[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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Engel84

Unglaubliches und skandalöses Verhalten was unsere gewählten Volksvertreter hier veranstalten. Im November gibt es keine Plenarsitzungen. Nächste Plenarsitzungswoche ist vom 02.bis 4. Dezember 2026 geplant.
Bedeutet Besoldungserhöhung und Nachzahlungen frühesten im Januar 2027.
Vielen Dank.

CH

Ich kann dazu eigentlich nur sagen,  dass ich enttäuscht bin...

unknown0815

Ich habe folgende Informationen erhalten:

Ablauf wie folgt:
Landesvertretung betont die Wichtigkeit eines Beschlusses für das Oktober Plenum, um in 2026 rechtssicher auszahlen zu können und um Haushaltmittel in 2026 auszuschöpfen, die andernfalls in 2027 nicht zur Verfügung stünden.

Reaktion Linke:
Die Diskussion wird geführt werden müssen und man lässt sich als Souverän nicht unter Druck setzen.

Die Änderungsvorschläge der Linken: Streichung der organisatorischen Verschlechterungen (Streichung AZV, Eintrittsalter, Teilzeit) und zusätzlich eine Nachzahlung für alle rückwirkend bis 2021.

Diese Änderungen gehen in eine erneute - verkürzte - Anhörung.

Insofern wurde das Gesetz nicht durchgewunken, sondern man versucht es seitens der Linken zu verbessern. Die zu erwartenden Mehrkosten für das Land belaufen sich aufgrund der Nachzahlung bis 2021 auf ca. 170 Mio €. Die Linke hält dies für finanzierbar und einen Akt, um Vertrauen der Beamten zumindest teilweise wiederherzustellen.

Anschließend Sondersitzung 04.11. plus Sondersitzung Plenum (noch nicht terminiert).

Was mir allerdings unklar bleibt: wieso stimmen die Regierungsfraktionen für eine erneute Anhörung? Wenn Sie den Vorschlag der Linken nicht nachkommen wollen, dann ist diese Anhörung überflüssig. Oder erleben wir hier die erste aktive Einflussnahme durch die Linke auf Gesetze, nachdem das BSW zerbrochen und die Regierung auf die Unterstützung der Linken angewiesen ist, die diese Anpassung in diesem Sinne zähneknirschend mittragen?

Andernfalls hätte man auch nicht in die Anhörung gehen müssen und das Gesetz unverändert zum Beschluss empfohlen.

Tommiw123

Man mag mich berichtigen, aber war nicht lt. Gesetzentwurf für 2022 und 2023 die Alimentation, gemäß unserer Politiker und LFD, passend in Thüringen?  ::)
Da wird dann nicht viel sein mit Nachzahlungen und daher Vermute ich hier einfach, das es um Stimmen für eine der nächsten Wahlen geht und natürlich um Machtspiele und Einfluss einer Partei. 

Aber ja, ich finde es trotzdem gut, dass der Entwurf nicht einfach durchgewunken wird!

Es bleibt spannend.  ;D

unknown0815

Titelseite Thüringer Allgemeine für morgen zur Zusammenarbeit Regierung und Linke: "...Neben der Verständigung auf Verfahren haben die Vertreter der Fraktionen geklärt, wie das Besoldungsgesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden könnte. Denn der Haushalts- und Finanzausschuss hat es am Donnerstag kurzfristig nicht verabschiedet. Das wäre aber die Voraussetzung für einen Beschluss in der Landtagssitzung nächste Woche gewesen. Der Plan ist jetzt, das Gesetz mit allen Änderungen Anfang November in einem Sonderplenum zu verabschieden, damit die Beamtinnen und Beamten ihre gerichtlich zugesicherten Nachzahlungen bekommen."

unnamed

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ulrike Jary, sprach von einem "Zeitdruck, der uns zwingt, bis Anfang November zu einer Entscheidung zu kommen"

So die Worte in einem Beitrag von N-TV. Dementsprechend sollten wir nun anfang November endlich zu einem Abschluss kommen. Ob Veränderungen kommen (und wenn ja, in welchem umfang) bleibt nun also als einziges abzuwarten.

accipiter

Wenn für alle bis 2021 nachgezahlt werden soll, was man nach der BVerfGE nicht müsste da eine Pflicht nur auf offene Verfahren beschränkt ist, braucht es mE einen Nachtrag, da die HH Mittel im Doppelhaushalt 26/27 hierfür schlicht nicht ausreichen. Davon habe ich allerdings nichts gehört. Zudem sollte sich jeder selbst einmal fragen, warum er im Zweifel keine Rechtsmittel eingelegt hat, um seine Ansprüche zu sichern. Ja und die LINKE. Unter deren Verantwortung wurden doch die verfassungswidrigen Gesetze verabschiedet. Hätte man damals verfassungsgemäß gehandelt, bräuchte es jetzt nicht das Polittheater und weitere Verzögerungen.

unknown0815


Weihnachtsmann

Wenn die Linke eine Staffelung fordert ist damit sicher wieder ein weiter Abschmelzen der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gemeint. Gut wäre die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt aufzuschlagen, sonst nagt die Inflation 11 Monate daran bis zur Auszahlung am Jahresende. Das nützt nur dem Freistaat aber nicht den Beamten.

unnamed

Was kann man sich denn unter einer Staffelung der Jahressonderzahlung vorstellen?
Soll es da so werden, wie bei der Rückzahlung für 2025, wobei A9er und A12er jeweils mehr als 3% Rückzahlung bekommen?

Tommiw123

Zitat von: Tommiw123 in 01.10.2026 19:15....... daher Vermute ich hier einfach, das es um Stimmen für eine der nächsten Wahlen geht und natürlich um Machtspiele und Einfluss einer Partei. 


...und dann lese ich heute diese Überschrift in der Thüringer Allgemeine,
Geheimtreffen zu Verfahrensregeln

Gut das ich da keine Abo habe, sonst würde ich mich wieder nur aufregen.  >:(

Tommiw123

Zitat von: unnamed in 02.10.2026 07:06Was kann man sich denn unter einer Staffelung der Jahressonderzahlung vorstellen?

Bei den Angestellten bekommen die kleineren Gehaltsgruppen etwas "Mehr" an Sonderzahlungen.
Genau genommen, hast du ein höheres Amt inne, übernimmst Verantwortung, bekommst du halt weniger Sonderzahlung. :-D
Arbeit lohnt sich wieder - einmal nicht.

kajenon

Die Thüringer GdP schreibt:

"Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
 
nachdem sich das parlamentarische Verfahren zuletzt verzögert hatte, wurde das Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gestern erneut im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Eine abschließende Beratung konnte jedoch noch nicht erfolgen.

Mittlerweile liegen Änderungsanträge der Koalition sowie der Fraktionen Die Linke und AfD vor. Dabei werden auch zentrale Änderungsbedarfe aufgegriffen, die wir als GdP im bisherigen Verfahren deutlich gemacht haben – insbesondere bei der Frage der Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist nun eine erneute Anhörung vorgesehen.

Der  Wermutstropfen  bleibt  der  Zeitplan: Die Ergebnisse der Anhörung sollen am 4. November im Haushalts- und Finanzausschuss ausgewertet werden. Eine Beschlussfassung durch den Landtag kann somit erst anschließend erfolgen. Nach Angaben der CDU wird deshalb inzwischen auch ein Sonderplenum für erforderlich gehalten.

Entscheidend ist: Das Gesetz soll noch 2026 beschlossen werden. Auch die Auszahlung ist weiterhin für dieses Jahr vorgesehen. Daran hat sich trotz der weiteren Verzögerung nach aktuellem Stand nichts geändert.

Über den weiteren Verlauf halten wir Euch auf dem Laufenden."

unknown0815

#328
Manchmal kann es auch einfach sein. Nachfrage bei der Politik hat zur Klarstellung beigetragen:

Leider kann ich hier irgendwie nicht die PDFs hochladen, daher hier die mit KI zusammengefasste Informationen zu den Anträgen:


Hier ist die Gegenüberstellung der drei vorliegenden Anträge aus dem Haushalts- und Finanzausschuss (HuFA). Sie zeigen das politische Kräftemessen und die Verhandlungsbasis für das anstehende Sonderplenum im November.
1. Vorlage 8/2062 NF – Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
Eingereicht am 29.09.2026 von Ronald Hande und Sascha Bilay
Die Linke greift frontal die Kernkritikpunkte an und will das Gesetz grundlegend umbauen:
 * Streichung aller Arbeitszeitverschlechterungen:
   * Streichung von Artikel 10 Nrn. 1–4: Die Erhöhung der Altersgrenze für den Antragsruhestand auf 63 Jahre und die 75 %-Mindestquote für voraussetzungslose Teilzeit werden komplett gestrichen.
   * Streichung von Artikel 15 und 16: Der ersatzlose Wegfall des Arbeitszeitverkürzungstages (AZV-Tag) wird gestrichen. Die Linke fordert in der Begründung stattdessen, diesen ,,Beamtentag" sogar als ,,Haushaltstag" auf die Tarifbeschäftigten auszuweiten.
 * Nachzahlung für ALLE ab 2021 (Beseitigung des Kläger-Privilegs):
   * Neufassung von § 64 ThürBesG-E: Das Kläger-Privileg wird gekippt. Alle Beamten und Richter erhalten Nachzahlungen für die Jahre 2021 bis 2024 – unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt oder geklagt wurde. (Begründung: Die bisherige Regelung sei eine ,,bodenlose Frechheit" und ein ,,Affront" gegen loyale Bedienstete). Die Zeilen 2008–2020 werden dafür gestrichen.
 * Staffelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
   * Statt pauschal 4,8 % für alle wird die Sonderzahlung sozial gestaffelt:
     * A 6 bis A 9: 6,0 %
     * A 10 bis A 12, W 1, C 1: 4,8 %
     * A 13 bis A 15, R 1, R 2 etc.: 3,6 %
     * A 16, B 2 bis B 5, R 3 bis R 5: 2,4 %
     * B 6 bis B 10, R 6 bis R 8: 1,2 %
 * Keine Verordnungsermächtigung bei Sonderzahlungen: Streichung von Art. 2 Nr. 3, damit künftige Kürzungsbefugnisse zwingend beim Parlament bleiben.
2. Vorlage 8/2166 – Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und BSW-Nachfolger ,,Thüringen. Gerecht")
Eingereicht am 24.09.2026
Dieser Antrag stellt den Versuch der Koalition dar, das Gesetz kurz vor Toresschluss noch mit Detailreparaturen abzusichern – die schmerzhaften Eingriffe bei der Arbeitszeit tastet er jedoch nicht an:
 * AZV-Tag und Teilzeit bleiben verschlechtert: Die Koalition hält an der Streichung des AZV-Tages und an der 75 %-Teilzeitgrenze fest.
 * Verschärfung beim Hinausschieben des Ruhestands (§ 25 Abs. 7 ThürBG): Beamte können auf Antrag nicht mehr ohne Weiteres länger arbeiten; dies wird strikt an das dienstliche Interesse aus Sicht des Dienstherrn gekoppelt.
 * Entpolitisierung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes: Das Amt des Präsidenten des TLVwA wird aus dem Katalog der politischen Beamten (§ 27 ThürBG) gestrichen (keine willkürliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mehr möglich).
 * Auslagerung der Beihilfe (Organleihe & Dritte, §§ 72, 72a ThürBG): Um den massiven Bearbeitungsstau im TLF zu brechen, wird die rechtliche Grundlage geschaffen, Beihilfeanträge und Widersprüche im Wege der Organleihe an externe Träger (z. B. Postbeamtenkrankenkasse) oder Dienstleister auszulagern.
 * Klarstellungen bei Versorgungsbezügen & Sonderzahlung: Präzisere Berechnungsregeln für die Jahressonderzahlung bei Versorgungsempfängern (Mindestversorgung, Ruhensvorschriften, Versorgungsabschläge in § 22a ThürBeamtVG-E).
3. Vorlage 8/2165 – Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion
Eingereicht am 25.09.2026
Die AfD konzentriert sich isoliert auf eine juristische Nachbesserung des ,,Kläger-Privilegs" für die Altjahre 2008 bis 2024:
 * Ausweitung auf alle Widerspruchsführer (ohne Klagezwang): Nachzahlungen für 2008–2024 sollen nicht nur jene rund 1.300 Personen erhalten, die bis zuletzt vor den Gerichten geklagt haben, sondern jeder, der im jeweiligen Kalenderjahr zeitnah Widerspruch eingelegt hat.
 * Bestandskraft bricht nicht: Selbst wenn ein Widerspruch damals bestandskräftig abgelehnt wurde, soll dies einer Nachzahlung nicht entgegenstehen, sofern die Rüge im betreffenden Jahr rechtzeitig erfolgte.
 * Nicht-Rüger gehen leer aus: Wer damals gar keinen Widerspruch eingelegt hat, soll nach dem AfD-Modell für die Jahre 2008–2024 weiterhin leer ausgehen.

Raubvogel

Irgendwie habe ich das Ganze ja in meinen früheren Posts vorausgesagt. Es wird keine Einigung so einfach geben, schon gar nicht mehr, seitdem sich die Mehrheitsverhältnisse so krass verschoben haben. Auch wenn manche hier immer wieder schreiben, dass wir Beamte ja dank der Beschlüsse und Entscheidungen der Gerichte einen Anspruch auf zeitnahe Umsetzung der angemessenen Alimentation haben, braucht es immer noch Landesparlamente, welche diese Gesetze auch beschließen können. Doch daran fehlt es eben gerade in Thüringen und da ist es völlig egal, ob ein Dienstherr laut Urteil etwas tun muss, oder ob das Geld nächstes Jahr nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn es keine Mehrheit gibt, gibt es kein Gesetz und jeder der Parteien wird sich am Ende hinstellen und sagen, dass er ja nichts dafür kann. Es lag natürlich immer an den Anderen und das es dort kein einsehen für die Notwendigkeit und Dringlichkeit gab. So gerne ich an die Anhörung und Sondersitzung im November glauben möchte, so sehe ich doch die großen Differenzen in den Anträgen der Parteien. Wie wollen die da übereinkommen, unabhängig davon das es nicht ausreichend Geld im Haushalt für eine derartige Nachzahlung von 2021-2024 gibt und einen Nachtragshaushalt bekommen wir mit der aktuellen Besetzung im Landtag sicher auch nicht hin. Also ich sehe schwarz, was das Gesetz noch dieses Jahr betrifft.
Alternativ kann ich mir noch vorstellen, dass man die gebundenen Haushaltsmittel noch dieses Jahr in der Form auszahlt, dass man auf Grundlage des Gesetzentwurfs alles unter Vorbehalt macht und dann nächstes Jahr korrigiert.