[HB] Besoldungsrunde 2025-2028 Bremen

Begonnen von Zauberberg, 17.02.2026 06:19

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Euter

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 24.09.2026 10:22Sollte es dann mal irgendwann zu einer Umsetzung kommen, sind die Hälfte aller Beamten bereits weggestorben. Vielleicht ist dies ja die Kalkulation der Politik.
Nein, es hätten dann Empfänger:innen von Hinterbliebenenversorgung den Anspruch.

yogiii

Dass von 100 % vielleicht 30 % Widerspruch einlegen und insgesamt vllt. 5 % klagen und wie viele Hinterbliebenen davon dann die Hinterbliebenen einen Prozess weiterführen...!?!

Ich möchte auch nichts unterstellen. Ich möchte aber auch selber ein amtsangemessenes Leben führen (und nicht meine Hinterbliebenen). Und das auch nicht erst in 10 Jahren. Ich erinnere an den alten butenunbinnen-Beitrag, wo die Kollegin seit 10 Jahren wartet:
https://www.butenunbinnen.de/videos/dgb-gewerkschaft-urteil-bundesverfassungsgericht-beschluss-100.html

PS: Ich kenne an meiner Dienststelle übrigens keine weitere Person, die Klage eingereicht hat. Ist natürlich nicht repräsentativ.

KlaupHB

Zitat von: Euter in 24.09.2026 05:05Gesetz gestern Abend in erster Lesung beschlossen. Morgen ist das Thema im HaFa und im November erneut in der BBü zur zweiten Lesung.

Verstehe ich es richtig, dass eine Auszahlung mit den Novemberbezügen nicht möglich sein wird?

Auch wenn für eine Vorgriffszahlung grundsätzlich bereits eine entsprechende Grundlage besteht und die zweite Lesung der Gesetzesänderung meines Erachtens insoweit nicht entscheidend ist, ist die zweite Lesung des Nachtragshaushalts maßgeblich, damit Performa die Auszahlung umsetzen kann.

Das würde bedeuten, dass wir mindestens bis zu den Dezemberbezügen warten müssten. Ich hoffe daher sehr, dass Performa bereits mit den erforderlichen Programmierungs- und Vorbereitungsarbeiten beauftragt wurde, damit sich die Auszahlung nicht womöglich noch bis ins neue Jahr verzögert. Gerade mit Blick auf die anstehende Bürgerschaftswahl wäre eine solche Verzögerung natürlich äußerst unglücklich.

Euter

Ich bin immer über die grosse Unwissenheit der bremischen Beamten verwundert. Natürlich braucht es eine zweite Lesung für ein Gesetz in der BBü. Im Anschluss muss es natürlich noch veröffentlicht werden durch die Senatskanzlei. Theoretisch könnte PN eine Auszahlung vorbehaltlich einer gesetzlichen Grundlage schon tätigen, aber da es keinen Haushalt dafür gibt und die Summen im Einzelfall höher sind, gehe ich persönlich nicht davon aus.

Zauberberg

Ich denke wir können hier spekulieren oder mit Gesetzen untermauern. Zurechtweisen oder streiten halte ich baer für nicht angebracht, denn eigentliuch haben wir hier doch das gleiche Intertesse.
Schön wäre es, wenn die Performa oder der Senator auf Ihrer Website einfach mal aktuell informieren würde, wie der Stand der Dinge ist.

KlaupHB

Zitat von: Euter in 24.09.2026 19:33Ich bin immer über die grosse Unwissenheit der bremischen Beamten verwundert. Natürlich braucht es eine zweite Lesung für ein Gesetz in der BBü. Im Anschluss muss es natürlich noch veröffentlicht werden durch die Senatskanzlei. Theoretisch könnte PN eine Auszahlung vorbehaltlich einer gesetzlichen Grundlage schon tätigen, aber da es keinen Haushalt dafür gibt und die Summen im Einzelfall höher sind, gehe ich persönlich nicht davon aus.

Es besteht eine Grundlage im Haushaltsgesetz, um eine Vorgriffsszahlung vorbehaltlich der Gesetzesverkündung leisten zu können, aber das wird wohl ohne gegebenen Haushalt schwierig. Genau das war der Kern meiner Aussage bzw. Frage zum Nachtragshaushalt. Dass ein Gesetz erst nach erfolgreichem Beschluss (1. und 2. Lesung) verkündet wird, ist mir bewusst. Danke trotzdem für die geistreiche Belehrung.