Höhergruppierung und Stufenlaufzeit

Begonnen von michael97, 12.10.2026 08:16

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michael97

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Höhergruppierung und Stufenlaufzeit:

Welche Stufe würde ich bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E9a bekommen?
Aktuell bin in der E6 Stufe 4.
Zum 01.02.27 komme ich in die Stufe 5.

Welche Stufe würde ich bekommen, wenn ich nach dem 01.02.2027 in die E9a komme?

KlammeKassen

Nach dem 01.02.2027 = Stufe 5

Am 01.02.2027 auch, da Höhergruppierung vor Stufensprung stattfindet.

Am 31.01.2027 EG09a Stufe 4 mit neuen 4 Jahren in der stufe 4

michael97

Bezüglich der Stufenzuordnung macht mich folgende Aussage stutzig:

Die Person erhält in der neuen Entgeltgruppe mindestens das bisherige Tabellenentgelt.
Es gilt die nächsthöhere Stufe, die diesen Betrag erreicht oder übersteigt.
Zusätzlich kann die mitarbeitende Person eine Stufe überspringen, wenn der Unterschied zur bisherigen Vergütung zu gering wäre.

Beispiel für eine Höhergruppierung im TVöD

Eine Person arbeitet in E8, Stufe 4. Nach Übernahme neuer Aufgaben folgt eine Höhergruppierung und die Person kommt in die E9b. Die Personalstelle prüft, welche Stufe in E9b mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht. Das Ergebnis: E9b, Stufe 3. Die neue Laufzeit beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

Petar T.

Die Aussage kannst du ignorieren, da sie sich auf einen anderen Tarifvertrag oder eine veraltete Regelung bezieht.

Es bleibt bei dem, was KlammeKassen ausgeführt hat. Es gilt die stufengleiche Höhergruppierung.

KlammeKassen

Zitat von: michael97 in 12.10.2026 13:15Bezüglich der Stufenzuordnung macht mich folgende Aussage stutzig:

Die Person erhält in der neuen Entgeltgruppe mindestens das bisherige Tabellenentgelt.
Es gilt die nächsthöhere Stufe, die diesen Betrag erreicht oder übersteigt.
Zusätzlich kann die mitarbeitende Person eine Stufe überspringen, wenn der Unterschied zur bisherigen Vergütung zu gering wäre.

Beispiel für eine Höhergruppierung im TVöD

Eine Person arbeitet in E8, Stufe 4. Nach Übernahme neuer Aufgaben folgt eine Höhergruppierung und die Person kommt in die E9b. Die Personalstelle prüft, welche Stufe in E9b mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht. Das Ergebnis: E9b, Stufe 3. Die neue Laufzeit beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

Das, was du hier darlegst, sind alte Regelungen für VKA und Bund. Dieses gilt nur noch, insofern du im TV-L bist.
Da du hier im VKA Forum gepostet hast, bin ich davon ausgegangen, dass du unter den TVöD-VKA fällst. Wenn du unter den VKA fällst, findet die Höhergruppierung so statt, wie ich es im ersten Beitrag geschrieben habe.

Spidersangel

Handelt es sich um eine echte Höhergruppierung aufgrund neuer, übertragener Tätigkeiten?
Oder ist es eine Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung?

michael97

Es handelt sich um eine neu ausgeschriebene Stelle im Amt.


Holzordner12

Zitat von: KlammeKassen in 12.10.2026 08:36Nach dem 01.02.2027 = Stufe 5

Am 01.02.2027 auch, da Höhergruppierung vor Stufensprung stattfindet.

Müsste doch genau andersrum sein dann -> Stufenaufstieg vor Höhergruppierung