Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rukh

Das ist doch alles nur Geschwätz. Ich werde wieder Einspruch einlegen und sobald auch nur irgendwas beschieden wird, wird geklagt.

ambitionslosera13

Zitat von: Rukh in Heute um 07:36Das ist doch alles nur Geschwätz. Ich werde wieder Einspruch einlegen und sobald auch nur irgendwas beschieden wird, wird geklagt.

Treffend. Geschwätz und populistisches Getöse. Es wird vorläufig nichts mehr passieren.
Man wartet erst einmal auf das Urteil des BVerfG, wahrscheinlich im nächsten Jahr, oder auch nicht, und dann ist die aktuelle Regierung eh Geschichte und die neue darf sich dann damit beschäftigen.
Aber selbst mit CDU-Beteiligung würde ich da nicht unbedingt auf Besserung hoffen.

Diese selbstherrliche Arroganz von Heere ist nicht mehr zu ertragen. Die spielen einfach nur auf Zeit. Sie hielten es nicht einmal für nötig bei den kinderreichen Beamten nachzubessern. Da schmerzt es vor allem in den unteren Besoldungstabellen in den Städten doch arg.

justilegal

Wieso? Dafür gibt s doch das Partnereinkommen. Der Partner muss nur von Kind zu Kind ausgetauscht werden, damit das mit der aA passt...Ironie off...
Ob das Partnereinkommen grundsätzlich überhaupt Bestand haben wird vorm BVerfG, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber dass es -wenn überhaupt- als Konstante und nicht als Variable zu berücksichtigen wäre, wenn man sich noch irgendwie versuchen wollte an Art 33 GG zu halten, sollte eigentlich auch erfinderischen FM klar sein.

ambitionslosera13

Dass die 4k-Familie nicht in Stein gemeißelt ist, wurde angedeutet. Könnte mir am Ende aus der Perspektive des BVerGs vorstellen, dass zumindest Minijob oder Midi durchgeht, aber nicht die vollen 22000.
Das wäre so ein gestalterischer Kompromiss, dem man der Politik einräumt. Modell Brandenburg

ExponentialFud

Zitat von: ambitionslosera13 in Heute um 08:18Dass die 4k-Familie nicht in Stein gemeißelt ist, wurde angedeutet. Könnte mir am Ende aus der Perspektive des BVerGs vorstellen, dass zumindest Minijob oder Midi durchgeht, aber nicht die vollen 22000.
Das wäre so ein gestalterischer Kompromiss, dem man der Politik einräumt. Modell Brandenburg

Völlig einverstanden mit dem Modell Brandenburg. Das wären 30% mehr.

GoodBye

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 08:29Völlig einverstanden mit dem Modell Brandenburg. Das wären 30% mehr.

Dann ist das Tor aber offen für Einkünfte Dritter etc., halte ich nicht für richtig.

Bei Familien mit 3 Kindern plus, wenn man z.B. mit 0,3 gewichtet, reisst Niedersachsen ohne Partnereinkommen übrigens bis in den hD die Prekariatsschwelle, auch nach neuem Rechner.

Unabhängig davon liegt das Kind 3 aufwärts damit auch unter der bisherigen 115%-Schwelle zur Grundsicherung.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Desperado

Zitat von: Nordwester in Heute um 07:13Aber wenn man den allgemeinen Unfug beiseitelässt, lässt dieser Teil des Textes schon ein wenig aufhorchen, finde ich. Man hätte auf diese Aussage ja auch verzichten können, denn bisher war die Kommunikationsstrategie ja, dass mit diesem Gesetzentwurf alles verfassungsgemäß ist. Insofern finde ich es schon spannend, dass nunmehr ein Vergleich erfolgen soll. Man hätte es sich ja auch einfach machen können und auf das anstehende Urteil des BVerfG zu NDS verweisen können.

Vielleicht denkt er ja so weit, dass ihm auffällt, dass NDS bei der Neu-Rekrutierung von jungen Beamten nicht abghängt werden sollte.

ambitionslosera13

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:55Dann ist das Tor aber offen für Einkünfte Dritter etc., halte ich nicht für richtig.

Bei Familien mit 3 Kindern plus, wenn man z.B. mit 0,3 gewichtet, reisst Niedersachsen ohne Partnereinkommen übrigens bis in den hD die Prekariatsschwelle, auch nach neuem Rechner.

Unabhängig davon liegt das Kind 3 aufwärts damit auch unter der bisherigen 115%-Schwelle zur Grundsicherung.

Bin gespannt, inwiefern mir das FM erneut antwortet, da ich in Bezug auf Kind 3 und weitere eine Erläuterung wollte. Die erste Antwort hatte ich weiter oben gepostet. Zuschlag Kind 3 als Bestandteil der Gesamtbesoldung, was ja verfassungswidrig ist, da man ja dann auf die eigentliche Besoldung zurückgreifen muss, weil die 512 brutto nicht ausreichen.