Grad der Behinderung bei der Gemeinde einreichen oder nicht? Vor- und Nachteile.

Begonnen von mcmueller, Heute um 16:20

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mcmueller

Hallo
Ich habe wegen einer Erkrankung, für 5 Jahre, ein GDB von 100% anerkannt bekommen. Ohne Merkzeichen.
Arbeite körperlich beim Betriebshof. Bin leicht ü50.
Die 5 Tage extra die man da bekommt wären nartürlich schön. Aber möchte da eigentlich beim reinen arbeiten keine Extra Vergünstigungen einreichen. Soll so sein wie es früher auch war. Sofern ich es körperlich kann, das kann ich noch nicht 100% sagen. Momentan habe ich noch etwas Probleme, die aber wohl bald weg sind.
Habe mit 50% gerechnet, das die mir 100% geben...war ich nicht drauf gefasst..aber ok.

Könnt Ihr mir da mal eben was zu schreiben, wie ich es da einreichen soll, wo ich aufpassen soll, was Ihr unbedingt da noch angeben würdet?
Will da nicht mehr rausholen, wie es sein muss! Bin jeden Tag dankbar für den Job! aber dumm will man auch nicht sein.
Aber als Vollkaputter will ich auch nicht da stehen.
Wäre nett wenn jemand mir was zu schreiben könnte, mit ähnlichen Fall, oder auch was man rechtlich beachten muss?
Werde wohl in 2 Wochen wieder anfangen dort, nach über 2 monatiger Ausfall durch Krankheit.
Gruß

BAT

Was soll es denn für Nachteile für Dich haben?

Für beide Seiten ist ein GDB ein Gewinnn, der Arbeitgeber hat gewissen Quoten zu erfüllen und du bekommst die weiteren Urlaubstage und ein guten Freibetrag beim Finanzamt. Zudem besserer Kündigungsschutz, etc.

P.S.: ich hatte 0 Grad erwartet und 50 bekommen. Scheinbar sind die zuständigen Stellen recht großzügig.


mcmueller

Hallo
Danke für Deine Antwort.
Man sieht ja manchmal Pferde kot.en. Das die dann irgentwelchen Aufwand betreiben müssen, ohne das man das selber will, und die haben Umstände von, das wäre mir unangenehm.Ich von bestimmten Arbeiten "ausgeschlossen" werde oder so, weil es rechtlich so sein muss.
Ich denke aber auch, ich werde es einreichen.
Schönes Wochenende Dir!
Gruß