Angestelltenlehrgang 2 Erfahrungsberichte

Begonnen von Verwaltungskröte5, 16.10.2026 08:43

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Satire

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:43Nicht aber tariflich im Teil I der EGO, da es die 9b Fg2 gibt

Fakt ist, ich kann mich mit BII in ganz Sachsen-Anhalt, bei allen Kommunen, auf Stellenausschreibungen (Verwaltung) bis EG 12 bewerben. Das ist schon seit über 20 Jahren so.

In den Stellenausschreibungen steht grds. dies:
"Erforderlich sind:
ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften oder öffentliche Verwaltung oder ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt (VWA) (m/w/d) oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II"

Ein Bachelor bringt dir hier keine Vorteile ggü. dem BII.
Das ist einem aber auch bekannt, wenn man das studiert.


MoinMoin

Fakt ist, dass das keine tarifliche Forderung ist, sondern eine eine Forderung des AGs.

Satire

Zitat von: Lorenzo von Matterhorn in Gestern um 15:14Ich verstehe was du meinst. Sie werden lediglich im DQR/EQR demselben Niveau zugeordnet. Dieser ist für die Eingruppierung nach der EntGO allerdings völlig irrelevant.

Daher erhält man mit dem Abschluss zum Verwaltungsfachwirt auch nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen nichttechnischen Verwwaltungsdienst, mit dem Bachelor hingegen schon. Unsinnigerweise befähigt der Fachwirt erst zur Aufnahme eines Bachelorstudiums, weil damit gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erworben wird. Somit kann dieser Abschluss nicht gleichwertig zu einem Bachelorabschluss sein. Das war seinzeit die Argumentation seitens des Bundespersonalausschusses und gilt bis heute.

Das macht für mich zB. keinen Sinn. Ich habe nach der 10. Klasse, die Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege begonnen. Bin dort nach der 11. Klasse abgegangen um die Berufsausbildung VfA zu starten.
Die 11. Klasse war ein Bruchteil dessen was man im 1. Ausbildungslehrjahr lernt. Mit Abschluss der 12. Klasse hätte ich die Fachhochschulreife erworben und hätte Verwaltung studieren können.

Das 3 Jahre Ausbildung + 2,5 Jahre BII hier diesen 2 Jahren Fachoberschule gleichgesetzt werden sollten, klingt komplett daneben.

Hochschulreife benötigt man halt nicht, wenn der Studiengang an einer Fachhochschule ist.
Ist dann der Bachelor einer Fachhochschule weniger wert, als ein Bachelor von einer Hochschule?

Satire

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:21Fakt ist, dass das keine tarifliche Forderung ist, sondern eine eine Forderung des AGs.

Wenn alle AG das gleich handhaben, spielt es halt auch keine Rolle, was im Tarif steht.

MoinMoin

Zitat von: heike2106 in Gestern um 15:31Wenn alle AG das gleich handhaben, spielt es halt auch keine Rolle, was im Tarif steht.
Absolut richtig, nur dass es halt nicht alle Arbeitgeber gleich handhaben. Aber in deinem Land scheint es dann wohl so zu sein, dass sie alle das so machen. Ist ja auch ihr gutes Recht, insbesondere, wenn sie genügend Menschen finden.
Aber ich wollte nur darauf Hinweisen das deine pauschale Aussage 9b nur mit BSC halt nicht stimmt. Gibt halt AGs die es anders handhaben.

Satire

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:02Absolut richtig, nur dass es halt nicht alle Arbeitgeber gleich handhaben. Aber in deinem Land scheint es dann wohl so zu sein, dass sie alle das so machen. Ist ja auch ihr gutes Recht, insbesondere, wenn sie genügend Menschen finden.
Aber ich wollte nur darauf Hinweisen das deine pauschale Aussage 9b nur mit BSC halt nicht stimmt. Gibt halt AGs die es anders handhaben.


Ich glaube, es wurde einfach früher lieber beruflich qualifiziert. Als ich 2003 mit der Ausbildung anfing, war der Arbeitsmarkt noch ganz anders. Es wurden Stellen massiv abgebaut. Es gab kaum externe Ausschreibung bzw. Einstellungen. Mein AG hatte sogar die Stunden von allen von 40 auf 38 h reduziert, als Sparmaßnahme, um niemanden kündigen zu müssen. Es wurde aber ausgebildet. Übernahme aber nur, wenn die Note stimmte und du in keiner Prüfung durchgefallen warst. Auch dann nur befristet für 9 oder 18 Monate je nach Note.
Viele der älteren MA machten in den 90iger Jahren den BI (damals noch AI), das es die VfA Ausbildung zu DDR Zeiten nicht gab.
Daher war der BII auch sehr beliebt.

Ich glaube, das ist hier eben auch einfach sehr historisch bedingt und gewachsen.

(Bei uns heißt es Beschäftigtenlehrgang, seit der tariflichen Umbezeichnung von Angestellten/Arbeitern in Beschäftigte. Früher war es der AI/AII)

KaiHavaii

*** Geschichten von früher ***  ;D  8)

Ich hab meinen Verwaltungsfachwirt Anfang des Jahrtausends in Hessen gemacht und hab mich auch schon auf erfolgreich auf Stellen jenseits der EG 12 beworben. Daher ist man nicht zwingend auf EG 9b bis 12 festgelegt.
Berufserfahrung wird zum Glück ab einem gewissen Alter auch anerkannt.

Für mich hat sich der Verwaltungsfachwirt (damals noch Umfang von 800 Stunden) auf jeden Fall gelohnt.

*** Ende der alten Geschichten ***  :)

Anfechtungsklage

Guten Abend,

ich habe den Angestelltenlehrgang 2 (heute Verwaltungslehrgang 2) von 2015 bis 2018 in NRW absolviert.

Die Voraussetzungen waren, wie hier bereits geschrieben, andere als heutzutage nach dem neuen Modell.

Ich würde ihn trotzdem immer wieder machen. Wenn man sich die Zeit nimmt, wird man ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auch schaffen.

Mir hat es damals sehr geholfen, dass ich eine gute und engagierte Lerngruppe hatte. Das vermittelte Wissen bleibt bei mir persönlich besser hängen, wenn ich es verbalisiere.

Vielleicht hilft es dir ja auch weiter. Ich wünsche dir viel Erfolg, sofern du dich dafür entscheidest.

Viele Grüße

Anfechtungsklage
Ich suche den kollegialen Austausch und keine unsachlichen Auseinandersetzungen.