amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 17:30Na, na! Bitte die Kirche im Dorf lassen! So etwas würde ich nicht einmal meinem ärgsten Feind wünschen.

Diesen Typen möge aber der Appetit auf Kuchen für immer vergehen.....
Vielleicht hat er es nicht wörtlich so meinte mit "tot umfallen" sondern nur "die Pest an den Hals gewünschen". Das wird zwar dann auch tödlich enden, dauert jedoch einige Zeit, eben die Zeit die man benötigt, um zu überlegen, was da wohl falsch entschieden wurde. :D

PushPull

Zitat von: Jomaki22 in Heute um 15:37Wenn das Bundesverfassungsgericht das fiktive Partnereinkommen als unzulässig erklären sollte, kriegen wir dann eine Erhöhung von der Höhe des fiktiven Partnereinkommens?

Davon gehe ich aus. Das Ei hat sich der FM dann selbst gelegt. Oder seinem Nachfolger/seiner Nachfolgerin.

WernerWillsWissen

Zitat von: OnkelConny in Heute um 15:18Das Ergebnis ist glorreich (Ironie!): statt eine Abschmelzung um 15 % ab 2028 soll die Abschmelzung auf 10 Jahre gestreckt werden (10 % per anno).

Das ist wahrlich ein Entgegenkommen.

Unglaublich wie sich der FM dafür auch noch feiert

OnkelConny

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 17:33Statt 15% Abschmelzung jetzt also 10%!? Müssen die 5% als geldwerter Vorteil versteuert werden?🤣😂
Aber nicht alles auf einmal versaufen!

OnkelConny

Zitat von: Max_Muster in Heute um 16:56😂 Ein Glück habe ich mit Mathe nix am Hut.
Das war offensichtlich ein Flüchtigkeitsfehler von mir.
Alles gut. Ich mag halt Mathe.

Libor

Der Unterschied zwischen einer Abschmelzung von 10% gegenüber 15% sind in der Gesamtsumme mit 3 Kindern in Düsseldorf oder Köln grob 15.000 EUR, je nach Besoldungsgruppe noch mehr.

Max_Muster

Zitat von: Libor in Heute um 20:31Der Unterschied zwischen einer Abschmelzung von 10% gegenüber 15% sind in der Gesamtsumme mit 3 Kindern in Düsseldorf oder Köln grob 15.000 EUR, je nach Besoldungsgruppe noch mehr.
Kannst Du uns bitte deine Berechnungsgrundlage nennen?

Libor

Zitat von: Max_Muster in Heute um 20:55Kannst Du uns bitte deine Berechnungsgrundlage nennen?

Sorry, der Wert ist etwas geringer, Köln und Düsseldorf sind tatsächlich Mietstufe VI, nicht VII.

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus Anlage 19.1 des Referenetentwurfs: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-d-18-5478.pdf

Beispiel: A12 mit bisherigem Familienzuschlag Stufe 4 und Mietstufe VI erhält 607,06 EUR monatlich.
Bei 15%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 7 Jahre Zahlung und insgesamt 28.046,17 EUR.
Bei 10%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 10 Jahre Zahlung und insgesamt 40.065,96 EUR.

Poldi2006

... Über 10 Jahre gibt es aber auch prozentuale Erhöhungen, die nicht gezahlt werden bei Ausgleich.

cookiedent

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 19:01Unglaublich wie sich der FM dafür auch noch feiert
Das lag garantiert schon von Anfang an in der Schublade, um sich nun als großer Gönner zu präsentieren.

Zitat von: Libor in Heute um 21:28Beispiel: A12 mit bisherigem Familienzuschlag Stufe 4 und Mietstufe VI erhält 607,06 EUR monatlich.
Bei 15%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 7 Jahre Zahlung und insgesamt 28.046,17 EUR.
Bei 10%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 10 Jahre Zahlung und insgesamt 40.065,96 EUR.
Auch wenn ich kein Freund dieser hohen Zuschläge bin, ändert es nichts daran, dass es eine Streichung eines Einkommensbestandteils ist.

Libor

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 21:38... Über 10 Jahre gibt es aber auch prozentuale Erhöhungen, die nicht gezahlt werden bei Ausgleich.

Nach dem Gesetzentwurf ist die Ausgleichszulage fixiert. Eine Verechnung mit sonstigen Steigerungen der Besoldung findet nicht statt.

A8ReichtSchon

Ich wäre dafür wir melden uns alle beim TURNVEREIN LOBBERICH 1861 e.V an. Dort ist der FM Vorsitzender.

Vielleicht krieg ich ja die Chance und kann ihm so n Fußball entweder voll auf die 12 oder in die Kronjuwelen ballern.