Nachverrechnung aus Vormonaten zum Familienzuschlag 2

Begonnen von JVARS, Gestern um 07:50

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JVARS

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage zur Rückrechnungs-Periode beim Land NRW.

Ich habe nachträglich für die Monate August bis Oktober Familienzuschlag für das 2. Kind in Mietenstufe 3 erhalten. Diese wurden alle einzeln berechnet. Das Gesamtbrutto liegt bei jeweils 652,88 € monatlich. Bei Steuerklasse 4. Davon wurden dann jeden einzelnen Monat knapp 264 € Lohnsteuer abgezogen, was ca. 42% beträgt. Ist dies so richtig und ich mache mir unnötig einen Kopf, oder ist da etwas falsch gelaufen? Oder wird dies in der Steuererklärung berücksichtigt?

Liebe Grüße

LehrerInNRW

Das hängt von euren individuellen Einkommen ab. Am Ende wird mit der Steuerklärung alles nochmal ausgeglichen.

NWB

Aufgrund der Steuerprogression kam es durchaus sein, dass dieser Mehrbetrag mit 42% besteuert wird.

JVARS

Vielen lieben Dank für die Informationen.  :)

Umlauf

Außerdem darf die Besoldungsstelle jeden Monat nur einmal 1/12 des Arbeitnehmerfreibetrags einfließen lassen. Deswegen sehen Einmalzahlungen höher besteuert aus, obwohl sie es nicht sind.

Zu Progression und der glattziehenden Steuererklärung wurde schon geschrieben.