Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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LerchigeEule

Zitat von: Desperado in 30.09.2026 16:41Wie seht ihr eigentlich die Geschichte mit dem Familienzuschlag bzw. dem Verheiratetenbestandteil? Ledige können sich ja jetzt freuen. Doppel-Beamte (so ists bei mir) bekommen ja auch jeweils 50% obendrauf. Für den "normalen" Beamten ohne Partner-Beamten ändert sich nichts. Nur der Unterschied beim verfügbaren Einkommen steigt.
Für mich hat das ein bisschen Geschmäckle.

Das ist der Versuch die zu niedrige Grundbesoldung möglichst günstig zu erhöhen. Auf dem Konto des Beamten ändert sich dadurch nichts, der Zielsetzung einer amtsangemessenen Besoldung kommt man durch die Maßnahme allerdings näher, da die Grundbesoldung auf dem Papier steigt (wohlgemerkt näher, ausreichen würde das ohne fiktives Partnereinkommem trotzdem nicht).

Es ist also eine Sparmaßnahme, von denen manche mehr, manche weniger profitieren. So wie auch hohe Kinderzuschläge eine Sparmaßnahme sind, von denen manche mehr, manche weniger profitieren.

Und je nach Bundesland und gewählter Sparmaßnahme profitieren mal die Eltern mehr, mal die ledigen. Nur die verheirateten kinderlosen Beamten (ohne verbeamteten Partner),   die eigentlich nie. :)

Wilkinson13

Die Umfirmierung des FamZuschlag Stufe  1 (Verheiratetenzuschlag) in "Grundbesoldung" dürfte sich auf die Berechnung der aA nach BVerfG gar nicht auswirken. Das BVerfG geht in seiner Vergleichsberechnung stets vom Einkommen der 4-K Familie aus. Ich kann mir also nicht richtig einen Reim darauf machen.

Vorteil für uns dürfte sein (korrigiert mich gerne), dass dieser Bestandteil nun Ruhegehaltsfähig wird.
Vorteil für den ArbG dürfte sein, dass man in der Nachwuchswerbung mit einem höheren Grundgehalt bei den Singles punkten kann.

Vielleicht auch für die Formulierung aus dem Urteil "der Großteil der des Familieneinkommens muss aus dem Grundgehalt bestritten werden und darf nicht (nur) über Zuschläge bezahlt werden (nicht wörtlich wiedergegeben)".
Angesichts eines fiktiven Ehegattengehaltes rückt diese Vermutung aber eher in den Hintergrund. Vielleicht vorsorglich für den Fall, dass Nds. vor Gericht scheitern wird.....

Was meint ihr?

Nick_Char

Zitat von: Wilkinson13 in 02.10.2026 08:22Vorteil für uns dürfte sein (korrigiert mich gerne), dass dieser Bestandteil nun Ruhegehaltsfähig wird.

Der Familienzuschlag der Stufe 1 war auch vorher schon ruhegehaltfähig. Im Endergebnis ändert sich für verheiratete Versorgungsempfänger genauso wenig wie bei den aktiven Beamten.

Wilkinson13

Zitat von: Nick_Char in 03.10.2026 00:17Der Familienzuschlag der Stufe 1 war auch vorher schon ruhegehaltfähig. Im Endergebnis ändert sich für verheiratete Versorgungsempfänger genauso wenig wie bei den aktiven Beamten.

Ahh, ok danke...Tja...dann ändert sich nicht so doll viel  ::)


Arokan

Zitat von: KAR in 21.10.2026 14:23Hat jemand einen neuen Sachstand hierzu: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-weiteres-verfahren-im-umgang-mit-widerspruchen-von-beamtinnen-und-beamten-gegen-ihre-besoldung-246030.html

Gibt es schon ein oder mehrere Verfahren, kennt jemand Aktenzeichen etc?

Musterverfahren beim OVG Lüneburg (5 LC 77/17) sowie beim Bundesverwaltungsgericht (2 C 34.17).
Sachstand unbekannt bzw. derzeit ausgesetzt und anhängig BVerfG.

KAR

Bei meinem Link geht es um Verfahren aus 2023/2024, weil das Land für diese Jahre eine Bescheidung empfohlen hatte.

justilegal

Die Klage ist raus. Eine baldige Entscheidung wird es aber nicht geben. Die anstehende Entscheidung des BVerfG soll abgewartet werden. Man ist also theoretisch eine Stufe weiter, kommt aber dem Ziel nicht näher.

Keating

Gerade die Mitteilung bekommen, dass das Kabinett den Entwurf an den Landtag gegeben hat.
Die Verbände haben nichts gebracht


Goldene Vier

 
Kabinett übergibt Entwurf für Besoldungsgesetz an Niedersächsischen Landtag – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung und Übertragung der Tarifeinigung   

 

 
Nachdem die Verbandsbeteiligung für den Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften durchgeführt wurde, hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf mit geringfügigen Anpassungen beschlossen. Er wird nun an den Niedersächsischen Landtag zur weiteren Beratung übergeben.
Der Gesetzentwurf enthält notwendige Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben. Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Daneben sollen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
Finanzminister Gerald Heere: ,,Unsere Beamtinnen und Beamten leisten jeden Tag wertvolle Arbeit, damit unser Gemeinwesen funktioniert – ob bei der Polizei, in Schulen, Finanzämtern, Straßenmeistereien, im Justizvollzug oder in der allgemeinen Verwaltung. Deshalb sorgen wir dafür, dass die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zeitnah umgesetzt werden und die Besoldung auch künftig auf einer verfassungssicheren Grundlage steht. Gleichzeitig übertragen wir die jüngsten Tarifergebnisse systemgerecht auf den Beamtenbereich."
Ein umfassender Vergleich des niedersächsischen Besoldungsniveaus mit anderen Bundesländern und mögliche daraus abgeleitete Anpassungen waren nicht Ziel des Gesetzes. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich, weil Niedersachsen zu den ersten Ländern zählt, das seine Besoldung den neuen Kriterien des BVerfG anpasst. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung in einem ersten Schritt die Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Anpassung der niedersächsischen Besoldung an die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um.
Finanzminister Heere: ,,Sobald die anderen Länder nachgezogen haben, werden wir uns sehr genau ansehen, wie Niedersachsen im Vergleich dasteht und prüfen, ob weitere Anpassungen erforderlich sind."
Im Wesentlichen enthält der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen:
1.   Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.
2.   Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
3.   Der sogenannte ,,Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.
4.   Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.
5.   Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
6.   Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um weitere 30 Euro.
Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.
Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
   

 

Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
 
 
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Herausgeber: Nds. Staatskanzlei   

 
 
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