Stundenschreibung Online Seminar

Begonnen von Harastd, Gestern um 12:25

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Harastd

Hallo zusammen,

da es mir bei meinem Arbeitgeber noch niemand sagen kann.

Ich arbeite in einer Gemeinde und hatte Seminare online, Dauer 6 Stunden.

Meine Sollzeit sind 7,48. (Vollzeit)

Wie läuft das bei euch?
Bekommt ihr die Sollzeit oder nur tatsächliche?

Vielen Dank!

JahrhundertwerkTVÖD

Was spricht dagegen, die restliche Sollarbeitszeit mit Arbeit (z.B Homeofficetätigkeit) zu erfüllen?

Folgend meldet man sich für  ein 2 Stunden Online Seminar und die restliche Sollarbeitszeit soll doch der Arbeitgeber einfach so vergüten, oder?

Harastd

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Gestern um 12:37Was spricht dagegen, die restliche Sollarbeitszeit mit Arbeit (z.B Homeofficetätigkeit) zu erfüllen?

Folgend meldet man sich für  ein 2 Stunden Online Seminar und die restliche Sollarbeitszeit soll doch der Arbeitgeber einfach so vergüten, oder?

Das ging leider nicht da wir keinen Laptop mehr zur Verfügung hatten und ich dir Schulung via Link am privaten Laptop machte.

Harastd

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Gestern um 12:37Was spricht dagegen, die restliche Sollarbeitszeit mit Arbeit (z.B Homeofficetätigkeit) zu erfüllen?

Folgend meldet man sich für  ein 2 Stunden Online Seminar und die restliche Sollarbeitszeit soll doch der Arbeitgeber einfach so vergüten, oder?

Und das Seminar dauerte eben 6 Stunden und nicht 2.

MoinMoin

Zitat von: Harastd in Gestern um 12:25Hallo zusammen,

da es mir bei meinem Arbeitgeber noch niemand sagen kann.

Ich arbeite in einer Gemeinde und hatte Seminare online, Dauer 6 Stunden.

Meine Sollzeit sind 7,48. (Vollzeit)

Wie läuft das bei euch?
Bekommt ihr die Sollzeit oder nur tatsächliche?

Vielen Dank!
Bei uns läuft das so, wie es bei uns in der DV geregelt ist.
Wenn man Homeoffice macht und ein Online-Seminar nicht im Büro macht, sondern zu Hause, dann wird einem nach der Homeoffice Regelung immer die geleistete Arbeitszeit angerechnet (hier also 6+"Rüstzeit").
Wenn man im Homeoffice sonst nichts arbeiten kann, dann muss man so ein Online-Seminar halt im Büro machen, wenn man nicht mit Minus raus gehen will.

Organisator

Zitat von: Harastd in Gestern um 12:25Hallo zusammen,

da es mir bei meinem Arbeitgeber noch niemand sagen kann.

Ich arbeite in einer Gemeinde und hatte Seminare online, Dauer 6 Stunden.

Meine Sollzeit sind 7,48. (Vollzeit)

Wie läuft das bei euch?
Bekommt ihr die Sollzeit oder nur tatsächliche?

Vielen Dank!

Wenn man 6 Stunden arbeitet werden 6 Stunden Arbeitszeit berücksichtigt. Alles darüber hinaus ist Goodwill des AG oder in internen Regelungen aufgeführt.

Harastd

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:59Bei uns läuft das so, wie es bei uns in der DV geregelt ist.
Wenn man Homeoffice macht und ein Online-Seminar nicht im Büro macht, sondern zu Hause, dann wird einem nach der Homeoffice Regelung immer die geleistete Arbeitszeit angerechnet (hier also 6+"Rüstzeit").
Wenn man im Homeoffice sonst nichts arbeiten kann, dann muss man so ein Online-Seminar halt im Büro machen, wenn man nicht mit Minus raus gehen will.


Ich konnte es leider schlecht im Büro machen da im Einwohnermeldeamt viel Parteiverkehr ist. Naja dann stellen wir uns mal darauf ein, mit einem minus rauszugehen :)