Zulage nach §14

Begonnen von Smollika, Heute um 15:20

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Smollika

Hallo,

am 24.09. wurde mir mit Rückwirkung zum 01.06. eine Zulage von der EG 11 zur EG 12 gemäß §14 TV-L gewährt.
Nun habe ich für die Monate Juni bis September eine Nachzahlung der Zulage in Höhe von 300,-€ (also 75,-€ pro Monat) erhalten.

In §14 steht folgendes:
"Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 14 aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Betrag, der sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Absatz 4 Satz 1 bis 3 ergeben hätte."

Der Unterschiedsbetrag EG11 zu EG12 liegt aber doch höher als 75,-€/Monat, oder habe ich einen Verständnisfehler?

Vorab vielen Dank für die Antworten!

MoinMoin

Um den exakten Wert auszurechnen müsste man wissen in welcher Stufe du bist, weil sich danach die theoretische HG ergibt.
Doof ist da Stufe 4, da man dann 0€ HG Gewinn hat und nur den Garantiebetrag von 180€ (bzw. von Stufe 2, da gibt es nur den Unterschied zur 12 S 2).
Aber 75€ kann bei einer Vollzeitstelle nicht korrekt sein.

Rowhin

Wie MoinMoin sagt, müssten wir genaueres wissen, auf 75€ komme ich aber bei den EGs nicht mal bei den üblichen Teilzeitmodellen...