Gerechtigkeitsproblem im dualen Krankenkassensystem

Begonnen von sigmazero, 21.09.2026 17:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in 29.09.2026 19:05In einer Mischehe darf der Beamte keinen Sonderurlaub nehmen?

Mischehe: Vater (Beamter, PKV/Beihilfe), Mutter (Angestellt, GKV) und Kinder (PKV/Beihilfe) (oder anders herum)

In dieser Konstellation kann der Beamte natürlich so viel Sonderurlaub nehmen, wie er darf. Das Problem ist, dass die Mutter es eben nicht kann, da die Kinder in der PKV versichert sind und es keine Kinderkrankentage gibt - übrigens auch keine Mutter/Kind Kur! (oder anders herum)

Natürlich wäre eine Option, die PKV als "Grundversicherung" abzuschaffen, dann müsste die Beihilfe 100% übernehmen und da wäre ich wieder an dem Punkt, wo ich sagen: das wird teurer als jetzt.

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in 29.09.2026 19:22ich glaube wir missverstehen uns - niemand sagt doch,
So scheint es.
Zitatdass Beamte ein Recht auf eine PKV haben sollten. Es ist das Problem der Fürsorgepflicht im Beamtentum, das doch weiterhin gelten wird.
Und ich sehe absolut kein Problem bei der Fürsorgepflicht darin, wenn der zukünftige Beamte eine pauschale Beihilfe und GKV anstelle individuelle Beihilfe und PKV haben.
Ich verstehe nicht wo da die Fürsorgepflicht betroffen sein soll.
ZitatUnd warum sollte die Allgemeinheit (nicht du, nicht ich), dass Beamte weiterhin unendlich viele Krankentage haben dürfen?
Hat er doch auf dem Papier, nach 3(6?) Monaten kann doch die Dienstfähigkeit festgestellt werden und der Beamte in den vorübergehenden Ruhestand versetzt werden.
Der Grund: Lebenslange Alimentierung.

ZitatIn welcher Kommission der Umstrukturierung würde so etwas nicht auf den Tisch kommen?
Nun das wäre kein Aufgabe einer solchen Kommission. Den hat nichts mit KV zu tun.
Und am Ende der Deal ist doch:
Besondere Dienst und Treueverhältnis vs lebenslange Alimentierung



Aber ich höre raus, dass du der Meinung bist, wenn die am Privileg PKV drehen, dann stellen sie alles in Frage.
Sehe ich persönlich nicht so.

Organisator

Zitat von: sigmazero in 29.09.2026 19:26Das Problem ist, dass die Mutter es eben nicht kann, da die Kinder in der PKV versichert sind und es keine Kinderkrankentage gibt - übrigens auch keine Mutter/Kind Kur! (oder anders herum)

Natürlich kann die Mutter Sonderurlaub nehmen, nur eben ohne Lohnersatzleistungen durch die GKV.

sigmazero

Zitat von: Organisator in Gestern um 16:15Natürlich kann die Mutter Sonderurlaub nehmen, nur eben ohne Lohnersatzleistungen durch die GKV.

genau - unbezahlten Urlaub, weil das Kind krank ist.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:15Aber ich höre raus, dass du der Meinung bist, wenn die am Privileg PKV drehen, dann stellen sie alles in Frage.
Sehe ich persönlich nicht so.

genau - das ist der gleiche Grund, warum sich niemand an die Reform des Beamtentums traut, warum sonst sollte als Beispiel die Lehrerdienstordnung in S-H aus dem Jahr 1950 noch gültig sein.

Organisator

Zitat von: sigmazero in Gestern um 17:39genau - unbezahlten Urlaub, weil das Kind krank ist.

Korrekt, ganz nach dem Charakter einer Sozialleistung die hinsichtlich der Bedürftigkeit ausgelegt ist.

sigmazero

Zitat von: Organisator in Gestern um 18:07Korrekt, ganz nach dem Charakter einer Sozialleistung die hinsichtlich der Bedürftigkeit ausgelegt ist.

weil andere weniger Bedürftige dann 10 Tage bekommen? Ich zeige hier nur ein weiteres Beispiel für die Nachteile von einer PKV auf ...

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 17:42genau - das ist der gleiche Grund,
Also bist du dann doch mit mir einer Meinung, dass man das pauschale Beihilfesystem inkl. GKV Zwang ohne Probleme einführen kann und da dem nichts GG mäßig im Wege steht.

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 17:39genau - unbezahlten Urlaub, weil das Kind krank ist.
Also mW bekommen die Beamte bei uns beim Sonderurlaub wg. Kinderkrank weiter Geld.
Die Angestellten die in der PKV sind jedoch nicht.

Also beklagst du, dass bei einer Mischehe (Beamte/GKV) nicht die Wahlfreiheit besteht, welcher Elternteil zu hause bleibt, wenn das Kind in der PKV versichert ist, weil nur der Beamte weiterhin Geld bekommt???

Stell dir vor bei einer Mischehe bei Angestellten (PKV/GKV) bekommen beide nix, da habe sie wieder die Wahlfreiheit  8) .

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:23Also bist du dann doch mit mir einer Meinung, dass man das pauschale Beihilfesystem inkl. GKV Zwang ohne Probleme einführen kann und da dem nichts GG mäßig im Wege steht.

es ist eine Frage nach der Größe des "nichts" - da es aktuell auch nicht in jedem Bundesland eine pauschale Beihilfe gibt (das wird auch einen berechtigten Grund haben) und diese auch in jedem bisherigen Bundesland eh nur für neue Beamte gilt.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:30Also mW bekommen die Beamte bei uns beim Sonderurlaub wg. Kinderkrank weiter Geld.
Die Angestellten die in der PKV sind jedoch nicht.

Also beklagst du, dass bei einer Mischehe (Beamte/GKV) nicht die Wahlfreiheit besteht, welcher Elternteil zu hause bleibt, wenn das Kind in der PKV versichert ist, weil nur der Beamte weiterhin Geld bekommt???

Stell dir vor bei einer Mischehe bei Angestellten (PKV/GKV) bekommen beide nix, da habe sie wieder die Wahlfreiheit  8) .

ich beschreibe es gern nochmal: der Vater (Beamter) bekommt natürlich Sonderurlaub und seine Besoldung weiter gezahlt, habe ich nie anders beschrieben. In der PKV wird es auch nicht gezahlt, habe ich auch nie anders behauptet.

es erscheint mir, dass du keine Kinder hast? es geht mir nicht um die "Wahlfreiheit", sondern um die gesamten Kinderkrankentage PRO Familie, die ja ergo bei 10 Tagen PRO Elternteil und daher bei 20 Tagen PRO Familie liegt - das trifft natürlich weder auf PKV/GKV noch auf Beamte/GKV zu, dass es die PKV/GKV noch schlechter betrifft, ist doch ein weiteres Kostenargument bei einer Grundversicherung. Wie scheinheilig es jetzt ist eine Ungerechtigkeit mit einer anderen gut heißen zu wollen. Wenn man davon betroffen ist, gerade mit jungen Kindern, ist es unfair.

Dazu ergänzend kommt noch das "Gegenteil deiner Wahlfreiheit", dass du das ja mal dem Dienstherren erklären kannst, dass nun ausschließlich der Beamte kindekrank sein kann, weil er nur das Geld bekommt ...


und bitte einen entscheidenden Punkt nicht vergessen: nicht alle Beamten haben grundsätzlich einen hohen Sold, alle Angestellten in der PKV verdienen ja ca. 80.000€ aufwärts.