Grundsicherung Hamburg (Bezirksämter) Zulage?

Begonnen von MoinHH26, Heute um 07:39

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MoinHH26

Guten Morgen,

wer kann mir beantworten, ob Sachbearbeiter in der Grundsicherung in Hamburg (SGB XII in den Bezirksämtern) die Zulage für bürgernahe Dienstleistungen erhalten?

Ich freue mich über Rückmeldungen.

LG
Simon

Organisator

Zitat von: MoinHH26 in Heute um 07:39Guten Morgen,

wer kann mir beantworten, ob Sachbearbeiter in der Grundsicherung in Hamburg (SGB XII in den Bezirksämtern) die Zulage für bürgernahe Dienstleistungen erhalten?

Ich freue mich über Rückmeldungen.

LG
Simon

Google liefert da eindeutige Antworten samt Begründung und Fundstellen. Schau mal rein ;)

Rowhin

Wenn man das tut antwortet die wundervolle Google KI, die bei 99.5% der Suchanfragen überhaupt nicht überflüssig ist und das eigentliche Suchergebnis verdeckt einem übrigens folgendes:

ZitatJa, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Grundsicherung (SGB XII) in den Hamburger Bezirksämtern erhalten die Hamburg-Zulage für bürgernahe Dienstleistungen.
Der im August 2026 in Kraft getretene Tarifvertrag sieht vor, dass Beschäftigte der Hamburger Verwaltung, die im unmittelbaren und überwiegenden Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern arbeiten, diese finanzielle Anerkennung erhalten. Die Arbeitsplätze in den Bezirksämtern und sozialen Dienstleistungszentren fallen explizit unter diese Definition der bürgernahen Dienste.
Die Höhe der Zulage (für Vollzeitkräfte, Teilzeit anteilig) staffelt sich wie folgt:
• 100 Euro monatlich rückwirkend ab dem 1. Februar 2026
• 115 Euro monatlich ab dem 1. Mai 2027
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Bürgerkontakt nicht bereits durch eine andere spezifische Zulage (wie z. B. die SuE-Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst, für die es gesonderte Sätze gibt) abgedeckt ist. Da die klassische Sachbearbeitung im SGB XII in der Regel nach dem normalen TV-L (ohne SuE-Zulage) vergütet wird, greift hier die reguläre bürgernahe Zulage.