Sabbatical/Sabbatjahr bei der Öffentlichen Dienst

Begonnen von AnonymousMA, Gestern um 11:09

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AnonymousMA

Ich habe Sabbatical für 6 Monate eingereicht bzw. auch schriftlich bestätigt bekommen.  ;D

Gibt es hier im Forum auch jemanden oder mehrere,  der auch Sabbatical/Sabbatjahr gemacht hat?

Falls ja, gab es Schwierigkeiten bei der Rückkehr nach der Sabbatical zur selben Arbeitsplatz oder musste den Arbeitsplatz wechseln?

Auf Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.  :)




 

Rowhin

Kollegin war ein Jahr weg. Nahtlose Rückkehr war möglich. Wir haben auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die längere Elternzeit nehmen u.Ä. - gab noch nie Probleme, dass jemand hinterher wechseln sollte oder gar musste.

Bei uns werden die Stellen aber dann auch nicht vertreten. Restliches Team springt halt dann ein.

Organisator

Zitat von: AnonymousMA in Gestern um 11:09Falls ja, gab es Schwierigkeiten bei der Rückkehr nach der Sabbatical zur selben Arbeitsplatz oder musste den Arbeitsplatz wechseln?

Das kommt auf die internen Regelungen an. Im Zweifel würde ich in die Teilzeitvereinbarung fürs Sabatical mit aufnehmen, dass die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz (so er noch vorhanden ist) gesichert ist.

Vollstrecker

Anspruch besteht, wenn keine internen Regelungen, ja nicht auf die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz. Ich sag mal so, es soll schon Stellen gegeben haben, da haben die Arbeitskollegen dann entschieden, ob man den alten Kollegen noch zurück haben möchte oder nicht.  ;)

MoinMoin

MW gibt es keinen tariflichen Anspruch auf Sabbatical oder auf seinen fixen Arbeitsplatz, oder?
Falls da was geregelt ist, dann doch nur via DV o.ä.

Petar T.

Nee, wäre ja auch noch schöner.

Profis machen Sabbatical ohnehin bei voller Bezahlung am Arbeitsplatz.

Vollstrecker

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:23MW gibt es keinen tariflichen Anspruch auf Sabbatical oder auf seinen fixen Arbeitsplatz, oder?
Falls da was geregelt ist, dann doch nur via DV o.ä.

Richtig. Der Arbeitgeber kann, aber muss nicht. Pauschal ist oft auch keine Regelung möglich, weil die dienstlichen Belange da genau geprüft werden. Seinen Job verliert man nicht, aber vielleicht seinen alten Schreibtisch.  ;)
Wir haben eine DV, wo das Sabbatical quasi verankert ist, aber da steht halt auch klar drin, dass dienstliche und betriebliche Gründe in jedem Fall einzeln geprüft werden und es keine Pauschalisierung gibt.


Rowhin

Bei uns heißt es dazu verbatim:

ZitatDas Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis besteht während des gesamten Zeitraums fort. Nach Durchführung des Sabbaticals leben die ursprünglichen Arbeitsvertragsbedingungen bzw. Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses wieder auf.

Gelebt wird es tatsächlich bei den mir bekannten Fällen so, dass tatsächlich auf den spezifischen Arbeitsplatz zurückgekehrt wurde. Aber ich bin mir sicher, die Personalabteilung würde diesen Satz auch anders auslegen, wenn es mal nicht möglich oder gewünscht wäre...

Petar T.

Da muss man nicht viel auslegen. Die Regelung ist eindeutig.

Die "ursprünglichen Arbeitsvertragsbedingungen" leben wieder auf. Es wird sich also (ausschließlich) auf die Dinge bezogen, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Konkrete Arbeitsaufgaben oder Stellen gehören nicht dazu. Demzufolge besteht ein Anspruch lediglich auf Beschäftigung im vertraglich vereinbarten Umfang (Vollzeit/ggf. Teilzeit) und in der bisherigen Eingruppierung. Beim Arbeitsort könnte es schon erste Probleme geben.