Teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung

Begonnen von lianeseis, 24.09.2026 08:58

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Zitat von: Vollstrecker in 25.09.2026 11:00Ein guter Personalrat oder ein durchaus mitarbeiterfreundliches Personalamt wissen, dass zwingend dienstliche Gründe eine sehr hohe Hürde sind und man es besser genehmigen als ablehnen sollte.
Es soll aber auch Stellen geben, die glauben, dass es für zwingende dienstliche Gründe reicht zu sagen, dass man zu wenig Personal hat.

Mmmhh....Tag Frei gestrichen, weil Personalmangel. Wenn man sich krankmeldet...was dann? Manche Ablehnungen sind so schwachsinnig, vor allem, wenn es sich nur um einen Tag dreht.

Nochmal: die grundsätzliche Beantragung der (bis zu 3) Umwandlungstage kann gar nicht abgelehnt werden. Der Anspruch auf bis zu 3 Tage entsteht automatisch durch die Geltendmachung durch den Arbeitnehmer.

Nur bei den Beantragung der konkreten freien Tage könnte überhaupt eine Ablehnung (bei dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen) in Betracht kommen.
Da aber die einzelnen konkreten freien Tage erst für 2027 beantragt werden können, kommt hier eine Ablehnung jetzt noch gar nicht in Betracht.

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Zitat von: Bubi11 in 25.09.2026 07:02Wir haben 38,5 Stunden und sind ein Regiebetrieb eines Regierungsbezirks in Bayern.

Wir haben das nun anders gelöst wer das unbedingt wollte.
Die Mitarbeiter haben ihre Wochenarbeitszeit um 1 Stunde reduziert und arbeiten trotzdem normal weiter. Somit bauen sie  Überstunden auf die sie dann abbauen können. Hätten sie vorher auch schon machen können aber jetzt haben wir das den Mitarbeitern aktiv angeboten.

Die 38,5 Stunden deuten schon sehr darauf hin, dass ihr unter den Geltungsbereich des BT-K fallt. Seid ihr ein Krankenhaus oder eine Klinik?
Dann werden auch alle Verwaltungsmitarbeitenden und gewerblich-technischen Mitarbeitenden unter den BT-K fallen. Dann ist es auch richtig, dass es keine Tauschtage gibt. Bis EG 8 bekommen dann alle dieses Jahr schon 90 % JSZ.

Bubi11

Ja genau so ist es. Wir sind eine Klinik dann kann das durchaus so sein. Sollte aber die Personalabteilung eigentlich wissen und gleich so kommunizieren und nicht erst sagen das es nicht geht wenn die Leute schon beantragt haben.
Das war ja im Grunde gleich zu Beginn bekannt. Auch der Betriebsrat hätte so etwas wissen können meiner Meinung nach wenn er denn Kompetent wäre. Leider ist das ja bei uns auch nicht der Fall.

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Zitat von: Bubi11 in Gestern um 08:49Ja genau so ist es. Wir sind eine Klinik dann kann das durchaus so sein. Sollte aber die Personalabteilung eigentlich wissen und gleich so kommunizieren und nicht erst sagen das es nicht geht wenn die Leute schon beantragt haben.
Das war ja im Grunde gleich zu Beginn bekannt. Auch der Betriebsrat hätte so etwas wissen können meiner Meinung nach wenn er denn Kompetent wäre. Leider ist das ja bei uns auch nicht der Fall.


Da ich tagtäglich mit verschiedenen Personalabteilungen und Personal- und Betriebsräten zu tun habe: Was die alles nicht wissen, was sie aber eigentlich wissen müssten, ist echt unglaublich.

Bubi11

Schlimm wird es aber wenn sogar der Leiter nichts weiß oder die zuständige höhere Behörde.
Manchmal ist es zum verzweifeln.


ohjeee

Zitat von: Bubi11 in 25.09.2026 10:46Also wir sind definitiv TVöd VKA.
Personalabteilung sagt wir sind vermutlich im BT-K aber sicher wissen sie das nicht. Irgendwie weiß keiner wen man da fragen kann  :o
Ganz gr0ßes Kino bei uns. Der Leiter kommt ja von einem Personaldienstleister war also Personaldisponent mit Studium und Bachlor. Aber keine Ahnung von TVÖD. Und so geht es auch den Sachbearbeitern. Die sagen das hat immer der Leiter gemacht. Aber der "Alte" ist schon seit 8 Jahren in Rente und alle nachher hatten keine Ahnung vom TVÖD.
WTF... was es nicht alles gibt. Sowas kann ich höchstens in kleinen Personalverwaltungen verstehen, bei denen der Personalsachbearbeiter nicht nur Personal, sondern nebenher auch noch Vorzimmer, Standesamt und Bauverwaltung mit macht. Dass der nicht so tief im Thema steckt, geschenkt. Aber bei einem Betrieb mit über 2.000 MA sind mit Sicherheit einige MA ausschließlich mit Personalrecht betraut, da kann und muss man es doch erwarten, dass die wissen was Sache ist?!
Vom VKA gibts übrigens eine Handreichung, auch mit Beispielen zu den Tauschtagen etc. Liegt nicht einmal das vor?

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Bei uns steht drin, dass TVD-VKA gilt, oder bei den Erzieherinnen der TVöD-SuE,... Dann hast du doch deine Basis, angefangen von Bezahlung, über Wochenarbeitszeit, sonstige tarifliche Regelungen...
Es gibt ja

ohjeee

Zitat von: Bubi11 in 25.09.2026 07:02Wir haben 38,5 Stunden und sind ein Regiebetrieb eines Regierungsbezirks in Bayern.

Wir haben das nun anders gelöst wer das unbedingt wollte.
Die Mitarbeiter haben ihre Wochenarbeitszeit um 1 Stunde reduziert und arbeiten trotzdem normal weiter. Somit bauen sie  Überstunden auf die sie dann abbauen können. Hätten sie vorher auch schon machen können aber jetzt haben wir das den Mitarbeitern aktiv angeboten.

Verstehe ich das richtig, dass die Lösung nun ist, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsvertrag um ca 2,5% reduzieren, weniger Geld bekommen, nunmehr Teilzeit arbeiten um Gleitzeit aufbauen zu können, die sie dann (vielleicht) irgendwann abgleiten können? Alter Schwede... was ein Saftladen.
Die 3 Tauschtage haben sie aber trotzdem, schon klar, oder?