzt werden könnte.

das ist doch genau das, das ich schrieb! die GKV verschlingt mit ihrem prozentualen Anteil deutlich mehr als die PKV - diese Lücke müsste berücksichtigt werden. Dann wäre dieser Punkt für mich auch komplett erledigt. Bei Familien wäre ich sogar mit einer Kürzung einverstanden, wenn (!) da eine Familienversicherung greift. Bei Pensionären wäre eine Erhöhung dann eben auch vertretbar, kurzum müsste der aktuelle PKV-Beitrag eingefroren werden und an die GKV abgegeben werden - dazu eben ein schrittweise Erhöhungssystem über die nächsten Jahrzehnte (als Denkmodell). Dann müsste nur irgendwie sichergestellt werden, dass neue und im System befindliche Beamte irgendwie gleichgestellt sind - sonst wird's ja niemand mehr machen wollen ...

Das das Land in die Besoldung eine PKV einbezieht mag stimmen, aber sicherlich nicht zu exakt dem Teil, den wir dafür bezahlen.