Dauerdiagnose F43.2 in den Abrechnungsdaten, obwohl nie behandelt – Erfahrungen

Begonnen von Michael12345, Gestern um 13:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Michael12345

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Verbeamtung und damit vor dem Wechsel in die PKV. Vor dem Antrag habe ich mir vorsichtshalber die Aufstellung der abgerechneten Leistungen bei meiner Krankenkasse geholt. Gut, dass ich das gemacht habe.

In den Abrechnungen meiner Hausarztpraxis taucht über mehrere Quartale hinweg F43.2 (Anpassungsstörung) auf. Immer als Nebendiagnose bei Terminen, bei denen es um etwas ganz anderes ging: Atemwegsinfekte, Magen-Darm, einmal eine reisemedizinische Impfberatung. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Behandlung, keine Medikation, keine Psychotherapie, keine Überweisung. Abgerechnet wurden an diesen Tagen auch nur die üblichen Pauschalen, keine Leistung, die zu so einer Diagnose passen würde. Bei einem anderen Arzt, bei dem ich mit demselben Beschwerdebild war, steht sie nicht drin.

Für mich sieht das klar nach einer Dauerdiagnose aus, die irgendwann einmal gesetzt und seitdem bei jedem Behandlungsfall automatisch mitgeführt wurde. Fachlich ist das ohnehin fragwürdig, weil eine Anpassungsstörung definitionsgemäß vorübergehend ist.

Ich bin jetzt dabei, mir die Patientenakte geben zu lassen, die Dauerdiagnose löschen zu lassen und eine kurze schriftliche Bestätigung der Praxis zu bekommen (keine Behandlung, keine Medikation, keine Therapie, aktuell keine Hinweise auf eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung).

Meine Fragen an alle, die so etwas schon hatten:

- Hat jemand eine vergleichbare Konstellation bei einer PKV-Risikoprüfung durchbekommen? Mit oder ohne Zuschlag?
- Hat eine Bestätigung der Praxis gereicht, oder wollte der Versicherer mehr sehen, etwa einen Befundbericht oder eine fachärztliche Einschätzung?
- Hat eure Praxis die Abrechnung rückwirkend korrigiert? Mir wurde gesagt, dass dabei unter Umständen Honorar zurückgefordert wird und Praxen deshalb zurückhaltend sind.
- Wie habt ihr das in der anonymen Voranfrage formuliert, damit die Risikoprüfung den Sachverhalt richtig einordnet?

Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar. Dass so etwas vorkommt, scheint ein offenes Geheimnis zu sein, aber wie die Versicherer in der Praxis damit umgehen, finde ich nirgends.

Danke und Grüße
"Don't feed the troll"  ;D