amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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WikingerBrot

Ich habe gerade mal den Rechner genutzt, die Ausgleichszahlung ist aber nicht integriert oder?

Arverna

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 17:20Ich habe gerade mal den Rechner genutzt, die Ausgleichszahlung ist aber nicht integriert oder?
Soweit ich weiß, musst Du die für Dich individuell geltende Ausgleichszulage aus dem Gesetzestext bzw. dessen Anlagen selbst ermitteln und im Rechner unter "weitere monatliche Zulagen" eingeben.

Libor

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 06:40Dir ist schon klar, dass Du gerade beschreibst um welchen Betrag die Besoldung gekürzt wird?

Nein. Ich beschreibe, wie sich die Gesamtsumme der Ausgleichszulage nach § 91a bei Auszahlung bis Null auf Grundlage des Gesetzentwurfs berechnet. Auf dieser Grundlage kann man rechnerisch vergleichen, was der Wechsel von 15% auf 10% Abschmelzung ausmacht.

Am Beispiel A12, 3 Kinder, Wohnort Düsseldorf sind das 12.000 EUR.

Max_Muster

Zitat von: Libor in Gestern um 18:37Nein. Ich beschreibe, wie sich die Gesamtsumme der Ausgleichszulage nach § 91a bei Auszahlung bis Null auf Grundlage des Gesetzentwurfs berechnet. Auf dieser Grundlage kann man rechnerisch vergleichen, was der Wechsel von 15% auf 10% Abschmelzung ausmacht.

Am Beispiel A12, 3 Kinder, Wohnort Düsseldorf sind das 12.000 EUR.
Same same but different. Ich weiß was und wie du es rechnest, aber es in schöne Worte zu packen ändert nichts an der Tatsache, dass die Ausgleichszulage zeigt, was in Zukunft nicht mehr gezahlt wird.

Libor

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 19:05Same same but different. Ich weiß was und wie du es rechnest, aber es in schöne Worte zu packen ändert nichts an der Tatsache, dass die Ausgleichszulage zeigt, was in Zukunft nicht mehr gezahlt wird.

Keine Ahnung, was du jetzt von mir willst. Dadurch wird doch die Frage nicht irrelevant, in welchem Umfang die Ausgleichszahlung geleistet wird. Die Veränderung der Abschmelzung von 15% auf 10% führt zu einer relevant höheren Summe und das war halt das Thema, zu dem du nachgefragt hattest.

Zitat von: cookiedent in 13.10.2026 22:05Auch wenn ich kein Freund dieser hohen Zuschläge bin, ändert es nichts daran, dass es eine Streichung eines Einkommensbestandteils ist.

Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil illustriert der Umstand, dass allein der Wechsel von 15% auf 10%-Abschmelzung eine erhebliche (hier im Beispiel 5-stellige) Summe ausmacht, welche massiven Kürzungen der Gesetzentwurf bei den Familienzuschlägen vornimmt. Die Beträge kann man sich ja simpel auf Basis von Anlage 19.1 zum Referentenentwurf ausrechnen, die monatliche Ausgleichszahlung entspricht dem Kürzungsbetrag. Und besonders wirkt sich das bei Familien mit sehr jungen Kindern aus, für die Familienzuschlag noch länger (als 10 Jahre) zu zahlen wäre. Da bleiben - selbst nach Streckung der Abschmelzung und Anrechnung der Ausgleichszulage -  in Städten wie Düsseldorf oder Köln zum Teil 6-stellige Beträge übrig, die wegfallen.

Wie schon damals geschrieben, ist es vor diesem Hintergrund arg grenzwertig, dass die Landesregierung in ihren Presseinformationen den Eindruck  zu erwecken versuchte, keiner verliere durch die Reform etwas, sondern es gebe ja die Ausgleichszulagen. Und es ist kein Zufall, dass es auf der LBV-Seite für dieses Szenario keine Berechnung gibt, sondern man hinsichtlich der Abschmelzung dort ein Beispiel auf Grundschulniveau bildet ("Bei einem Ausgangsbetrag von 100 Euro sinkt die Zulage um 10 Euro pro Jahr" - Ok, danke für die Erklärung, was 10% von 100 ist...). Dass man eine massive Kürzung für Familien in hochpreisigen Wohnorten, insbesondere bei jungen, kinderreichen Familien vorgenommen hat, möchte man anscheinend nicht ganz so prominent vorrechnen.

Auch wenn diese Kürzungen bei einigen Beamten zB hier im Forum ja in der Sache durchaus auf Zustimmung stoßen. Hat man doch jahrelang gegen die zu hohen Familienzuschläge angeschrieben. Dass man dabei behaupte, der Besoldungsgesetzgeber würde die Familienzuschläge dann nicht einfach für Familien streichen, sondern sie stattdessen "auf alle" ausweiten, war natürlich (bestenfalls) naiv. Was vom Besoldungsgesetzgeber NRW zu beweisen war...

Max_Muster

Zitat von: Libor in Gestern um 19:55Keine Ahnung, was du jetzt von mir willst. Dadurch wird doch die Frage nicht irrelevant, in welchem Umfang die Ausgleichszahlung geleistet wird. Die Veränderung der Abschmelzung von 15% auf 10% führt zu einer relevant höheren Summe und das war halt das Thema, zu dem du nachgefragt hattest.

Dein Post auf den ich mich ursprünglich bezogen hat schien mir die Verlängerung des Abschmelzungsbetrags in ein sehr positives Licht zu rücken. Ich hatte dann darauf hinweisen wollen, dass es sich trotzdem noch immer um eine faktische Kürzung handelt, was du ja in deinem aktuellen Post sehr explizit und ausführlich erläutert hast.
Damit erübrigt sich jeder weitere Kommentar für mich in diese Richtung.
Danke dir.

Poldi2006

#1221
Ok, dann sind wir alle einig dass der Besoldungsgeber wieder mit gespaltener Zunge kommuniziert.

Ich gehe jede Wette ein, dass auch die Ausgleichszulage verschwinden wird, sobald gerichtlich festgestellt wird, dass due Grund-Besoldung erhöht werden muss.