amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Rentenonkel

Zitat von: cookiedent in Heute um 12:30@Rentenonkel
Vielen Dank für die Einordnung.
Was dann aber nicht gilt, wenn der Gesetzgeber die gesamte Besoldungsstruktur, inkl. einer Überprüfung der Wertigkeit der Ämter untereinander, neu einordnet? :
Möglicherweise liegt da noch weiteres Einsparpotenzial vergraben.


Doch, das gilt auch dann. Es muss dann zumindest Vertrauensschutzregeln für diejenigen geben, die schon Beamte sind.

Eine komplette Neuordnung kann daher nur für diejenigen voll durchgreifen, die noch keine Urkunde erhalten haben. Und die dürften es sich dann überlegen, ob sie eine aus NRW nehmen oder doch lieber eine aus Brandenburg.

DJ79

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 09:48Wie von mir oben geschrieben wird genau diese Argumentationslinie (vor allem der selektive Vergleich mit nur Brandenburg und keinem anderen Bundesland) vor Gericht nichts bringen, da muss schon Substantielleres kommen. Da kommte es darauf an, wo genau NRW gegen die Grundsätze einer verfassungsmäßigen Alimentation verstößt. Ohne konkrete Anhaltspunkte würde ich hier keinen teuren Anwalt engagieren wollen.

Zu Brandenburg: Es gab hier mal einen Eintrag (finde ich gerade nicht), der zeigte, dass NRW und Brandenburg bei den untersten Besoldungsgruppen gleichauf liegen. Das würde bedeuten, dass Brandenburg das Abstandsgebot anders auslegt. Vielleicht liegt da der entscheidende Unterschied.


@Rheini
Wie ich oben schrieb: Ein Wegfallen des fPE wird sich nur in der untersten Besoldungsgruppe voll auswirken müssen (da dadurch eine neue Schwelle für die Mindestbesoldung entsteht). In die höheren Besoldungsgruppen bis in den hD wird sich das nicht voll durchziehen, weil der FM hier sicher alle Spielräume nutzen wird, die ihm das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Abstandsgebot gegeben hat. D.h., selbst wenn das fPE komplett(!) wegfällt (und das ist nicht sehr wahrscheinlich), werden hier nicht die 6000-7000 Euro für den hD, die DJ79 angeführt hat, rausspringen.

Korrekt! In der Besoldungsgruppe A5 liegt NRW sogar noch vor BB:


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/0/

Aber dann geht es mit dem höheren Abstand zugunsten BB steil nach oben. Das Abstandsgebot wird bei der Geundbesoldung in BB völlig anders ausgelegt, da NRW die Abstände nicht über das Grundgehalt, sondern die Familienzuschläge steuert.

Rheini

Zitat von: Max_Muster in Heute um 16:12Exakt das ist der springende Punkt.
Das nächste Problem ist, dass man z.B. als Lehrer permanent ausgebremst wird und nun mit der Abschaffung der Beförderungsstellen für Laufbahngruppe 2.1 auch noch für Engagement bestraft wird.
Wer sein engagiertes Personal so behandelt muss sich nicht wundern wenn es abwandert oder resigniert.

Denke NRW würde sich sigar freuen wenn jetzt gerade z. B. die Verwaltungsbeamten gehen.

Freuen sich die anderen Beamten in den anderen Bundesländern wenn massenhaft Beförderungsstellen mit Beamten aus anderen Bundesländern besetzt werden?

Dominic231

Zitat von: DJ79 in Heute um 16:23Korrekt! In der Besoldungsgruppe A5 liegt NRW sogar noch vor BB:


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/0/

Aber dann geht es mit dem höheren Abstand zugunsten BB steil nach oben. Das Abstandsgebot wird bei der Geundbesoldung in BB völlig anders ausgelegt, da NRW die Abstände nicht über das Grundgehalt, sondern die Familienzuschläge steuert.

Der Unterschied ist relativ einfach, denn Brandenburg hat einfach alle Besoldungsgruppen auf circa 197 % angehoben. Also die Besoldungsabstände einfach ausgeglichen. Wobei NRW immer versucht hat, nur die unterste Besoldung anzuheben, um somit nicht verfassungswidrig zu werden. Sie hatten aber nicht gerechnet, dass man dann das gesamte Besoldungsgefüge wieder einigermaßen vereinheitlichen muss. Brandenburg hat alle Gruppen auf 197% vereinheitlicht. Die Besoldung von NRW beginnt bei 193% bei A5 und endet bei 168% bei A16 als Erhöhung seit 1996.

Brandenburg Index 2026

NRW Index 2026

Brandenburg über NRW

A5

197,42

193,46

+2,05 %

A6

197,34

191,45

+3,08 %

A7

197,30

183,88

+7,30 %

A8

197,30

182,07

+8,36 %

A9

197,37

176,56

+11,79 %

A10

197,36

174,98

+12,79 %

A11

197,34

172,38

+14,48 %

A12

197,34

171,43

+15,11 %

A13

197,33

170,51

+15,73 %

A14

197,34

169,63

+16,34 %

A15

197,34

168,77

+16,93 %

A16

197,34

168,09

+17,40 %