Frage: Höhergruppierung möglich bei Erweiterung der Aufgaben?

Begonnen von FoxMuldar, Gestern um 09:58

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FoxMuldar

Hi,

Frage an die Profis.

Erweiterung des Gestaltungsspielraum bedeutet ja eigentlich auch das eine Höhergruppierung möglich ist.
Wenn ich z.B. das Frontend betreue und nun auch das Backend mitmachen soll bzw. Entscheidungen treffen soll welche Clients genutzt werden dürfen und welche nicht erfüllt das doch den Tatbestand oder?  ;D

TVOEDAnwender

#1
Wenn Dir die zusätzlichen Aufgaben vom Arbeitgeber bzw. der hierzu befugten Stelle dauerhaft übertragen werden und die auszuübende Tätigkeit dadurch die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt, bist Du entsprechend höher eingruppiert.

Allein die Erweiterung des Gestaltungsspielraums führt allerdings noch nicht zu einer höheren Eingruppierung. Entscheidend ist, ob dadurch die tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe erfüllt werden. Das lässt sich anhand Deiner Schilderung noch nicht beurteilen.

Rowhin

Alles, was mein Vorredner sagt, mit einer kleinen Ergänzung: die Merkmale müssen auch mit einem ausreichenden zeitlichen Anteil erfüllt werden.